Sitzung: 02.09.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 341/2015
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung der „Alten Landstraße“
in Immendorf werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in
Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |