Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).


Stadtverordneter Benden bemängelte, dass im vorliegenden Fall eine genaue Flächenbedarfsanalyse fehle. Aus seiner Sicht geschehe dies zum wiederholten Male, so dass er den Eindruck habe, dass es sich um eine Baulandentwicklung „auf Zuruf“ handele. Seine Kritik wende sich nicht gegen die grundsätzliche Schaffung eines Baugebietes in Teveren, sondern gegen die Entwicklung von Bauland an konkreter Stelle. Es handele sich um eine sensible Fläche, die im Landschaftsschutzgebiet liege. Durch die Planung werde die Bebauung immer weiter in Richtung zu schützender Flächen getragen. Man habe zwar entlang des Baches einen Schutzstreifen berücksichtigt, der aus seiner Sicht aber nicht ausreiche, um dem naturschutzrechtlichen Belang gerecht zu werden. Nach seinem Dafürhalten gehe hier der Profit zu Lasten des Naturschutzes und man führe die Bedeutung eines Landschaftsschutzgebietes ad absurdum.

 

Stadtverordneter Wolff entgegnete, dass es im Stadtgebiet Geilenkirchen keine ausreichenden Baulandflächen gebe, die man bauwilligen jungen Familien anbieten könne. Der Ort Teveren habe eine ausreichende Infrastruktur bzw. diese könne durch die beabsichtigte Baulandentwicklung gestärkt werden. Was den Landschaftsschutz anbelange, habe die Verwaltung doch die Angelegenheit mit den Fachbehörden abgestimmt und ein positives Signal erhalten, so dass es aus seiner Sicht keine Bedenken gebe.

 

Stadtverordneter Paulus ergänzte hierzu, dass seinerzeit bereits das Baugebiet „Sisbenden“ in kurzer Zeit bebaut worden sei, und die Entwicklung weiterer Bauflächen in Teveren notwendig sei.

 

Seitens der Stadtverwaltung stellte Herr Alex Jansen klar, dass man entgegen der Behauptung des Herrn Benden, die Flächenauswahl keinesfalls willkürlich treffe. Wenn es um die Ausweisung von Bauflächen an einem bestimmten Ort gehe, stelle man zunächst die Frage nach dem Willen zu einer Erweiterung. Werde diese Frage bejaht, so betrachte man anschließend den gesamten Ort. Gegenstand einer solchen Betrachtung sei auch die Analyse des Innenbereichs hinsichtlich vorhandener Baulücken und Freiflächen. Darüber hinaus habe man im Fall Teveren auch die Wirkung der K3 und der L42 auf ein neues Baugebiet berücksichtigt, so dass nach dem Ausschlussprinzp zwei Flächen als geeignet übrig geblieben seien.

 

Die Eignung beider Flächen habe man anschließend mit den Fachbehörden, nämlich der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung Köln (als Bezirksplanungsbehörde) erörtert. Man habe sich dann auf die nun vorgeschlagene Fläche geeinigt unter der Bedingung, dass ein ausreichender Abstand zum Teverenbach hin eingehalten werde.

 

Abschließend betonte Herr Alex Jansen, dass, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele, das Gesetz ja ausdrücklich Ausnahmeregelungen ermögliche.

 

Der weitere Diskussionsverlauf spiegelte wieder, dass eine Baulandentwicklung nicht nur im Stadtkern, sondern auch in den Außenorten sinnvoll sei, da z.B. viele Menschen im Heimatort bleiben wollen. Andere würden bewusst einen Bauplatz im dörflichen, naturnahen Bereich (Stichworte: Naherholung, Sportmöglichkeiten) suchen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

3

Enthaltung:

1