Bürgermeister Fiedler berichtete, dass frühzeitig im Rat thematisiert werden solle, an welchem Standort weitere Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden könnten. Er lade daher zu einer interfraktionellen Runde mit den Fraktionsvorsitzenden am 22.09.2015 um 18 Uhr ein. Danach hätten die Fraktionsvorsitzenden genug Zeit, diese Angelegenheit fraktionsintern zu besprechen. Am 01.10.2015 solle eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie für Bildung, Soziales, Sport und Kultur stattfinden, um dort über mögliche Standorte von Flüchtlingsunterkünften zu beraten. Eine gemeinsame Sitzung sei nach Ansicht des Verwaltungsvorstands sinnvoll, da das Thema für eine Verflechtung sozialer, baulicher und stadtplanerischer Aspekte geeignet sei. Die Verwaltung werde bis zum 01.10.2015 eine detaillierte Vorlage ausarbeiten.

 

Bürgermeister Fiedler teilte außerdem folgendes mit:

 

„Sonderbürgermeisterkonferenz der Mitgliedskommunen im DStGB NRW am 28.8.15 mit Innenminister Jäger in Düsseldorf

 

Ich darf Ihnen wesentliche Informationen aus dieser Konferenz berichten:

 

Das BAMF berichtet von 300.000 nicht erledigten Altfällen einer Asylbeantragung. Die Kapazität des Bundesamtes liegt bei 300.000 Bearbeitungen/Jahr. Bei einer Zuwanderung von geschätzten 800 Tsd. in diesem Jahr entsteht bis Ende des Jahres ein Stau von 500 Tsd. nicht bearbeiteten Asylanträgen.

 

Das Land NRW setzt inzwischen auf die Einrichtung großer Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) mit großen Traglufthallen, um die 7.000 zuziehenden Flüchtlinge/Woche aufzunehmen. Durch diese neuen EAE soll die Zahl der bei den Kommunen in Amtshilfe entstandenen EAE (Kapazität: je 150 Personen) allmählich wieder abgebaut werden. Verbleibende kommunale EAE sollen Planungssicherheit für die Festeinstellung von Personal bekommen. Flüchtlinge aus den Westbalkan-Ländern sollen in Zukunft ausschließlich in landeseigenen EAE verbleiben.

Dies und das Festhalten an der Regel, keine EAE in Kommunen von unter 40 Tsd. EW einzurichten, mindert die Gefahr für die Stadt Geilenkirchen erheblich, zur Amtshilfe in Anspruch genommen zu werden.

 

Das Land NRW rechnet bis Ende 2015 mit einem Bedarf von 60 Tsd. Plätzen in seinen EAE. Geplant ist inzwischen der Einsatz von Bereitschaftspolizisten für die Ersterfassung.

Der Innenminister hat angeregt, dass die Kommunen Mitarbeiter für die Ersterfassung gegen Kostenerstattung abstellen sollten. Dieser Vorschlag wurde von den anwesenden Bürgermeistern jedoch mehrheitlich entschieden zurückgewiesen. Man verwies auf die Personalknappheit in den Kommunen.

Der Minister rechnet durch die schnellere Ersterfassung und durch die Tatsache, dass Flüchtlinge aus dem Westbalkan nicht mehr den Kommunen zugewiesen werden, mit weniger Regelzuweisungen.

 

Ich darf an dieser Stelle erläuternd kommentieren, dass die sehr hohe Zahl an Abschiebungsaufhebungen (sogenannte Duldungen) dieser Hoffnung des Ministers widersprechen.

 

Das Land NRW wird den Stichtag für die teilweise Erstattung der anfallenden Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden so nach vorne ziehen, dass die Abrechnung sich mehr auf realistische Flüchtlingzahlen bezieht, also z.B. in 2016 mit Bezug auf den 1.1.2016 abrechnen und nicht auf die Prognose für 2015. Das Land rechnet mit einer zusätzlichen Entlastung von 715 Mio. € zugunsten der Kommunen. Anmerkung: Das ist keine reale Entlastung, sondern nur das Vorziehen einer Kostenerstattung.

 

Die Forderungen der Bürgermeister fielen deutlich aus:

-           Schließen des Deltas zwischen der Kostenerstattung auf Basis der Prognosen für 1.1.2015 und den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn nötig durch Gesetzesänderung

-           100%-ige Erstattung der Kosten (real entstehende Kosten 10.000,--/Flüchtling/Jahr vs. Kostenerstattung 7.568,--/Flüchtling/Jahr)

-           Die Flüchtlingszahlen in kommunalen EAE auf die Regelzuweisungen anrechnen. Es gab in den vergangenen Monaten Unregelmäßigkeiten in der Anrechnung.

-           Die Ankündigungsfristen von Regelzuweisungen verlängern

-           Die hohe Zahl von Folgeanträgen reduzieren. Antragsteller von Folgeanträgen werden der zuvor aufnehmenden Kommune zugewiesen. Berichtet wurde von Antragstellern aus Westbalkan-Ländern, die bis zu dreimal im Jahr einreisen.“