Ausschussvorsitzender Mesaros verwies darauf, dass angesichts der stetig steigenden Zahlen von Flüchtlingen, derzeit erwarte man 300 bis Ende des Jahres, Informationen aktuell sinnvoll seien und bat Herrn Schulz zu berichten.

 

Herr Schulz erläuterte zunächst, dass er auf Basis der Zahlen zum Stichtag 01.03. berichten werde. Auf Grund gesetzlicher Änderungen würden Personen mit längeren Aufenthaltstiteln nun Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Stadt versorge aktuell 170 Flüchtlinge, der Ausschussvorsitzende habe bereits erwähnt, dass man auf Grund der neuesten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bis zum Jahresende 300 Personen erwarte, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben werden. In einer früheren Prognose sei man zunächst noch von 160 Personen ausgegangen.

 

Von den 170 betreuten Menschen seien 28 Kinder, diese lebten in 16 Familien aus insgesamt 13 Nationen, die meisten davon aus Ex-Jugoslawien. 13 Kinder in 6 Familien lebten in Mietwohnungen, 4 Kinder in 3 Familien in der städtischen Unterkunft Bauchemer Gracht, 8 Kinder in 4 Familien in der städtischen Unterkunft Limitenweg und 3 Kinder aus einer Familie in der städtischen Unterkunft in Grotenrath.

 

Von den 7 Kindern unter 3 Jahren besuchte keines eine KiTa, von den 4 Kindern zwischen 3 und 6 Jahren besuchten 2 eine KiTa. 17 Kinder seien im schulpflichtigen Alter und besuchten eine Schule. Für zwei Kinder würden vom Jugendamtsteil des Amtes die Elternbeiträge für den Besuch der OGS gezahlt. Dies erfolge aus erzieherischen Gesichtspunkten, nach den gleichen Maßstäben wie auch in anderen Fällen. Mittagsverpflegung in der Schule, Vereinsbeiträge, Schulmaterialien, Klassenfahrten u.ä. würden inzwischen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz gezahlt.

 

An der städtischen Realschule sei zwischenzeitlich eine internationale Förderklasse eingerichtet worden. In dieser Klasse würden ankommende Flüchtlingskinder zunächst in der deutschen Sprache unterrichtet, damit sie in absehbarer Zeit am Regelschulunterricht teilnehmen könnten. Für Grundschulkinder gebe es bereits eine Förderklasse in Gangelt, diese werde auch von Geilenkirchener Schülern besucht.

 

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassten Geldleistungen für den Lebensunterhalt, Krankenhilfe und die Unterkunft, Integrationsleistungen hingegen sehe das Gesetz nicht vor. Daher hätten die ehrenamtlichen Leistungen des Runden Tisches für Flüchtlingsarbeit, der Ortsvorsteher und zahlreicher Privatpersonen eine hohe Bedeutung für die Familien.

 

Das Helfernetzwerk organisiere sich angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen gerade neu. Aus dem Runden Tisch heraus sei eine Steuerungsgruppe gebildet worden, welche das Ziel verfolge, die ehrenamtlich tätigen Personen nach Hilfskategorien einzuteilen und deren Arbeit effektiv und zielgerichtet zu organisieren. Beispiele seinen Behördengänge, Transporte, Schul- und Kindergartenangelegenheiten, Sprachunterricht und Übersetzungen. Insgesamt würden sich bereits 35 Personen ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Barwinski stellte Herr Schulz klar, dass bei den 28 Kindern nur die erfasst seien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Herr Barwinski ergänzte, dass dazu dann noch zwei Jugendliche kämen, die in Geilenkirchen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebten.

 

Ausschussmitglied Baldes wollte wissen, warum die Förderklasse für Grundschulkinder in Gangelt eingerichtet sei. Beigeordneter Brunen führte dazu aus, dass dies Zufall sei, dort seien seinerzeit Kapazitäten vorhanden gewesen, wie auch für die Klasse für die weiterführenden Schulen. Weil die Hauptschule in Gangelt jedoch auslaufe sei nun ein neuer Standort in Geilenkirchen angefragt worden, da ohnehin die meisten Kinder auch aus Geilenkirchen kämen. Da die Gesamtschule ausgelastet sei, die Realschule aber Räume frei hatte, sei die Klasse nun seit Februar dort eingerichtet.

 

Frau Baldes merkte weiter an, dass die Grundschulkinder hier in der Integration benachteiligt seien, da sie so keine Kinder aus ihrem sozialen Umfeld kennenlernen könnten. Beigeordneter Brunen stellte klar, dass die Zuständigkeit für die internationalen Förderklassen beim Schulamt des Kreises liege, die Bereitschaft der Stadt diese Klasse auch vor Ort einzurichten sei vorhanden und bekannt. Herr Speuser ergänzte, dass die Schüler der Förderklassen an der Schule ohnehin eher unter sich blieben, hier gebe es andere Möglichkeiten der Integration im Freizeitbereich.

 

Ausschussmitglied Caruana wollte wissen, wo die Kinder, die nun SGB II – Leistungen erhielten nun erfasst würden. Herr Schulz erläuterte, dass die Stadt hierzu keine Informationen habe, da diese vom Jobcenter betreut und auch dort nicht gesondert erfasst würden. Viele verließen auch die Stadt sobald die Aufenthaltsbeschränkung entfiele, dies betreffe gerade die Menschen aus Syrien, die bereits Verwandte in Deutschland hätten.