Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung einer befristeten Stelle für Zwecke der Schulsozialarbeit und der damit verbundenen Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird nicht zugestimmt, da eine Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung nicht dargestellt werden kann.


Frau Stadtverordnete Kals-Deußen erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Ablehnung der Weiterführung der Schulsozialarbeit nicht zustimmen werde. Außerdem monierte sie, dass die Politik zur Vorlage eines Deckungsvorschlages aufgefordert worden sei. Das in der Kämmerei befindliche hochqualifizierte Personal solle kreative Lösungen finden, um die Weiterführung der Schulsozialarbeit zu ermöglichen. Ein Verzicht auf Schulsozialarbeit sei kurzsichtig und nicht tragbar. Wenn Schulsozialarbeit nicht weitergeführt werden würde, könne dies zu einer Erhöhung der Fallzahlen im Jugendamt führen, da Schulsozialarbeiter präventiv tätig werden würden und bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten frühzeitig intervenieren könnten. Eine Finanzierung könne beispielsweise über die Erlöse aus Grundstücksverkäufen erfolgen. Die Fraktion der SPD spreche sich für eine Weiterführung der Schulsozialarbeit aus.

Herr Stadtverordneter Benden führte aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich der SPD-Fraktion anschließe. Er machte darauf aufmerksam, dass Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie freiwillige Aufgaben auch in diesem Bereich mit dem Verweis auf die Haushaltslage der Stadt zurückgewiesen würden. Dies sei eine Fehlentwicklung. Die Schulsozialarbeit sei wichtig und richtig und könne die Mitarbeiter des Jugendamtes entlasten. Herr Stadtverordneter Benden regte an, dem Kreis Heinsberg zu melden, dass die Stadt Geilenkirchen sich für eine Weiterführung der Schulsozialarbeit ausspreche. Der Schulsozialarbeiter könne im unmittelbaren Kontakt vor Ort an den Schulen eingreifen oder von den Schülern als Vertrauensperson angesprochen werden, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen würden. Eine Nichtweiterführung der Schulsozialarbeit könne das Jugendamt zusätzlich belasten. In Geilenkirchen gebe es keine Jugendarbeit, weshalb die Schulsozialarbeit umso wichtiger sei. Nach Aussage des Herrn Ersten Beigeordneten Brunen würden sich die Kosten für die Weiterführung der Schulsozialarbeit auf 20.000 Euro jährlich belaufen. Für dieses Jahr würden Kosten in Höhe von lediglich 10.000 Euro anfallen, da die Schulsozialarbeit zum Beginn des nächsten Schuljahres einsetzen würde.

Herr Erster Beigeordneter Brunen stellte klar, dass das Projekt bis zum Jahr 2017 geführt werde. Im laufenden Jahr würden Kosten in Höhe von 10.000 Euro anfallen.

Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass der aktuelle Haushalt Spielräume für das laufende Haushaltsjahr zulassen müsse. Möglicherweise könne die Schulsozialarbeit auch in Kooperation mit anderen Kommunen wie etwa Übach-Palenberg weitergeführt und Synergieeffekte genutzt werden. Die kreisangehörigen Städte sollten mehr Druck auf den Landrat ausüben, um eine Weiterführung zu ermöglichen. In dieser Sitzung solle der Ausschuss sich für eine Weiterführung der Schulsozialarbeit zunächst im Jahr 2015 aussprechen. Die Verwaltung solle Vorschläge zur Deckung der Mehrausgaben ausarbeiten. Bürgermeister Fiedler solle Gespräche mit anderen Kommunen suchen, um Kooperationsmöglichkeiten zu klären.

Herr Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Schulsozialarbeit wünschenswert und gut sei, jedoch die Finanzierung dieser Leistung ein Problem darstelle. Wenn in allen Bereichen zusätzliche Ausgaben getätigt werden würden, bestehe die Gefahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder gar einer Zwangsverwaltung. Auch die Abgaben der Bürger müssten dann möglicherweise erhöht werden. Wenn der Kreis Heinsberg die Weiterführung der Schulsozialarbeit finanzieren würde, müsse die Stadt Geilenkirchen dies auch über eine möglicherweise höhere Kreisumlage mitfinanzieren. Kritik müsse an der Landesregierung geübt werden, da diese die Schulsozialarbeit abschaffe und versuche, die Leistung auf die Kommunen zu übertragen. Dieses Vorgehen werde die Fraktion der Freien Bürgerliste nicht unterstützen. Da kein Spielraum im städtischen Haushalt vorhanden sei, werde die Fraktion sich schweren Herzens gegen die Weiterführung der Schulsozialarbeit aussprechen.

