Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird in der im Entwurf vorliegenden Fassung beschlossen mit der Maßgabe, dass die in der Elternbeitragstabelle für die Zeit ab 01.08.2017  vorgesehenen Steigerungsbeträge gegenüber der geltenden Fassung zum 01.08.2015 um zwei Drittel und zum 01.08.2016 um ein Drittel reduziert werden. Ab dem 01.08.2017 gelten die vorgelegten Fassungen der Beitragstabellen in der im Entwurf vorgelegten Form.

 


Herr Stadtverordneter Mesaros erklärte, dass die Fraktionen der SPD und der Freien Bürgerliste bereits in der JHA-Sitzung am 16.06.2015 beantragt hätten, die Steigerung der Beitragssätze von 10,8 % über drei Jahre zu strecken, um unnötige Belastungen der betroffenen Familien zu vermeiden. Es sei ungerecht, dass es sieben Jahre keine Steigerung der Beitragssätze gegeben habe und nun eine abrupte Steigerung um 10,8 % erfolgen solle. In anderen Kommunen des Kreises Heinsberg seien die Beiträge wie im Kibiz gefordert in den letzten Jahren jährlich um 1,5 % angehoben worden. Die CDU-Fraktion habe oft Standardantworten gegeben und ihre Entscheidungen mit der Haushaltslage begründet. Es sei klar, dass im Haushalt der Stadt keine finanziellen Spielräume vorhanden seien, jedoch seien viele sinnvolle Maßnahmen wie das Schulschwimmen oder die Weiterführung der Schulsozialarbeit abgelehnt worden. Die Bürger würden erwarten, dass Probleme kreativ gelöst würden. Solche Lösungsansätze habe die Verwaltung präsentiert. Die Bürger könnten nicht verstehen, dass es sieben Jahre lang keine Steigerung der Elternbeiträge zur Kinderbetreuung gegeben habe und nun eine abrupte Steigerung beschlossen werden solle. Daher sei der Antrag auf Streckung der Steigerung über drei Jahre im JHA gestellt worden. Es sei zwar erkennbar, dass der Bedarf und die Notwendigkeit zur Beitragssteigerung bestehe, jedoch sollte eine Streckung über drei Jahre möglich sein.

 

Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass die Vorlage eine erneute soziale Fehlentscheidung der Verwaltung sei. Eine Vereinheitlichung der Beitragssätze für den gesamten Kreis Heinsberg sei eine kreisweite soziale Fehlentscheidung, da die Kommunen wie Gangelt, Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven nicht miteinander verglichen werden könnten. Ab einem Jahreseinkommen von 18.000 Euro müssten Beiträge gezahlt werden. Familien mit diesem Einkommen seien nicht wohlhabend, sondern hätten dieses Einkommen mit harter Arbeit verdient. HartzIV-Empfänger hätten monatlich etwa so viel zur Verfügung wie arbeitende Familien mit einem Jahreseinkommen von 18.000 Euro, müssten jedoch keine Kindergartenbeiträge bezahlen. Dies stelle eine Ungleichbehandlung der arbeitenden Familien dar. Der Antrag der SPD werde von den Grünen begrüßt, allerdings werde zusätzlich zur Streckung der Beitragsanhebung über drei Jahre eine Anhebung des Freibetrags auf 20.000 Euro gefordert, da dies sozial gerechter sei. Eine zusätzliche Steigerungsstufe solle bei Besserverdienern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 110.000 Euro eingerichtet werden, damit die Schere zwischen den Bevölkerungsgruppen nicht immer weiter auseinandergeht. Herr Stadtverordneter Benden fragte die Verwaltung, ob Gehaltseinsparungen durch den Streik des Kindergartenpersonals zu verzeichnen seien, da etwa Lohnfortzahlung durch Gewerkschaften erfolgt sei. Er erkundigte sich, ob an die Eltern, die ihr Kind wegen des Streiks nicht zum Kindergarten schicken konnten, eine Erstattung der gezahlten Beiträge ausgezahlt werde.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen führte aus, dass die Einrichtungen auch während des Streiks geöffnet gewesen seien und alle Eltern die Möglichkeit hatten, ihre Kinder in die Kindergärten zu schicken. Zwar seien Lohnkosten eingespart worden, jedoch seien keine Einsparungen in den Kindergarten-Budgets erzielt worden. Die Kindpauschalen müssten zwingend direkt in die Kindergärten fließen und auch das Kindergarten-Budget sei festgelegt und müsse den Kindergärten zu Gute kommen. Während des Streiks habe es keine Leistungseinschränkungen der Kindergärten im Stadtgebiet gegeben. Hinsichtlich des vorgelegten Satzungsentwurfs erklärte Herr Erster Beigeordneter Brunen, dass bereits bei der Vorberatung im JHA ausgeführt worden sei, dass Eltern, die zum 01.08. beitragspflichtig werden würden, auch bei kontinuierlicher Erhöhung der Beiträge um jährlich 1,5 % in den vergangenen Jahren den selben Beitrag nun zahlen müssten wie nach der jetzt geplanten Erhöhung um 10,8 %. Die Freibetragsgrenze sei bereits im vorgelegten Entwurf von 15.000 Euro auf 18.000 Euro Jahreseinkommen erhöht worden, um eine sozial gerechtere Abgabe zu gewährleisten. Die bisher bestehende Freibetragsgrenze von 15.000 Euro Jahreseinkommen habe bereits im Mittelfeld gelegen. In benachbarten Kreisen seien weiterhin Freibetragsgrenzen von 15.000 Euro gültig. In einem Kreis in der näheren Umgebung bestehe sogar nur eine Freibetragsgrenze in Höhe von 12.000 Euro. Die Stadt Geilenkirchen sei mit einer Freibetragsgrenze in Höhe von künftig 18.000 Euro folglich besser aufgestellt als andere Jugendhilfeträger. Bezüglich der Einkommensgruppen erklärte Herr Erster Beigeordneter Brunen, dass im vorliegenden Satzungsentwurf zwei zusätzliche Einkommensgruppen gebildet worden seien, um die Verteilung der Belastung sozial gerechter zu machen.

 

Herr Stadtverordneter Benden merkte an, dass es zwar für die Eltern, die zum 01.08.2015 keinen Unterschied mache, ob die Beiträge nun um 10,8 % oder in den letzten Jahren um jährlich 1,5 % angestiegen seien, jedoch seien die geplante Beitragssteigerung im Vergleich zum Vorjahr sehr stark. Daher werde eine Streckung der Steigerung beantragt. Die zum 01.08.2015 beitragspflichtig werdenden Eltern hätten bei der Anmeldung der Kinder im Kindergarten eine solche starke Steigerung nicht vorhersehen können. Dies sei insbesondere für die Familien problematisch, die mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld sehr gut haushalten müssten.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass die aufgeführten Argumente bereits im JHA dargelegt worden seien. Das Einkommensgefüge in Übach-Palenberg sei sicherlich anders als das in Erkelenz. Jedoch werde mit einer einkommensabhängigen Staffelung gerade deshalb eine soziale Regelung getroffen, die unabhängig vom Wohnort und abhängig vom individuellen Einkommen jeder beitragspflichtigen Familie sei. Die Höhe des durchschnittlichen Einkommens einer Kommune sei für die Beitragsfestsetzung nicht relevant, sondern nur die Höhe des Einkommens der beitragspflichtigen Familie.

 

Herr Stadtverordneter Kasper befürwortete den Antrag auf Streckung der Steigerung der Beitragssätze. Die FDP unterstütze die gute und kostengünstige Kinderbetreuung in Geilenkirchen. Die im Vergleich zu anderen Kommunen des Kreises Heinsberg günstigeren Beitragssätze sollten als Wettbewerbsvorteil betrachtet werden, der ausgebaut werden solle. Die Erhöhung der Beitragssätze sei im Haushalt nicht eingeplant, daher sei die Finanzierung gesichert. Möglicherweise könne auch ganz auf eine Erhöhung verzichtet werden, jedoch sei eine Erhöhung der Beiträge auf Grund der Haushaltslage der Stadt Geilenkirchen sinnvoll.

 

Herr Stadtverordneter Gerads befürwortete die Anhebung der Freibetragsgrenze auf 18.000 Euro Jahreseinkommen. Eine abrupte Beitragssteigerung um 10,8 % stelle allerdings eine soziale Härte dar und sei im Haushalt nicht eingeplant worden. Daher führe eine Streckung der Steigerung über drei Jahre nicht zu Mindereinnahmen. Für die Eltern biete die abrupte Steigerung um 10,8 % zwar keinen Vorteil oder Nachteil gegenüber der Alternative einer Steigerung um jährlich 1,5 % in der Vergangenheit, jedoch seien die nun beitragspflichtigen Familien sozial stärker belastet als die Familien, die in den Vorjahren beitragspflichtig gewesen seien.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen betonte, dass die zum 01.08.2015 beitragspflichtigen Familien bei einer Erhöhung um 10,8 % genau so viel zahlen müssten wie bei einer Erhöhung um jährlich 1,5 % in den vergangenen Jahren.

