Beschluss:

 

Die Änderung der Satzung inklusive der Anlagen wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.


Unter Hinweis auf die umfangreiche Vorlage erteilte der Vorsitzende Herrn Beigeordneten Brunen das Wort mit der Bitte, vor einer Diskussion und Fragestellungen der Ausschussmitglieder den Sachverhalt noch einmal kurz zusammen zu fassen.

 

Herr Brunen erklärte, noch einmal die Kernpunkte der anstehenden Änderung der Elternbeiträge widergeben zu wollen und stellte diesbezüglich zunächst fest, dass seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes in NRW am 01.08.2008 die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen nicht mehr gesetzlich vorgegeben seien, sondern die Beiträge jeweils in einer individuellen Beitragssatzung der jeweiligen Gebietskörperschaften mit einem eigenen Jugendamt festzusetzen seien. Um hier ein soziales Gefälle und damit einhergehende Wanderbewegungen zwischen den Jugendamtsbezirken zu vermeiden, sei man seit 2008 bestrebt, in allen Jugendamtsbezirken im Kreisgebiet Heinsberg eine einheitliche Elternbeitragstabelle bei zu behalten. Dies sei auch gelungen. Lediglich die Stadt Erkelenz sei in der Zwischenzeit dazu übergegangen, die ursprünglichen Beiträge in Anlehnung an die jährlich um 1,5% erfolgende Erhöhung der Kindpauschalen zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ebenfalls um 1,5% zu erhöhen. In allen anderen Jugendamtsbezirken seien die Beiträge seit dem Jahr 2008 nicht angepasst worden. Seit dem Jahr 2008 seien die Kindpauschalen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen um annähernd fast 11% gestiegen. Die Betragsentwicklung müsse einer solchen Steigerung folgen. Daher habe man sich mit allen Jugendämtern im Kreisgebiet dahingehend vereinbart, den politischen Gremien in den einzelnen Jugendamtsbezirken eine Erhöhung der Beiträge in der im Entwurf vorliegenden Form vorzuschlagen und zukünftig eine jährliche Beitragsanpassung vorzusehen. Hierdurch wäre in Folge wieder eine kreiseinheitliche Beitragstabelle gewährleistet.

 

Herr  Brunen führte weiter aus, dass das Land im Rahmen des Finanzierungssystems davon ausgehe, dass die Elternbeiträge 19% der Gesamtfinanzierungskosten ausbrächten. Hiervon sei jedoch ein Großteil aller Kommunen entfernt. Selbst unter Berücksichtigung der Beitragserhöhung liege man weit unter diesem angenommenen Wert. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe im Rahmen der kürzlich erfolgten Prüfung in diesem Bereich im Vergleich mit anderen Kommunen ausdrücklich empfohlen, die Elternbeitrag nach oben anzupassen und eine Anhebung der unteren Beitragsstufe sowie die Differenzierung der oberen Beitragsstufe positiv bewertet. Der Kreis Heinsberg habe die Beitragsanpassung für seinen Jugendamtsbezirk bereits beschlossen und die anderen kreisangehörigen Kommunen würden folgen.

 

Frau Horrichs-Gerads begrüßte die Anhebung der ersten Beitragsstufe sowie die Einführung weiterer Beitragsstufen in der obersten Einkommensgruppe. Dies seien positive soziale Komponenten. Gleichzeitig wies Frau Horrichs-Gerads darauf hin, dass eine Erhöhung der Beiträge um 10,8% zum 01.08.2015 zu hoch sei und dies eine soziale Härte darstelle. Sie schlug für die Fraktion der Bürgerliste sowie für die SPD-Fraktion vor, eine Erhöhung der Beiträge in drei Stufen um jeweils 4,5% vorzunehmen und diese jeweils zum 01.08.2015, 01.08.2016 und zum 01.08.2017 umzusetzen. In der Folge solle dann eine jährliche Erhöhung um 1,5% eintreten.

 

Herr Sontopski bestätigte den Vorschlag von Frau Horrichs-Gerads für die SPD.

 

Herr Körner schlug vor, die untere Einkommensstufe nicht wie vorgesehen auf 18.000 €, sondern auf 20.000 € anzuheben, um hier eine weitere Entlastung der unteren Einkommensstufe zu erreichen.

 

Herr Caruana stellte fest, dass eine Geschwisterkindbefreiung für alle Kinder, sofern ein Vorschulkind befreit ist, nicht vorgesehen sei.

 

Herr Schulz erklärte, dass die bisherige Regelung auch weiterhin Bestand haben solle und eine anders lautende Regelung durch die Änderung der Satzung nicht vorgesehen sei. Es soll nach wie vor nur für ein Kind ein Elternbeitrag erhoben werden und das auch, wenn ein Vorschulkind von der Beitragspflicht befreit sei.

 

Herr Caruana wies darauf hin, dass einige der anderen Kommunen hier anders verfahren würden.

 

Herr Schulz erklärt hierzu, dass der Einnahmeausfall im Fall einer kompletten Geschwisterkindbefreiung nach dem derzeitigen Stadt etwa 45.000 € pro Jahr betrage und in einem solchen Falle die Mehreinnahmen durch die Beitragsanpassung fast komplett aufgefressen würden.

 

Herr Kappes stellte fest, dass es ein Fehler gewesen sei, die Beiträge nicht schon früher und allmählich erhöht zu haben, betonte aber gleichzeitig ausdrücklich, dass die Erhöhung der Beiträge notwendig sei. Eine Staffelung in der zuvor vorgeschlagenen Art und Weise zöge Finanzierungsprobleme nach sich.

 

Auf die Frage von Herrn Kappes, warum bisher keine Anpassungen der Beiträge erfolgt seien, erklärte Herr Schulz, dass es bis dato nicht möglich gewesen, eine Einigung auf der Ebene der Jugendämter zu erzielen. Nunmehr sei erstmalig eine Einigung erfolgt mit der weiteren Zielsetzung, die Beitragstabellen in allen Jugendamtsbezirken gleich zu halten.

 

Herr Kappes stellte fest, dass eine einheitliche Regelung erforderlich sei, weil sonst Wanderbewegungen von Kindern aus den unterschiedlichen Jugendamtsbezirken zu erwarten seien, die den möglichst niedrigen Elternbeitrag zum Ziel hätten.

 

Frau Grein entgegnete diesbezüglich, dass mit Wanderbewegungen nicht zu rechnen sei, weil die Kindertageseinrichtungen in einem Jugendamtsbezirk angehalten seien, auch nur Kinder aus diesem Jugendamtsbezirk aufzunehmen.

 

Frau Wegner-Hens erkundigte sich, warum die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 der bisherigen Elternbeitragssatzung nicht mehr in dem vorliegenden Satzungsentwurf auftauche.

 

Herr Schulz erklärte hierzu, dass es sich bei dieser Regelung um eine Übergangsregelung zu Beginn der gesetzlichen Vorschulkindbefreiung gehandelt habe, die nunmehr entbehrlich sei.

 

Frau Wegner-Hens erklärte, dass das in der Finanzierung angegebene Elternbeitragsaufkommen von 19% viel zu hoch angesetzt sei. Diese Auffassung würde auch von vielen Fachleuten aus diesem Bereich vertreten.

 

Herr Schulz erläuterte dazu, dass dieser Prozentsatz durch den Gesetzgeber in das Finanzierungssystem aufgenommen sei und dass es korrekt sei, dass die meisten Kommunen ein solches Elternbeitragsaufkommen nicht erreichten. Weil dies so sei, müsse die Kommune jeden Prozentanteil, der hier nicht durch Elternbeiträge finanziert werde, durch sonstige allgemeine Steuereinnahmen ausgleichen und finanzieren. Dies sei eine weitere Belastung für die Kommunen. Sofern hier zukünftig eine Änderung herbeigeführt werden solle oder die Kommunen entlastet werden sollen, müsste der Landesgesetzgeber die Finanzierungsregeln ändern.