Herr Stadtverordneter Wolff teilte die Ansicht des Herrn Stadtverordneten Kravanja. Er kritisierte eine Verletzung des Konnexitätsprinzips durch die rot-grüne Landesregierung. Zudem merkte er an, dass das Land eine zusätzliche Unterstützung finanzschwacher Kommunen plane, was auch als eine Art Belohnung für schlechtes Wirtschaften der Kommunen angesehen werden könne. Die Aufgaben, die durch die Finanzhilfe des Landes bezahlt werden sollten, sei außerdem durch das Land vorgeschrieben, wodurch das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verletzt werde. Das Land dürfe Aufgaben im Allgemeinen nicht weiter an Kommunen übertragen, da dies eine finanzielle Mehrbelastung der Kommunen zur Folge habe.

Herr Stadtverordneter Mingers unterstützte die Argumentation des Herrn Stadtverordneten Wolff. Allerdings sprach er sich trotzdem für eine Weiterführung der Schulsozialarbeit aus, da das Vorgehen des Landes nicht zu Lasten der Schulkinder gehen dürfe. Der soziale Status einer Familie sei nach wie vor maßgeblich für die Bildungsabschlüsse der Kinder. Dies könne durch die Schulsozialarbeit teilweise verhindert werden. An der Bildung dürfe nicht gespart werden, da sonst Unzufriedenheit drohe. Die Schulsozialarbeit sei in der Sache wichtig, weshalb nachgedacht werden müsse, ob die Stadt die Aufgabe weiterführen werde.

Herr Stadtverordneter Jansen legte dar, dass die Beendigung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch das Land ohnehin Mehrkosten auf städtischer Ebene zur Folge habe. Wenn die Schulsozialarbeit nicht von der Stadt weitergeführt werde, könnten die Fallzahlen des Jugendamtes steigen und somit Mehrkosten verursachen, die höher ausfallen könnten als die Kosten der Weiterführung der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit sei eine Investition in die Zukunft, auch wenn Herr Stadtverordneter Wolff mit seiner Kritik an der Landesregierung und der Verletzung des Konnexitätsprinzips Recht habe.

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz führte aus, dass das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit definiert werden müsse und sprach sich für eine Vernetzung der Schulsozialarbeit mit dem Jugendamt aus. Er forderte die Verwaltung zur Entwicklung eines Konzepts zur Weiterführung der Schulsozialarbeit und zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen einer Weiterführung aus.

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Vorgehen bei der Landesregierung kritisieren werde. Er machte jedoch darauf aufmerksam, dass die Haushaltslage des Landes NRW schwierig sei und das Land den Kommunen helfen wolle. Wenn die Landesregierung sich für die Finanzierung der Weiterführung der Schulsozialarbeit ausgesprochen hätte, hätte die Opposition des Landes mit Verweis auf die Haushaltslage des Landes NRW Widerstand geleistet.

Frau Stadtverordnete Brandt sprach sich grundsätzlich für die Weiterführung der Schulsozialarbeit aus. Sie könne die Bedenken des Herrn Stadtverordneten Dr. Evertz bezüglich einer möglichen Mehrbelastung des Jugendamtes nachvollziehen. Das städtische Jugendamt leiste gute Arbeit. Wenn es Probleme in Familien gebe, würden diese durch das Jugendamt umfassend begleitet. Frau Stadtverordnete Brandt appellierte wie Herr Stadtverordneter Dr. Evertz für die Ausarbeitung eines Konzepts zur Weiterführung der Schulsozialarbeit. Außerdem solle die Finanzierung einer Weiterführung durch die Kämmerei geprüft werden. Die Schulkinder dürften nicht unter einer Nichtweiterführung leiden. In finanzieller Hinsicht gehe es bei der Entscheidung über die Weiterführung der Schulsozialarbeit um mehr als 10.000 Euro, da die Maßnahme bis zum Jahr 2017 laufen werde. Auf Grund der städtischen Haushaltslage könnten nicht alle Begehrlichkeiten erfüllt werden. Problematisch sei jedoch, dass die Zahl der verhaltensauffälligen Kinder stetig zunehme. Diese Entwicklung könne möglicherweise durch die Schulsozialarbeit eingedämmt werden. Frau Stadtverordnete Brandt erkundigte sich, ob die Verwaltung geprüft habe, wo ein Finanzierungspotenzial für die Schulsozialarbeit im Haushalt bestehe.

Bürgermeister Fiedler betonte, dass die städtischen Finanzen auch nach dem Ende der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sorgsam betrachtet werden müssten. In den letzten Sitzungen seien vermehrt Anfragen für die Tätigung zusätzlicher Ausgaben behandelt worden. Zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben müssten Deckungsvorschläge gemacht werden. Die Politik müsse entscheiden, welche freiwilligen Leistungen gekürzt werden sollten, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren. Bürgermeister Fiedler stellte außerdem klar, dass nicht die gesamte Schulsozialarbeit zur Disposition stehe, sondern hier lediglich eine Stelle diskutiert werde. Wenn diese Stelle nicht finanziert werde, würden trotzdem noch zwei vom Land eingestellte Schulsozialarbeiter im Stadtgebiet verbleiben. Außerdem befänden sich sieben Jugendsozialarbeiter im städtischen Jugendamt zur Betreuung von Familien und ihren Kindern.