 

Herr Stadtverordneter Wolff erklärte, dass die CDU-Fraktion ihr Votum aus dem JHA aufrechterhalte. Bezeichnend sei, dass auch die Vertreter der AWO, die Träger mehrerer Kindergärten im Stadtgebiet sei, der Erhöhung um 10,8 % zugestimmt hätten. Kreisweit solle eine einheitliche Regelung gefunden werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe ebenfalls eine Steigerung der Beiträge angeregt. Die rot-grüne Landesregierung habe im Kinderbildungsgesetz eine Deckung der Kinderbetreuungskosten durch Elternbeiträge in Höhe von 19 % vorgesehen. Die Stadt Geilenkirchen bleibe mit einer Deckung in Höhe von 15 % unter den Vorgaben der Landesregierung. Qualitativ gute Kinderbetreuung müsse entsprechend bezahlt werden. Durch die in der Vorlage vorgeschlagene Erhöhung der Freibetragsgrenze auf 18.000 Euro sowie die Einführung zweier zusätzlicher Stufen für Besserverdiener seien soziale Komponenten berücksichtigt worden.

 

Frau Stadtverordnete vom Scheidt erkundigte sich, wie viele Haushalte von einer Anhebung der Freibetragsgrenze auf 20.000 Euro profitieren würden.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen legte dar, dass er keine genauen Zahlen nennen könne, jedoch würde eine Anhebung der Freibetragsgrenze auf 20.000 Euro einige tausend Euro weniger Einnahmen jährlich zur Folge haben.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass diese Mindereinnahmen durch die Einrichtung weiterer Stufen bei Besserverdienern kompensiert werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Conrads sprach sich gegen die Einführung weiterer Stufen aus. Es sei vielmehr sinnvoller, daran zu arbeiten, dass die gesetzliche Deckungsvorgabe von 19 % erreicht werde. Für Vergünstigungen einiger Einwohner müssten andere Bürger in anderen Bereichen mehr zahlen. Dies sei weder gerecht noch sozial. Die Grünen wollten einen bestehenden Vorteil, nämlich einen Verzicht auf Beitragssteigerungen in der Vergangenheit, der von ihnen als sozial ungerecht bezeichnet werde, für die nächsten Jahre fortführen. Dies unterstütze er nicht.

 

Herr Stadtverordneter Benden wies Herrn Stadtverordneten Wolff darauf hin, dass auch die CDU-Fraktion nicht auf eine erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge hingewiesen habe. Eine abrupte Erhöhung um 10,8 % sei nicht sozial. Die Eltern hätten ihre Kinder unter Annahme eines geringeren Beitrags angemeldet. Die Kinderversorgung solle weiterhin mit gleichbleibender Qualität gewährleistet werden. Die Elternbeiträge sollten jedoch schrittweise angehoben werden. Die soziale Denkweise gestaffelter Beitragsstufen solle beibehalten werden. Außerdem solle die Freibetragsgrenze angehoben werden, um eine übermäßige Belastung schwächerer Familien zu vermeiden.

 

Herr Stadtverordneter Conrads wies erneut darauf hin, dass in der Stadt Geilenkirchen lediglich 15 % der Kinderbetreuungskosten durch Elternbeiträge finanziert würden. Die rot-grüne Landesregierung habe eine Deckung von 19,5 % gefordert.

 

Herr Stadtverordneter Schumacher erkundigte sich, wie hoch der Mehrbetrag für die Familien in den untersten Beitragsgruppen sei.