 

Herr Dohmen bestätigte den Vortrag von Frau Horrichs-Gerads und erklärte, dass eine einmalige Erhöhung um 10,8% viel zu hoch sei. Das Versäumnis der Verwaltung, die Beiträge regelmäßig angepasst zu haben, belaste die Eltern nunmehr zu sehr. Er befürwortete eine Anpassung der Beiträge im Rahmen der vorgeschlagenen dreistufigen Anpassung.

 

Herr Brunen erläuterte, dass der Begriff des Versäumnisses eine Formulierung des Ausschussmitgliedes Dohmen sei. Der Grund für eine bisher nicht erfolgte Anpassung habe darin gelegen, dass man aus verschiedenen Gründen auf der Arbeitsebene der Jugendämter bisher keine Einigung habe erzielen können. Dies sei zwischenzeitlich jedoch erreicht worden.

 

Herr Brunen wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Eltern, die bisher haben Beiträge zahlen müssen, durch die nicht erfolgende Erhöhung bevorteilt gewesen seien. Hätte man, dem Beispiel Erkelenz folgend, frühzeitig eine regelmäßige Beitragserhöhung eingeführt, hätten die Eltern bis jetzt bereits höheren Beitragsforderungen unterlegen.

 

Herr Kappes erkundigte sich noch einmal danach, ob mit Wanderbewegungen zu rechnen sei, wenn die Beiträge im Kreisgebiet nicht einheitlich festgelegt würden. Er wies auch darauf hin, dass eine Finanzierungslücke entstehe, die zu decken sei, wenn die Beiträge nicht wie geplant angehoben werden würden.

 

Herr Schulz erklärte, dass es unter Fachleuten umstritten sei, inwiefern das Jugendamt den Trägern von Einrichtungen verbindliche Vorgaben über die Aufnahme von auswärtigen Kindern machen könne. Ein unmittelbares Direktions- und Weisungsrecht habe der Gesetzgeber nicht eingeführt. Es sei festzustellen, dass auch jetzt bereits vereinzelt Kinder aus einem Jugendamtsbereich in Einrichtungen eines anderen Jugendamtsbezirks betreut würden und somit eine Versorgung ortsfremder Kinder erfolge. Bisher habe man zwischen den Jugendämtern regelmäßig einen Abgleich durchgeführt um festzustellen, ob bestimmte Jugendämter durch Pendler über Gebühr belastet würden. Im Moment sei der Anreiz einzelner Elternteile in der Regel lediglich beruflich und nicht finanzielle motiviert. Dies könne sich jedoch zukünftig anders entwickeln.

 

Herr Kappes erkundigte sich danach, ob Wanderbewegungen zu einer Verknappung von Betreuungsplätzen führen könnten.

 

Dies könne jederzeit der Fall sein, erläuterte Herr Schulz. Wenn mehr Kinder zuwandern als abwandern, könne dies dazu führen, dass neben der vorrübergehenden Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in Bauchem grundsätzlich investiert werden müsse in weitere Gruppen.

 

Herr Kappes stellte die Frage nach der Finanzierung des Fehlbedarfes.

 

Herr Schulz erklärte, dass ein entstehender Fehlbedarf in dem hier diskutierten Bereich vollständig aus Steuermitteln zu decken sei.

 

Herr Sontopski bat um Auskunft, ob ein solcher Fehlbetrag im städtischen Haushalt auftauche, oder ob das Land hier belastet werde.

 

Herr Schulz erklärte, dass alleine der städtische Haushalt belastet werde und die Stadt die volle Last trage.

 

Ergänzend stellte Herr Sontopski fest, dass in der Vorlage bei Durchführung der Beitragserhöhung das Elternbeitragsaufkommen ein Aufkommen von 15,2% angegeben sei und ob das so richtig sei.

