Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Verein „Bürgertreff Geilenkirchen e.V.“ wird für die Jahre 2016 und 2017 ein Zuschuss von jährlich 1.900 Euro gewährt. Darüber hinaus wird dem Verein zur Planungssicherheit bei einem nachweisbaren Bedarf eine Summe von maximal bis zu 1.000 Euro zusätzlich zur Ver-fügung gestellt.

 


Herr Stadtverordneter Benden erklärte sich auf Grund seiner Position als Vorsitzender des Bürgertreffs für befangen und nahm im Zuschauerraum Platz.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass sich Neuerungen zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben hätten. Da er Sponsoren gefunden habe, sinke der Zuschussbedarf des Treffs von ursprünglich jährlich 5.000 Euro auf jährlich 1.900 Euro. Der Bürgertreff habe außerdem ausgedrückt, dass anstelle der ursprünglich beantragten maximal 2.000 Euro nun nur noch eine Reserve von 1.000 Euro beantragt würde, die bei Bedarf zusätzlich gewährt werden würde. Der Antrag gelte nach wie vor für die Jahre 2016 und 2017.

 

Herr Stadtverordneter Paulus befürwortete die Gewährung des Zuschusses.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen legte dar, dass die Fraktion „Für GK“ wiederholt über diese Angelegenheit diskutiert habe. Die Leistung des Bürgertreffs werde uneingeschränkt befürwortet und suche seinesgleichen. Jedoch habe die Fraktion Schwierigkeiten bei der Zustimmung zum Antrag, da dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werde. Andere Vereine und Institutionen könnten dann ebenfalls Zuschüsse beantragen. In der Vergangenheit seien Anträge auf Zuschüsse mit Verweis auf die städtische Haushaltslage stets abgewiesen worden. In Außenorten werde seit Jahrzehnten ehrenamtliche Arbeit geleistet. Viele Vereine hätten es aufgegeben, Zuschüsse bei der Stadt zu beantragen, da nach Aussage der Verwaltung kein Geld verfügbar sei. Das Signal, das mit der Zustimmung zum Antrag des Bürgertreffs an die Dörfer gesendet werde, sei fatal, da sich dort auch sehr bemüht werde. Die Fraktion „Für GK“ werde dem Vorschlag zwar zustimmen, jedoch stimme die Fraktion nur einer jährlichen Zahlung von 1.900 Euro für die Jahre 2016 und 2017 zu. Eine bei Bedarf abrufbare Reserve von zusätzlich maximal 1.000 Euro jährlich solle nicht gewährt werden.

 

Herr Stadtverordneter Graf betonte, dass er nichts gegen den Bürgertreff habe, jedoch miss-falle ihm die „Salamipolitik“ des Vorstandes. Eine Bilanz solle vorgelegt werden, in der die Ausgaben aufgelistet und Schwierigkeiten aufgeführt werden sollten. Ein Budget hätte bei Antragstellung vorgelegt werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, werde Herr Stadtverordneter Graf dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann appellierte, dass Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden dürften. Der Bürgertreff sei eine soziale Einrichtung und mit einem Verein nicht vergleichbar. Die Arbeit des Treffs solle vor Ort betrachtet und diskutiert werden, um sich eine Meinung über bilden zu können. Der Treff könne mit den Jugendzentren verglichen werden. Daher werde die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen. Die Fraktion danke Bürgermeister Schmitz ausdrücklich für seine erfolgreiche Suche nach Sponsoren.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass der Bürgertreff erhaltenswert sei. Es wäre wünschenswert, wenn anstelle eines Zuschusses städtische Räumlichkeiten genutzt werden könnten. Dies sei scheinbar nicht möglich. Auf Grund der Wichtigkeit des Bürgertreffs solle dem Antrag zugestimmt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen dankte Bürgermeister Schmitz ebenfalls für die Aktivierung von Sponsoren. Dadurch sei Bürgermeister Schmitz ein guter Einstand gelungen. Die Fraktion „Geilenkirchen bewegen!“ werde dem geänderten Beschlussvorschlag zustimmen. In etwa 1,5 Jahren, Mitte 2017, solle der weitere Bestand des Bürgertreffs evaluiert und im Rat oder dem zuständigen Ausschuss vorgestellt werden. Über seine Arbeit solle der Bürgertreff die Stadtverordneten regelmäßig informieren.

 

Herr Stadtverordneter Weiler teilte die Ansicht der Frau Stadtverordneten Kals-Deußen. Der Bürgertreff leiste gute Arbeit, jedoch bestehe die Gefahr, dass ein Präzedenzfall geschaffen und Begehrlichkeiten geweckt werden könnten, die die Stadt Geilenkirchen nicht erfüllen könne. Zwar könne die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts im Jahr 2016 vermieden werden, jedoch könne dies in den Folgejahren nicht ausgeschlossen werden. Vereine in den Dörfern würden nicht bezuschusst. Zudem plane der Treff nach Kenntnis des Herrn Stadtverordneten Weiler einen Umzug, wodurch ggf. Umbaukosten entstehen könnten etwa für den Bau einer behindertengerechten Toilette. Eine Übersicht etwa über die Einnahmen und Ausgaben wäre gut gewesen. Die Option zur Gewährung einer Reserve von maximal 1.000 Euro solle nicht beschlossen werden. Die CDU-Fraktion werde der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.900 Euro für das Jahr 2016 zustimmen. Im kommenden Jahr solle dann über einen möglichen Zuschuss für das Jahr 2017 erneut abgestimmt werden.

 

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz legte dar, dass es ein falscher Denkansatz sei, von der Weckung von Begehrlichkeiten auszugehen. Den Vereinen würden kostenfrei städtische Räume zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Hauses Basten durch den Bürgertreff sei geprüft worden und sei offensichtlich nicht möglich. Es handele sich lediglich um einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro. Umzugspläne würden aktuell und auch für die nächsten mindestens zwei Jahre nach seiner Kenntnis nicht bestehen.

 

Herr Stadtverordneter Kasper erklärte, dass er der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.900 Euro jährlich zustimmen werde. Der Bürgertreff brauche Planungssicherheit, daher solle die Gewährung eines Zuschusses nicht nur für das Jahr 2016 beschlossen werden. Es handele sich um einen überschaubaren Betrag. Der Bürgertreff sei mit anderen Vereinen nicht vergleichbar. Auch aus diesem Grund werde Herr Kasper dem Antrag zustimmen.

 

Herr Stadtverordneter Kappes führte aus, dass auch soziale Einrichtungen in den Außenorten Veranstaltungen für ältere Menschen wie etwa Spielenachmittage oder Betreuungsangebote für Personen in Pfarrgebäuden anbieten würden. Dabei würden weder städtische Räume genutzt noch Zuschüsse von der Verwaltung gewährt. Falls ein Zuschuss für den Bürgertreff gewährt werde, könnten auch diese Einrichtungen in den Außenorten Zuschüsse beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

14

Enthaltung:

0