Herr Goertz führte aus, dass sich bei der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2015 alle Fraktionen für eine Haushaltskonsolidierung und eine Ausgabendisziplin ausgesprochen hätten. Aus diesem Grund habe die Kämmerei vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit nicht zu übernehmen. Aktuell sei keine Einnahmensteigerung im Haushaltsjahr 2015 absehbar, mit der zusätzliche Ausgaben finanziert werden könnten. Hingegen werde die Zahl der Asylbewerber die Prognosen übersteigen, wodurch Mehrkosten in Höhe von mehreren 100.000 Euro entstehen würden. Alle möglicherweise zu erzielenden Einsparungen im Haushaltsjahr 2015 müssten zur Deckung dieser Mehrausgaben vorgesehen werden. Falls noch Geld aus zusätzlichen Einnahmen übrig bleiben sollte, solle dies zur Reduzierung des Jahresfehlbetrags eingesetzt werden, der aktuell für das Haushaltsjahr 2015 bei mehr als 3 Millionen Euro liege.

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass die Verwaltung nicht nur auf Zahlen fixiert sei, aber die Schulsozialarbeit auf Grund der Haushaltslage nicht weitergeführt werden könne. Dadurch werde die Schulsozialarbeit jedoch nicht in dramatischer Weise geschädigt, da noch wie bereits ausgeführt vom Land beschäftigte Schulsozialarbeiter im Stadtgebiet vorhanden seien. Bei einer Finanzierung der Weiterführung der Schulsozialarbeit durch den Kreis Heinsberg würden die Mehrkosten im Rahmen der Kreisumlage auf die Kommunen umgelegt und auch von der Stadt Geilenkirchen mitgetragen werden müssen.

Herr Stadtverordneter Mesaros führte aus, dass die städtische Haushaltslage der SPD-Fraktion bewusst sei. Auf Grund steigender Asylbewerberzahlen werde mit einer Mehrbelastung des Haushalts in Höhe von bis zu 500.000 Euro gerechnet. Er stimmte der Aussage der Stadtverordneten Brandt und Kravanja dahingehend zu, dass nicht jedem Wunsch entsprochen werden könne. Allerdings müsse überlegt werden, ob die Finanzierung wichtiger Angelegenheiten ermöglicht werden könne. Wenn die Stelle nicht besetzt werden würde, sei dies kein Weltuntergang, aber die Schulsozialarbeit sei wichtig, da die Kinder und Jugendlichen den Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen. Zwar müsse die Politik entscheiden, ob zusätzliche Ausgaben durch den Wegfall freiwilliger Leistungen finanziert werden sollten, jedoch könne die Politik von der Verwaltung die Ausarbeitung von Vorschlägen für Sparmöglichkeiten anfordern. Auf Grundlage dieser Vorarbeit der Verwaltung könne die Politik dann entsprechende Entscheidungen treffen.

Herr Stadtverordneter Kravanja sprach sich gegen eine Weiterführung der Schulsozialarbeit aus, da dadurch ein falsches Signal an die Landesregierung gesendet werden würde. Die Schulsozialarbeit sei wichtig, könne jedoch auf Grund der Haushaltslage nicht weitergeführt werden. Zwar sei es möglich, dass eine Nichtweiterführung der Schulsozialarbeit zu einer Mehrbelastung und eventuell auch Mehrkosten im Bereich des Jugendamtes führe, aber die Entscheidung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit habe eine finanzielle Mehrbelastung als direkten Effekt zur Folge.

Herr Erster Beigeordneter Brunen merkte an, dass es bedenklich sei, dass der Ausschuss nun kontrovers über eine Angelegenheit diskutiere, bei der andere Verwaltungsebenen versagt hätten. Die Schulsozialarbeit, die hier diskutierte werde, sei aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) entstanden. Schulsozialarbeiter seien schon immer aktiv gewesen. Für die Vermittlung des BuT seien weitere, vollständig durch den Bund finanzierte Schulsozialarbeiter eingestellt worden, deren einzige Aufgabe die Vermittlung des BuT an Hilfeberechtigte gewesen sei. Dies habe nicht in Zusammenhang mit der klassischen Schulsozialarbeit gestanden, die es vor der Einrichtung des BuT gegeben habe und auch weiterhin geben werde. Für die Vermittlung des BuT sei ausschließlich der Bund zuständig. Herr Erster Beigeordneter Brunen monierte, dass das Land NRW diese Aufgabe außerhalb seiner Zuständigkeit übernehme und an die ebenfalls nicht zuständigen Kommunen weitergeben wolle.

Herr Stadtverordneter Mesaros erklärte, dass der von Herrn Ersten Beigeordneten Brunen geschilderte Sachverhalt der SPD-Fraktion bewusst sei. Ein für die Vermittlung des BuT zuständiger Sozialarbeiter werde jedoch vermutlich auch trotz Nichtzuständigkeit Schüler an das Jugendamt weitervermitteln, wenn sich Probleme abzeichnen würden. Das BuT sei außerdem eine wichtige Maßnahme zur Prävention.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

13

Nein:

7

Enthaltung:

0