Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die verschiedenen Sanierungsvarianten (Variante 1, Mindestmaßnahmen; Variante 2, Nutzungsbeibehaltung) Finanzierungsmodelle als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2016/2017 zu erarbeiten.


Herr Paulus führte in die Thematik ein und teilte mit, dass die Mehrzweckhalle 1978 ursprünglich als Versammlungsraum genehmigt worden sei und sich die Nutzung bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch grundlegend geändert habe.

Derzeit werde die Halle ganzjährig von verschiedenen Vereinen genutzt. Wegen bauphysikalischer Mängel sei nunmehr eine grundlegende Sanierung erforderlich. Wegen der weiteren Einzelheiten verwies er auf den Inhalt der Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Graf teilte für die Freie Bürgerliste mit, dass sie dafür sei, allen Ortschaften eine Mehrzweckhalle bereitzustellen. Die Frage jedoch sei, wie das finanziell verkraftet werden könne bei der derzeitigen angespannten Haushaltslage der Stadt.

Bei der Mehrzweckhalle in Lindern sei es versäumt worden, diese rechtzeitig zu sanieren, so dass die Halle eigentlich ein Totalschaden sei. Die Verwaltung solle nun bis zu 1,5 Mio. € bereitstellen um die Hallen neu zu errichten bzw. zu sanieren. Es gehe jedoch aus dem Beschlussvorschlag nicht hervor, wie die Verwaltung diese Summe aufbringen soll. Derzeit sei nicht einmal bekannt, mit welchen Mehrkosten der Haushalt durch den Bau des Hallenbades belastet werde. Die Aussage ein Finanzierungsmodell als Grundlage für die Haushaltsplanung 2016/2017 zu erarbeiten sei lobenswert, aber nicht Aussage genug.

Es sei ein Weg gemeinsam mit den Vereinen zu finden wie man für geringere Kosten die Mehrzweckhalle nutzbar machen könne. Hierbei dürfe nicht vergessen werden, dass andere Vereine einen Zuschuss von 130.000 € erhalten hätten. Wie wolle man diesen Vereinen erklären, dass die Stadt in Lindern eine Mehrzweckhalle für ca. 1 Mio. € baut.

Herr Graf war der Auffassung, dass noch eine zweite Meinung durch ein anderes Architekturbüro eingeholt werden sollte und schlug vor, sich zunächst seitens der Verwaltung mit den Vereinen zusammenzusetzen und die Möglichkeiten einer entsprechenden Beteiligung zu erörtern.

 

Herr Paulus stellte dar, dass die städtischen Mittel zur Errichtung der Mehrzweckhalle seinerzeit nicht ausreichten und damals der Ortsvorsteher Leonhard Plum und einige Sponsoren durch einen tiefen Griff in die eigene Tasche eine entsprechenden Beitrag geleistet hätten.

Damals sei ein Schlichtbau als Versammlungsstätte errichtet worden, der zu dieser Zeit völlig ausreichend war. Eine  Energieeinsparverordnung habe es seinerzeit nicht gegeben. Die Mehrweckhalle in Lindern habe große Bedeutung für den Ort und für die Vereine.

Herr Paulus lobte das Engagement der Linderner Bevölkerung, die seinerzeit in die Hände gespuckt und selbst einen nennenswerten Beitrag zum Bau der Halle geleistet hätte.

Lindern betrachte er als einen Sonderfall über den gesondert befunden werden sollte. Er führte weiterhin aus, dass andere Orte auch noch keine Halle hätten. Vor dem Hintergrund der Schließung privater Versammlungsstätten gewinne die Problematik der Mehrzweckhallen immer größere Bedeutung.

 

Ausschussmitglied Grundmann begrüßte für die SPD-Fraktion den Weg der Verwaltung. Der Fokus werde auf die Dörfer gelegt. Die Mehrzweckhalle sei eine wichtige Halle, auch vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Bevölkerung und des Industriegebietes in Lindern. Die SPD-Fraktion schließe sich dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Stadtverordnete Slupik teilte mit, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls dem Vorschlag der Verwaltung anschließe und richtete die Frage an die Verwaltung, ob für die Sanierung der Mehrzweckhalle aus dem in Aussicht gestellten künftigen Förderprogramm eine Förderung möglich sei.

 

Technischer Beigeordneter Mönter entgegnete zunächst auf die Einlassung von Herrn Graf, dass die Einholung einer zweiten Meinung nicht erforderlich sei. Das Konzept des Architekten sei für die derzeitige Planungstiefe fundiert und enthalte eine für dieses Stadium fachkundige Kosten­schätzung.

Die künftige Finanzierung sei eine Herausforderung. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe in ihrem Bericht bereits darauf hingewiesen, dass die Sanierung der Mehrzweckhallte in Lindern als investive Maßnahme zu veranschlagen sei. Der Vorteil einer investiven Maßnahme liege jedoch in der Abschreibungsmöglichkeit über einen längeren Zeitraum. Zudem käme es durch die Energetische Sanierung zur Einsparung von Unterhaltungskosten.

Zur Frage nach Fördermöglichkeiten teilte Herr Mönter mit, dass diese nach dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz (KInvFG) grundsätzlich gegeben seien.

Derzeit müsse jedoch entschieden werden, ob die Halle aufgegeben oder grundlegend saniert werde solle. Dies seien die einzigen Handlungsalternativen.

