Sitzung: 06.05.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 274/2015
Beschlussvorschlag:
Unter Abweichung von der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen in der Fassung der Änderung vom 14.12.2006 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der vom Rat am 25.03.2015 beschlossenen Baumaßnahme zum Neubau eines Hallenbades und einer Energieverteilzentrale.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |