Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt dem Beratungsergebnis der Kinderspielplatzkommission vom 21.04.2015 zu und beschließt die Vorbereitung der vorgetragenen Nachfolgenutzungen zu den Spielplätzen Luxemburgstraße,  Walloniestraße, Vennstraße, Anemonenweg, Daimlerstraße und Graf-Goltstein-Straße.


Stadtverordnete Slupik teilte für die CDU-Fraktion mit, dass die gewählte Systematik im Umgang mit den Kinderspielplätzen befürwortet werde. Es würden Einzugsgebiete betrachtet und die tatsächliche Inanspruchnahme als Kriterium für eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Spielplätzen herangezogen.

Sie bezog sich auf den Spielplatz in Müllendorf und fragte nach, ob im Bereich der Grillhütte ein zusätzlicher Mülleimer aufgestellt werden könne. Nach ihren Feststellungen liege dort immer sehr viel Müll in den Grünflächen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz hielt den Vorschlag der Verwaltung für vernünftig. Er war jedoch der Auffassung, dass kontinuierlich beobachtet werden müsse, ob sich die Verhältnisse, die beispielsweise zur Aufgabe bzw. Umnutzung eines Spielplatzes geführt haben, wieder ändern. In diesem Fall sei die Entscheidung erneut zu überdenken.

Dr. Evertz stellte den Antrag, die Mittel, die der Stadt durch eine künftige Veräußerung von Spielplatzflächen zufließen, auch wieder zweckentsprechend zur Schaffung von Freizeit­aktivitäten für Kinder und Jugendliche zu verwenden. Als Beispiel nannte er Investitionen im Wurmauenpark oder an anderen geeigneten Stellen, die von Jugendlichen angenommen werden.

Weiterhin teilte Dr. Evertz mit, dass er im Rahmen der Spielplatzkommission im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes angeregt habe, dieses Gerät aus Robinienholz zu beschaffen. Hierzu wollte er wissen, ob das Spielgerät aus Robinienholz geliefert werden könne.

 

Herr Graf vermisste den Spielplatz im Bereich der Straße Auf der Weide in Gillrath in der Vorlage der Verwaltung. Er war der Auffassung, dass der Spielplatz wegen des dort entlang führenden Radweges eine wichtige Bedeutung habe, stark frequentiert werde und daher aufgewertet und in die Liste aufgenommen werden müsse.

 

Ausschussmitglied Grundmann war der Auffassung, dass aufgrund des demografischen Wandels zu überlegen sei, einen zusätzlichen Bolzplatz einzurichten. Die Kinder, die früher die Kinderspielplätze aufgesucht hätten, wären heute in dem Alter, in dem Bolzplätze für sie interessant seien.

 

Herr Eggert griff das Stichwort Bolzplatz auf und bat zu überlegen, ob die Mittel aus der Veräußerung der Spielplatzflächen zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes, beispielsweise in Bauchem, zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Zu den aufgeworfenen Fragen teilte Herr Mönter mit, dass die zusätzliche Bereitstellung öffentlicher Mülleimer dazu verleite, den privaten Müll darin und zu Lasten der Allgemeinheit zu entsorgen, anstatt ihn mit nach Hause zu nehmen. Auf der anderen Seite werde natürlich auch das Problem der Vermüllung der Grünflächen gesehen. Er sagte zu, die Anregung zur Aufstellung eines zusätzlichen Mülleimers im Bereich der Grillhütte in Müllendorf aufzu­nehmen.

Bezüglich der von Herrn Dr. Evertz beantragten Zweckbindung teilte Herr Mönter mit, dass im Haushaltsrecht grundsätzlich das Gesamtdeckungsprinzip gelte. Es gebe zwar die Möglichkeit über Haushaltsvermerke Zweckbindungen auszusprechen. Eine solche könne rechtsverbindlich jedoch nicht durch den Ausschuss, sondern erst durch den Rat der Stadt im Zuge der Aufstellung des Haushalts ausgesprochen werden.

Zur Frage nach der Beschaffung des Spielgerätes aus Robinienholz teilte Herr Mönter mit, dass Robinienholz für dieses Spielgerät vom Markt nicht angeboten werde. Das Gerät werde kurzfristig in Douglasie geliefert.

Er teilte weiterhin mit, dass Herr Gerads auf die Bedeutung des Spielplatzes in Gillrath, Auf der Weide bereits hingewiesen habe. Der Spielplatz sei zwar nicht in der Vorlage erwähnt, jedoch in der Bestandsliste der Verwaltung enthalten. Über eine Aufwertung werde im Zuge der nächsten Spielplatzkommission beraten.

Zum Thema Bolzplatz habe die Verwaltung einen dringenden Bedarf bislang nicht erkannt. Der Vorschlag werde jedoch nach einer entsprechenden Bedarfsermittlung in die nächste Kommissions­beratung einbezogen.

 

Dr. Evertz bezog sich noch einmal auf seinen Antrag auf Zweckbindung der Mittel und war der Meinung, dass der Eindruck vermieden werden sollte, dass mit der Veräußerung von Spielplätzen der Haushalt saniert werde.

Stadtverordneter Conrads entgegnete, dass gegen eine Zweckbindung grundsätzlich nichts einzuwenden sei. Ein Problem habe er jedoch damit, dass derzeit überhaupt nicht gesagt werden könne, für welche Maßnahmen die Mittel konkret gebunden werden sollen. Daher bestehe auch kein Bedarf über eine Zweckbindung heute zu entscheiden und er werde sich deshalb heute gegen eine Zweckbindung der Mittel aussprechen. Im Zuge der Haushaltsberatungen könne, sofern der Bedarf vorhanden sei, über den Gebrauch entsprechender Haushaltsvermerke beraten werden.

 

Dr. Evertz gab zu Bedenken, dass die Einnahmen aus evtl. Veräußerungen zu dem Zeitpunkt vorhanden seien, wenn das Geld bei der Stadt eingehe. Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen wären die Mittel wahrscheinlich bereits anderweitig verausgabt. Daher, und nicht zuletzt wegen dem zu vermeidenden Eindruck der Haushaltssanierung seien die Grünen dafür, zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine Zweckbindung auszusprechen.

 

Techn. Beigeordneter Mönter warb dafür, derzeit keine entsprechende Zweckbindung auszusprechen bzw. zu beschließen, da derzeit noch keine konkrete Maßnahmen definiert werden könnten. Eine Zweckbindung sollte bedarfsgerecht, wie es das Haushaltsrecht vorsehe, im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden. Im Übrigen werde bei einem Bedarf sowieso in den entsprechenden Gremien über die Maßnahmen beraten und entschieden. Das Thema komme insoweit in anderer Form wieder in die Ausschüsse.

Nach kontroverser Diskussion zum Thema Zweckbindung beantragte Stadtverordneter Conrads eine Abstimmung über den Antrag von Dr. Evertz. Auch Herr Grundmann sprach sich für die SPD-Fraktion für eine Abstimmung über den Antrag von Dr. Evertz auf Beschluss über eine Zweckbindung der Einnahmen aus.

 

Sodann erfolgte die Abstimmung:

 

Beschluss:

Mit 4  Ja und 15 Nein Stimmen wurde der Antrag von Herrn Dr. Evertz auf Beschluss über eine Zweckbindung der Einnahmen abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

0