Bürgermeister Fiedler legte dar, dass der Anbringung von Ortsschildern für die Ortschaft Bauchem ordnungsrechtliche Hindernisse entgegenstünden.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen schilderte mit Verweis auf die Ausführungen der Verwaltung in der Ergänzung der Vorlage, dass eine Aufstellung der Ortsschilder aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig sei. Gesetzliche Regelungen seien in der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zu finden. Eine Ortstafel stelle keinen Verweis auf historische Gegebenheiten dar und diene auch nicht zur Steigerung der Identifikation der Bürger mit der Ortschaft. Die Installation eines Ortsschildes sei ein Verwaltungsakt und könne, wie eine Verfügung der Bezirksregierung sowie diverse Urteile bestätigen, nicht durch eine politische Entscheidung herbeigeführt werden. Die Entscheidung zur Anbringung eines Ortsschildes sei eine staatliche Aufgabe, die ausschließlich von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden getroffen und umgesetzt werden dürfe.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag auf Grund der von Herrn Ersten Beigeordneten Brunen vorgestellten Argumente zurückziehe.