 

Herr Schulz erläuterte hierzu, dass man im Fachamt bereits festgestellt habe, dass sich hier ein Berechnungsfehler eingeschlichen habe. Korrekt sei ein zu erwartendes Beitragsaufkommen von etwa 16,2% an der Gesamtfinanzierung.

 

Frau Horrichs-Gerads betonte, dass junge Familien unterstützt werden müssten und daher eine Erhöhung um 10,8% eine zu große Belastung darstelle. Eine Überbrückung über einen Zeitraum von zwei Jahren sei daher richtig.

 

Frau Thielemann erklärte, dass auch sie eine sofortige Erhöhung um 10,8% für zu hoch und unsozial halte und den Vorschlag unterstütze.

 

Herr Schumacher erklärte, dass es sicher der Wunsch aller sei, möglichst wenig oder gar keine Beiträge zahlen zu müssen und dass das wohl der optimale Zustand sei. Die Lebensrealität sehe aber leider anders aus und die derzeitige Situation mache die Erhöhung erforderlich. Aus der angestrebten Erhöhung sei kein Nachteil für die heutige Situation abzuleiten. Vielmehr hätten viele Familien einen erheblichen Vorteil dadurch gehabt, dass über sieben Jahre eine Anpassung der Beiträge nicht erfolgt sei. Hätte man regelmäßig die Beiträge erhöht, wäre man jetzt auf dem angestrebten Niveau und die Familien wären bereits vorher belastet worden. Unter Hinweis auf die finanzielle Situation bestehe im Grunde ein Zwang für eine Erhöhung.

 

Bezug nehmend auf die befürchtete Wanderbewegung erklärte Frau Grein noch einmal, dass sie darin kein Problem für die Zukunft sehe. Trotzdem befürworte sie die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung in einem Schritt. Wenn man die Beitragserhöhungen bei einem Einkommen von 24.000 € und einer Betreuungszeit von 45 Stunden vergleiche, stelle man fest, dass diese sehr gering ausfallen. Die Prozentzahl schaffe hier ein falsches Bild. Die Erhöhungsbeträge, vor allem in den unteren Einkommensstufen belasteten die Familien nicht über Gebühr. Die Erhöhung sei nach korrekt gestaffelt und sozial nicht unverträglich. Eine Beitragsfreiheit werde seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert, sei aber ein Traum, der auch immer einer bleiben werde.

 

Frau Baldes erklärte, dass Familien in den unteren Einkommensbereichen sehr wohl belastet würden.

 

Herr Brunen wies noch einmal darauf hin, dass die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt eine Erhöhung der Beiträge nahe gelegt hat. Selbst unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Beitragstabellen liege die Stadt mit den dann geltenden Beiträgen günstiger für ihre Bürger als viele vergleichbare Kommunen.

 

Herr Schulz erklärte, dass es sich bei der Zahlung der Beiträge im Grunde um eine Art Gegenleistung für das Betreuungssystem handele. Es werde viel für Familien getan, um beispielweise die Möglichkeit der Berufstätigkeit von zwei Elternteilen in der Familie zu ermöglichen. Im Gegenzug sei es daher nur gerecht, wenn Eltern, die hierdurch Vorteile haben, auch an der Kostenentwicklung beteiligt würden. Und die soziale Staffelung trage auch der Höhe dieser Vorteile Rechnung.

 

Herr Mesaros erklärte, dass man nunmehr nacheinander über drei Vorschläge abstimmen sollte. Zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, und, sofern dieser abgelehnt werde, über die Vorschläge einer Anpassung in drei Stufen sowie die Anhebung der unteren Einkommensstufe.

 

Herr Mesaros stellte zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß der Vorlage zur Abstimmung. Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen. Weitere Abstimmungen waren damit entbehrlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

4

Enthaltung:

0