Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 83 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Traufhöhe antragsgemäß erteilt.

Der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Dachneigung wird antragsgemäß zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0