Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein interfraktionelles Gespräch unter Beteiligung der betroffenen Schulleitungen zu koordinieren, in dem die unterschiedlichen Blickwinkel der getroffenen Entscheidung im Hinblick auf die künftige Vorgehensweise erörtert werden sollen.

 

 


Unter Bezugnahme auf die per Sitzungseinladung zugestellte Vorlage erläuterte I. Beigeordneter Brunen dass 2014 das Schulgesetz geändert wurde. Die in Frage stehende Rechtsverordnung hatte die Verwaltung erstellt, um den Schulleitern eine Handhabe  zu geben, wenn sich Überhänge bei den Schüleranmeldungen bildeten. Er bestätigte die entsprechende Anfrage des Ausschussmitglieds Weiler, dass auswärtige Schüler/Innen grundsätzlich in ihrer Heimatgemeinde beschult werden sollten, sofern dort die gleiche Schulform vorhanden sei.

Auf die entsprechende Frage des Ausschussmitglieds Benden hin bestätigte der I. Beigeordnete dass gleichlautende Beschlüsse am 10.12.2014 sowohl in Hückelhoven als auch in Heinsberg gefasst wurden.

 

Herr Benden brachte seinen Wunsch zum Ausdruck solche Informationen und Änderungen in den Sitzungsvorlagen künftig per E-Mail den Ausschussmitgliedern bekannt zu geben.