Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Unter Abweichung von der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen in der Fassung der Änderung vom 14.12.2006 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der vom Rat am 25.03.2015 beschlossenen Baumaßnahmen zum Neubau eines Hallenbades und einer Energieverteilzentrale.

 


Herr Stadtverordneter Wolff erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen werde. Wenn ein Paket beschlossen werden müsse, das mehrere Gewerke enthalte, müsse über ein großes finanzielles Volumen entschieden werden. Diese Entscheidung solle nicht vom Bürgermeister allein, sondern durch ein Gremium wie den Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden, auch wenn hierfür eine Sondersitzung in der Sommerpause veranschlagt werden müsse. Hinsichtlich der Energiezentrale sei Dringlichkeit gegeben, daher könne diese Angelegenheit auch als Dringlichkeitsbeschluss entschieden werden. Schwierig sei außerdem, dass die Ergebnisse von Submissionen nicht vorhersehbar seien. Daher sollten Entscheidungen besser von einem Gremium gefasst werden.

 

Bürgermeister Fiedler befürwortete die Fassung solcher Beschlüsse durch ein Gremium. Er wies jedoch darauf hin, dass der für das Projekt Hallenbad und die einzelnen Maßnahmen festgesetzte Zeitrahmen eingehalten werden solle. Der Haupt- und Finanzausschuss solle über die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit dem Bau des Hallenbades entscheiden. Bei Bedarf müssten Sondersitzungen einberufen werden.

 

Herr Stadtverordneter Mingers kritisierte, dass die in der Vorlage der Verwaltung genutzte Argumentation auch auf andere Auftragsvergaben angewendet werden könne. Demzufolge könnten Entscheidungen theoretisch nahezu in allen Fällen an den Bürgermeister abgegeben werden, was seiner Ansicht nach nicht zielführend sei. Er erkundigte sich, um wie viel Zeit sich die Fertigstellung verzögern werde, wenn das übliche Vorgehen beibehalten werde und der Rat weiterhin nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss entscheide.

 

Bürgermeister Fiedler wies darauf hin, dass die Fertigstellung des Projekts bei einer Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und Entscheidung durch den Rat mehrfach um mehrere Monate verzögert werden könne.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter stimmte der Aussage des Herrn Stadtverordneten Mingers zu, dass die in der Vorlage aufgeführten Argumente theoretisch nicht nur auf die Auftragsvergaben im Projekt Hallenbad zutreffen würden. Manche Kommunen hätten die Entscheidung über Auftragsvergaben grundsätzlich auf den Bürgermeister übertragen. Im Projekt Hallenbad könnten Verzögerungen oder Sondersitzungen die Folge sein, wenn der Ausschuss sich gegen eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Bürgermeister ausspreche.

 

Herr Stadtverordneter Benden äußerte, dass er die Bedenken der CDU-Fraktion teile und befürwortete die Einberufung von möglicherweise zur Aufrechterhaltung erforderlichen Sondersitzungen. Der für März 2017 festgesetzte Fertigstellungstermin solle nach Möglichkeit eingehalten werden. Der Neubau des Hallenbades sei das größte Projekt der letzten Jahre in der Vergangenheit und der folgenden Jahre. Daher solle ein Gremium die Entscheidungen über Auftragsvergaben treffen. Herr Stadtverordneter Benden merkte an, dass der Submissionstermin am 05.05.2015 zeitlich kurz vor der Ratssitzung am 06.05.2015 liege und erkundigte sich, ob der Termin nicht besser hätte geplant werden können.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass eine bessere Planung nicht möglich gewesen sei. Vor Ausschreibung der Maßnahme habe unter anderem geklärt werden müssen, wie der Abbruch des Bades und die Maßnahmen zum Bau der Energiezentrale ausgeschrieben werden sollten. Diese Maßnahmen seien im März beschlossen worden. Das am Projekt beteiligte Ingenieurbüro habe außerdem Zeit zur Bearbeitung benötigt, sodass die Submission frühestens am 05.05.2015 durchgeführt werden könne. Dies sei am Jahresanfang und bei der Festlegung der Sitzungstermine noch nicht klar gewesen. Einige Auftragsvergaben müssten gegebenenfalls in den Sommerferien beschlossen werden. Möglicherweise könnten Auftragsvergaben in einer Sondersitzung während der Sommerpause oder in der regulären Ratssitzung am 02.09.2015 beschlossen werden. Ein Anpassungsspielraum müsse gewährt werden. Verträge und Planungen sollten nicht so festgesetzt werden, dass der anvisierte Fertigstellungstermin gesetzt sei. Die Fertigstellung könne sich auch etwa durch erforderliche Überarbeitungen der Planung, Verzögerungen im Vergabeverfahren oder auch äußere Wettereinflüsse verschieben.

 

Herr Stadtverordneter Benden führte aus, dass der Termin nach Möglichkeit eingehalten werden solle. Der Rat werde alles tun, um die Einhaltung des geplanten Fertigstellungstermins zu erreichen. Auch Sondersitzungen sollten bei Bedarf durchgeführt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass die Fraktion der Freien Bürgerliste den Verwaltungsvorschlag ablehne. Da es um Entscheidungen über Beträge in Höhe von mehreren Millionen Euro gehe, solle der Bürgermeister geschützt werden und die Angelegenheiten nicht alleine entscheiden und verantworten. Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses könne die Einberufung einer Sondersitzung zugemutet werden. Beschlüsse über Auftragsvergaben im Projekt Hallenbad sollten nicht in Form von Dringlichkeitsentscheidungen, sondern in Sondersitzungen des Rates oder – in dringenden Fällen – des Haupt- und Finanzausschusses getroffen werden.

 

Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass die Möglichkeit der Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen in der Vorlage von der Verwaltung außer Acht gelassen worden sei, da die Position der Stadtverordneten gegenüber Dringlichkeitsbeschlüssen der Verwaltung bewusst sei.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen legte dar, dass Sondersitzungen vom Rat oder dem Haupt- und Finanzausschuss möglicherweise Schwierigkeiten nach sich ziehen könnten. Bezüglich der Fassung von Dringlichkeitsbeschlüssen bestünden möglicherweise kommunalrechtliche Bedenken. Über Auftragsvergaben im Projekt Hallenbad solle der Haupt- und Finanzausschuss als Gremium entscheiden. Die SPD-Fraktion spreche sich daher gegen den in der Vorlage der Verwaltung aufgeführten Beschlussvorschlag aus, auch wenn die Einberufung von Sondersitzungen sich insbesondere in der Sommerpause möglicherweise schwierig gestalten könne.

 

Bürgermeister Fiedler verlas den aktualisierten Beschlussvorschlag und rief zur Abstimmung auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0