Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Gegen 18.53 Uhr endete die gemeinsame Sitzung und der Ausschuss für Bildung, Soziales und Kultur setzte seine Sitzung fort.

 

Gegen 19.00 Uhr eröffnete der Ausschussvorsitzende Conrads die Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wies Herr Conrads darauf hin, dass aufgrund des Parteiaustritts des Herrn Dr. Plum sein Sitz als sachkundiger Bürger im Ausschuss nun unbesetzt sei. Der Ausschuss bestehe daher aktuell aus 18 Mitgliedern. Die SPD-Fraktion könne nun einen neuen sachkundigen Bürger benennen, worüber der Rat dann zu entscheiden habe.

 

Herr Uwe Schnuis vom Aachener Büro „Raumplan“ stellte die Planungen für das „Sozialzentrum Bauchem“ anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Benden begrüßte die Planungen und sprach den Planern ein Lob darüber aus, dass man auch berücksichtigt habe, ausreichend Parkraum zu schaffen. Allerdings stellte er fest, dass mit dem Bau des Sozialzentrums auch ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden sei und zur Realisierung des Vorhabens einige alte Bäume weichen müssten. Der Eingriff werde zwar auch teilweise ausgeglichen, was besonders entlang der Straße „Im Gang“ erforderlich sei, wo relativ hohe Hausfassaden entstehen würden. Dennoch verzeichne er eine Differenz zwischen dem alten Baumbestand und der Zahl der geplanten Neuanpflanzungen und richtete die Frage an die Verwaltung, wie man diese Differenz ausgleichen wolle.

 

Alex Jansen führte hierzu aus, dass es sich bei der vorliegenden Bauleitplanung um einen so genannten Bebauungsplan der Innenentwicklung handele. Gegenstand dieser Planung sei u.A. eine größtmögliche Schonung des Freiraums vor baulichen Eingriffen und es würden auch Klimaschutz-Aspekte berücksichtigt. Außerdem solle die Ausnutzung freier Flächen im Innenbereich gefördert werden und damit einhergehend eine Nachverdichtung erreicht werden. In diesem Falle gelten die Eingriffe in Natur und Landschaft per Gesetz als ausgeglichen. Man habe daher keine gesetzliche Ermächtigung, vom Vorhabenträger weitere Ausgleichsmaßnahmen zu fordern und halte die beschriebenen Eingriffe für zumutbar.

 

Stadtverordneter Kohnen stellte die Frage nach dem geplanten Baubeginn.

 

Zur Beantwortung dieser Frage zeigte Herr Alex Jansen zunächst die weiteren Verfahrensschritte wie Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf. Da es sich um einen nicht genehmigungspflichtigen Plan handele, sei das Verfahren drei bis vier Monate nach der Ratssitzung, in der die Planung verabschiedet werde, voraussichtlich abgeschlossen.

Wie die Verwaltung von verantwortlicher Seite der Franziskusheim gGmbH und der Pfarre St. Marien gehört habe, beabsichtige man zunächst die Erweiterung des Franziskusheims umzusetzen und dann mit dem Vorhaben „Sozialzentrum“ zu beginnen. Den genauen Baubeginn noch auf das Jahr 2016 zu fixieren oder erst auf 2017, sei heute noch nicht möglich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0