Sitzung: 21.10.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 369/2015
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |