Sitzung: 24.06.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 301/2015
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf der 68. Flächennutzungsplanänderung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |