Bürgermeister Fiedler verlas folgende Anfrage der Fraktionen der SPD und der Freien Bürgerliste vom 21.07.2015:

 

„Anfrage gemäß § 17 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates

hier: Bereitschaftsdienste der Stadtverwaltung / Unterbringung von Flüchtlingen

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fiedler,

 

am Freitag, dem 10. Juli konnte nachmittags von jedermann am Marktplatz beobachtet werden, wie zwei der Stadt Geilenkirchen zugewiesene Flüchtlinge über Stunden hin nicht untergebracht werden konnten. Grund hierfür war, dass zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Dienstschlusses der Stadtverwaltung keine Mitarbeiter mehr verfügbar waren, die sich der Sache annehmen konnten. Aus Ermangelung eines Ansprechpartners mussten die Flüchtlinge zwischenzeitlich – nachdem sie zunächst über einen Zeitraum von mindestens ca. 2 Stunden in dem Bus festsaßen, der sie her gebracht hatte – von der Polizei zur Wache gebracht werden. Die erwünschte „Willkommenskultur“ sieht in unseren Augen anders aus!

 

Die Situation konnte erst dann vorläufig geklärt werden, als der Bürgermeister persönlich sowie eine sich noch im Urlaub befindliche Mitarbeiterin des Fachamtes (denen beiden wir ausdrücklich für ihren jeweiligen Einsatz danken) erreicht werden konnten.

 

Die zuvor zu Hilfe gerufene Polizei bemängelte ausdrücklich das Fehlen eines Ansprechpartners bzw. einer Rufbereitschaft.

 

Ähnliche Kritik über das Fehlen einer Rufbereitschaft bzw. die Nichtbekanntgabe der entsprechenden Ansprechpartner samt Telefonnummer wurde in der Vergangenheit auch in Bezug auf andere Aufgabenbereiche geäußert, z.B. der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes bei Großveranstaltungen. Für die unterzeichnenden Fraktionen ergeben sich daraus die folgenden Fragen, um deren Beantwortung in der Ratssitzung am 02.09.2015 gebeten wird:

 

  1. Welche Rufbereitschaften gibt es in der Stadtverwaltung generell?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die vorhandenen Bereitschaftsdienste bei den betroffenen Personen bekannt sind? (Wem sind die Nummern bekannt? Wo werden sie veröffentlicht? etc.)

 

  1. Wie gewährleistet die Stadt Geilenkirchen, dass Flüchtlinge, die außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung eintreffen, zukünftig zeitnah untergebracht werden können? Wurden aufgrund der oben geschilderten Ereignisse organisatorische Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, eine Wiederholung der Geschehnisse zu verhindern?

 

Um Missverständnissen vorzubeugen sei noch folgender Hinweis gestattet: Nach momentanen Kenntnisstand sehen die unterzeichnenden Fraktionen in den geschilderten Geschehnissen ausdrücklich kein Verschulden eines oder mehrerer Mitarbeiter der Verwaltung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die organisatorischen Regelungen in der Verwaltung in Bezug auf Rufbereitschaften ausreichend sind, um die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.“

 

Bürgermeister Fiedler beantwortete die Anfrage folgendermaßen:

 

„Vor Beantwortung der gestellten Fragen möchte ich die Schilderung des Sachverhaltes, wie er sich tatsächlich zugetragen hat, voranstellen:

 

Richtig ist, dass für Freitag, den 10.07.2015 nicht zwei sondern insgesamt sechs Flüchtlinge durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen worden sind. Hierauf war die Verwaltung selbstverständlich vorbereitet. Sachbearbeiterin und Hausmeister standen für die Ankunft der Flüchtlinge bereit. Wohnungen waren ebenfalls vorbereitet. Der Bezirksregierung Arnsberg sind die Dienstzeiten der Verwaltung bekannt. Dennoch waren die besagten Mitarbeiter/innen bis 16.30 Uhr in der Verwaltung anwesend. Nicht richtig in dem Presseartikel ist somit die Darstellung, dass der Bus mit den Flüchtlingen um 16.00 Uhr am Marktplatz gestanden habe. Als der Busfahrer anschließend dann bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten die örtliche Polizeiwache kontaktiert hatte, wurde von dort unverzüglich der städtische Bereitschaftsdienst alarmiert und zwar gegen 18.00 Uhr. Dieser Bereitschaftsdienst besteht selbstverständlich rund um die Uhr außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung. Die zuständige Mitarbeiterin, die den Bereitschaftsdienst während dieser Zeit wahrnahm, ist sodann auch unverzüglich tätig geworden. Bei einem solchen Bereitschaftsdienst dürfte klar sein, dass ein einzelner Mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung nicht in der Lage sein kann, alle Zuständigkeitsbereiche der Stadt alleine und abschließend abzudecken. Aus diesem Grunde wurde die Sachbearbeiterin für Asylangelegenheiten hinzugezogen, die auch wenig später – trotz Urlaub – in der Verwaltung erschien, nachdem sie mich informiert hatte, sodass ich mich ebenfalls umgehend zum Einsatzort begeben habe.

 

Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass es in der Vergangenheit vorgekommen ist, dass angekündigte Zuweisungstermine, z.B. wegen Krankheit der Flüchtlinge, nicht eingehalten worden sind. Die Zuweisung erfolgte dann zu einem späteren Zeitpunkt, allerdings ohne erneute Ankündigung des genauen Termins. Es ist also nicht ungewöhnlich, dass angekündigte Termine durch die Bezirksregierung nicht eingehalten werden. Dies konnte daher auch am besagten 10.07. vermutet werden, zumal es nicht vertretbar ist, die knappen personellen Ressourcen unendlich lange zu binden. So war es auch an diesem Tage, da von den angekündigten sechs Personen auch nur zwei hier angekommen sind. Die übrigen vier Personen sind erst am Freitag der übernächsten Woche gegen 12.00 Uhr hier angekommen und zwar ohne erneute vorherige Ankündigung. Im Übrigen wäre auch eine telefonische Rückfrage bei der Bezirksregierung nicht hilfreich gewesen, da dort zu dieser Zeit niemand mehr erreichbar gewesen wäre.

 

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass die Flüchtlinge erst nach 16.30 Uhr hier angekommen sind und die Angelegenheit dann über den städtischen Bereitschaftsdienst durch die Sachbearbeiterin des Jugend- und Sozialamtes in der Zeit von ca. 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr abschließend erledigt worden ist. Die vorübergehende Unterbringung für zwei Tage in einem Hotel war in diesem Falle ebenfalls wirtschaftlicher, da ansonsten für den gesamten Zeitraum ein Hausmeister zur Verfügung hätte stehen müssen.

 

Und nun zur Beantwortung der gestellten Fragen:

 

1.

 

a)    Es besteht eine Dienstvereinbarung für die Rufbereitschaften für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des PsychKG. Hierin ist geregelt, dass ein/e geschulte/r Mitarbeiter/in außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung für derartige Notfälle zur Verfügung steht. Obwohl keine weitergehende Rechtsgrundlage hierfür besteht, wird dieser Bereitschaftsdienst mittlerweile auch für andere Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen.

 

b)    Für die Aufgaben des Jugendamtes besteht ein Jugendamtsnottelefon für Bereitschaftsdienste zur Krisenintervention sowie für Inobhutnahmen und Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen. Dieser Dienst wird wahrgenommen von dem freien Träger der Jugendhilfe „Evangelische Jugend- und Familienhilfe“ in Kaarst, der auch einen Standort vor Ort hat und für mehrere Jugendämter im Kreis Heinsberg diese Aufgabe wahrnimmt.

 

2.   Die Rufnummern der Bereitschaftsdienste sind hinterlegt bei den Leitstellen der Kreispolizeibehörde und der Feuerwehr. Für die Rufbereitschaft nach PsychKG ist zusätzlich das St. Elisabeth Krankenhaus informiert, für Jugendhilfeangelegenheiten ist die Nummer auf den Mailboxen der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie auf dem Anrufbeantworter der Stadtverwaltung hinterlegt.

 

3.   Wenn Flüchtlinge außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung eintreffen und der Zeitpunkt von der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt worden ist, werden die Mitarbeiter aus dem zuständigen Sachgebiet auch dann zur Verfügung stehen. In allen anderen nicht planbaren Fällen wird die Angelegenheit, so wie am 10.07. erfolgt, über den Bereitschaftsdienst erledigt.“

 

Bürgermeister Fiedler fügte hinzu, dass sich unabgestimmte Ankünfte nicht nur in Geilenkirchen, sondern auch in zahlreichen anderen Kommunen ereignet hätten. Die Kommunen hätten daher die Bezirksregierung zur Verbesserung der Kommunikation mit den Kommunen aufgefordert. Viele Bürgermeister anderer Kommunen hätten das Vorgehen der Bezirksregierung Arnsberg kritisiert.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann berichtete, dass gemäß eines Presseartikels 300.000 Euro Defizit beim Betrieb des Begas-Hauses zu verzeichnen seien und erkundigte sich, wie die Stadt Geilenkirchen verhindern könne, dass sie zur Deckung des Fehlbetrags teilweise herangezogen werde.

 

Herr Goertz führte aus, dass es ihm als Stadtkämmerer wichtig sei, dass sich der Kreis Heinsberg zukünftig keine Vorzeigeobjekte wie das Begas Haus, Vogelsang IP oder den Erlebnisraum Westzipfel im Selfkant leiste, da diese Objekte nicht erforderlich seien. Er nehme an, dass der Kreis und die Stadt Heinsberg den Fehlbetrag des Begas Hauses je zur Hälfte auffangen würden. Der Kreis werde diese zusätzlichen Ausgaben möglicherweise über die Kreisumlage finanzieren. Zwar habe die Stadt Heinsberg geäußert, dass sie sich an der Deckung des Fehlbetrags nicht beteiligen werde, jedoch sei das Begas Haus insbesondere für die Stadt Heinsberg vorteilhaft. Falls der Förderverein Insolvenz anmelden würde, sei fraglich, was danach mit der Immobilie geschehen werde.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Hoffmann erklärte Bürgermeister Fiedler, dass die Kämmerer der kreisangehörigen Kommunen sich am Monatsende mit dem Landrat treffen würden, um ein Benehmen über den Kreishaushalt herzustellen. Nach diesem Treffen finde ein Treffen der Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen mit dem Landrat und dem Kämmerer des Kreises Heinsberg statt. Danach solle in den Kommunen über das Benehmen beratschlagt und das Benehmen hergestellt werden. Falls eine Kommune das Benehmen nicht herstelle, habe dies keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.