Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt.

2.  Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


1.  Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

2.  Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0