 

Frau Stadtverordnete Brandt erklärte, dass die Anwendung des Kibiz versäumt worden sei. Eine Anhebung der Beiträge in einer Summe könne nun jedoch nicht vorgenommen werden, da insbesondere Geringverdiener bei Anmeldung der Kinder im Kindergarten nicht mit dieser zusätzlichen Belastung hätten rechnen können. Es dürfe nicht passieren, dass Kinder wegen fehlenden finanziellen Mitteln der Familien von Kindergärten abgemeldet werden müssten. Die Kinder, die zu Hause bleiben müssten, würden hierfür zu Unrecht die Zeche zahlen. Eine Anhebung der Beiträge sei zwar notwendig, jedoch müsse diese sozial verträglich erfolgen. Ein Einkommen von 18.000 Euro jährlich sei ein geringer Betrag, bei dem von den Familien ohnehin gut gehaushaltet werden müsse. Daher sprach Frau Stadtverordnete Brandt sich für die Streckung der Beitragsanhebung über drei Jahre aus. Die vorgeschlagene Freibetragsgrenze von 18.000 Euro solle aufrechterhalten werden.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros legte dar, dass eine soziale Komponente berücksichtigt worden sei, da die Freibetragsgrenze nun höher sei und in den höheren Beitragsgruppen mehr gezahlt werden müsse. Auch er sprach sich für eine Streckung der Beitragsanhebung über drei Jahre aus. Dabei solle eine auch für die Zukunft geplante jährliche Steigerung von 1,5 % berücksichtigt werden. Dies sei eine mit dem Haushalt und sozialen Aspekten verträgliche Lösung.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen führte zur Beantwortung der Frage des Herrn Stadtverordneten Schumacher aus, dass bei einer Betreuung von 25 Stunden wöchentlich für Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren in der aktuell noch geltenden untersten Einkommensstufe bei 15.000 bis 24.000 Euro Jahreseinkommen 26 Euro monatlich gezahlt werden müssten. In der vorgelegten neuen Fassung der Satzung müsse in der Einkommensstufe zwischen 18.000 und 27.000 Euro Jahreseinkommen  monatlich 28,30 Euro gezahlt werden. In der höchsten Einkommensstufe steige der Beitrag von 211 auf 296 Euro monatlich.

 

Herr Stadtverordneter Gerads legte dar, dass die Beitragserhöhung in der untersten Stufe nur etwa zwei Euro betrage. Diese Erhöhung könne über drei Jahre gestreckt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kappes betonte, dass die Beiträge sich in den Beitragsstufen jeweils prozentual um 10,8 % pro Stufe erhöhen würden. Daher falle die Erhöhung in der Stufe zwischen 18.000 und 27.000 Euro Jahreseinkommen entsprechend niedrig aus. Zudem sei die Freibetragsgrenze von 15.000 auf 18.000 Euro Jahreseinkommen erhöht worden. Höhere Beiträge würden stärker erhöht als geringere. Dies sei sozial gerecht.

 

Herr Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass bei einer Beitragssteigerung von etwa zwei Euro monatlich keine Diskussion erforderlich sei. Er unterstütze den Vorschlag der Verwaltung.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja beantragte die Durchführung einer geheimen Abstimmung.

 

Bürgermeister Fiedler legte dar, dass der Vorschlag der Verwaltung der weitest gehende sei, da die Eltern dadurch in Bezug auf das Stichdatum 01.08.2015 am stärksten belastet würden. Daher sei zunächst über den Vorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass die Fraktion der Grünen sich dem Antrag über eine Streckung der Beitragserhöhung über drei Jahre anschließe und keine Erhöhung der Freibetragsgrenze beantrage.

 

Bürgermeister Fiedler fasste zusammen, dass nun zwei Anträge vorliegen würden: Der Antrag der Verwaltung sowie der Antrag des Herrn Stadtverordneten Mesaros über die Streckung der Beitragserhöhung über drei Jahre. Er wiederholte, dass der Vorschlag der Verwaltung am weitest gehenden sei. Falls der Rat sich gegen den Verwaltungsvorschlag aussprechen werde, werde über die Streckung der Beitragserhöhung über drei Jahre abgestimmt. Falls der Rat sich für den Verwaltungsvorschlag ausspreche, werde über den Antrag zur Streckung der Beitragserhöhung über drei Jahre nicht mehr abgestimmt.

 

Frau Stadtverordnete Hensen und Herr Stadtverordneter Graf wurden zu Stimmenauszählern benannt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung inklusive der Anlagen wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

19

Enthaltung:

0

 

 

Danach wurde über den unten stehenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Da Herr Stadtverordneter Kravanja seinen Antrag auf geheime Abstimmung zurückzog, wurde offen abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

2

Enthaltung:

2