Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 68. Flächennutzungsplanänderung wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Ausschussmitglied Rainer Jansen erhob gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken und lobte die Entwicklung im Bereich der Jülicher Straße/Ecke Aachener Straße. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen bezeichnete er als tollen Ausgleich. In diesem Zusammenhang wollte er jedoch von der Verwaltung wissen, wie man sicherstellen könne, die Forderung, die Ausgleichspflanzung ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der Wohnhäuser umzusetzen, schon jetzt festzuschreiben. Im Rahmen der Beteiligungen, die ja Gegenstand des weiteren Verfahrens seien, sollte nach Möglichkeit weder die Ausgleichsfläche noch die genannte Forderung der Ausgleichspflanzung binnen Jahresfrist geändert werden.

 

Herr Alex Jansen führte hierzu aus, dass man in der heutigen Sitzung lediglich den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung verabschiede. Hierdurch werde dann die Möglichkeit eröffnet, die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. Bei diesem Verfahrensschritt sei der Eingriff in Natur und Landschaft eher von untergeordneter Bedeutung. Vielmehr werde im Rahmen der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange erst die Tiefe des Prüfungsumfanges bestimmt. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken würden dann anschließend abgewogen, so dass man hier und heute die Unabänderlichkeit dieser Forderung noch nicht beschließen könne.

Herr Alex Jansen warb dafür, den vorliegenden Verwaltungsvorschlag zu verabschieden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

1