Herr Mönter stellte noch einmal die Wichtigkeit der Halle für die Vereine heraus und stellte klar, dass in Lindern keine Sporthalle für die Vereine zur Verfügung stehe.

 

Ausschussvorsitzender Paulus berichtete von der Bereitschaft Linderner Bürger, bei der Sanierung der Halle aktiv mit zu arbeiten.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz meldete Bedenken an und rief in Erinnerung, dass der Grund, weshalb die Stadt nicht mehr in der Haushaltssicherung sei, das Hallenbad ist. Er vertrat die Auffassung, dass solange keine neue Maßnahme begonnen werden sollte, bis das Bad in trockenen Tüchern sei. Auch sollten bei anderen Vereinen bzw. in anderen Ortschaften keine neuen Begehrlichkeiten geweckt werden.

In der Vergangenheit sei vieles versäumt worden. Man habe in Sitzungen um die Bereitstellung von 1.000 € Euro gestritten. Hier solle nun ein bis zu sechsstelliger Betrag bereitgestellt werden. Dadurch bestehe die Gefahr, wieder ins Haushaltssicherungskonzept zurückzufallen. Es müsse eine vernünftige Planung gemacht werden.

 

Techn. Beigeordneter Mönter führte aus, dass derzeit zwar keine investitionssumme zur Sanierung der Halle im Finanzplan enthalten sei. Im Haushalt sei jedoch der Mittelbedarf für eine Überprüfung des Zustandes eingestellt. Er schlug vor, den Grundsatzbeschluss zu fassen und wie geplant weiter vorzugehen. Eine Möglichkeit das Projekt zu stoppen gebe es immer noch. Man könne auf keinen Fall noch Jahre mit der Sanierung warten.

 

Ausschussmitglied Graf stellte den Antrag, den Beschlussvorschlag zurückzustellen, bis die Machbarkeit gemeinsam mit den Vereinen geklärt sei. Sofern eine Zurückstellung nicht erfolge, fasse man heute einen Grundsatzbeschluss und in den Haushalt 2016/2017 würden die Mittel eingeplant. Nachher bestehe dann keine Möglichkeit mehr das Projekt zu stoppen. Als einzige Möglichkeit bliebe dann nur noch, den Haushalt abzulehnen. Er sei nicht dagegen, dass eine Halle gebaut werde. Nur sollte die Machbarkeit vorher geklärt sein.

 

Bürgermeister Fiedler schlug vor, den ersten Satz des Beschlussvorschlages wegzulassen. Damit werde ein Grundsatzbeschluss zwar heute nicht gefasst. Die Verwaltung bliebe jedoch beauftragt, für die verschiedenen Varianten Finanzierungsmodelle als Grundlage für die Haushaltsplanung 2016/2017 zu erarbeiten.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Slupik entgegnete Bürgermeister Fiedler, dass bis Ende des Jahres geklärt werden könne, ob für die Sanierung der Mehrzweckhalle Fördermittel bereitgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Volles hielt es für wünschenswert, diese Information zu haben, bevor der Haushalt 2016 beraten werde.

 

Um sich zeitlich nicht zu binden schlug Herr Dr. Evertz vor, die Datierung 2016/2017 aus dem von Herrn Fiedler vorgeschlagenen Beschlussvorschlag herausnehmen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellte fest, dass die Bereitschaft bestehe, den vom Bürgermeister gemachten Beschlussvorschlag zu tragen und vertrat die Meinung, dass im Zuge der Haushaltsberatungen immer noch die Möglichkeit bestehe, die Maßnahme nicht einzuplanen bzw. abzulehnen.

 

Herr Grundmann bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Techn. Beigeordneten Mönter. Für ihn sei ausschlaggebend, was Herr Mönter gesagt habe. Insoweit plädiere er dafür, die Datierung im geänderten Beschlussvorschlag zu belassen.

 

Stadtverordneter Tartler warb dafür, den ursprünglichen Beschlussvorschlag beizubehalten und über diesen zu befinden. Das Projekt Mehrzweckhalle Lindern sei bislang immer wieder nach hinten geschoben worden. Jetzt solle man endlich mit Maßnahmen beginnen.

 

Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass mit dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz aktuelle Belastungen der Kommunen gemindert werden sollen.

Daher sollte die Sanierung der Mehrzweckhalle schon zu einer Belastung werden, in dem sie im kommenden Haushalt eingeplant werde. Der Ausschuss müsse später sowieso entscheiden, wofür die Fördermittel verwendet werden sollen. Die Fördermittel seien nach seiner Kenntnis zunächst allgemeine Mittel, die später für konkrete Maßnahmen, die den Zuwendungszweck erfüllen und den Förderrichtlinien entsprechen, verwendet werden könnten. Insoweit sei später zu entscheiden ob sie für die Mehrzweckhalle oder für eine andere städtische Maßnahme verwendet werden.

 

Ausschussmitglied Graf zog seinen Antrag auf Zurückstellung des Beschlussvorschlages der Verwaltung zurück.

 

Sodann stellte Ausschussvorsitzender Paulus den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die verschiedenen Sanierungsvarianten (Variante 1, Mindestmaßnahmen; Variante 2, Nutzungsbeibehaltung) Finanzierungsmodelle als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2016/2017 zu erarbeiten.“


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

0