Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Kenntnisnahme:

 

Der Rat nimmt das Eckpunktepapier zur Kenntnis.

 


Herr Stadtverordneter Kleinen merkte an, dass eine Anhebung des Hebesatzes der Grund-steuer B um 42 Punkte im Vergleich zum Jahr 2015 vorgesehen sei. Im Vergleich mit den Nachbarkommunen bestehe die Gefahr, dass Geilenkirchen für Privatpersonen und Gewerbetreibende an Attraktivität verlieren könne. Er erkundigte sich, wie hoch die Hebesätze insbesondere für Gewerbesteuern etwa in Übach-Palenberg oder Hückelhoven seien.

 

Herr Goertz legte dar, dass im Haushaltsplanentwurf ein ausführlicher Vergleich mit den Hebesätzen anderer Kommunen folgen werde. Die Stadt Heinsberg plane eine Anhebung der Grundsteuer B auf 500 Punkte. Die Grundsteuer A solle auf 320 Punkte und die Gewerbe-steuer auf 431 Punkte steigen. Die Stadt Übach-Palenberg habe einen Hebesatz für die Grundsteuer B von über 500 Punkten. Weitere Erhöhungen seien geplant. Einige Städte im Kreisgebiet wie etwa die Stadt Erkelenz hätten geringere Hebesätze als die Stadt Geilenkirchen, jedoch seien die Haushalte dieser Kommunen nahezu ausgeglichen.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass er bereits im Vorfeld die Steigerung der Kreisumlage, die für die Stadt Geilenkirchen zusätzliche Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro bedeute, kritisiert habe. Die Stadt Geilenkirchen sei nicht dafür zuständig, beispielsweise Fehlfinanzierungen des Begas-Hauses über die Kreisumlage mit zu tragen.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen erkundigte sich, was es mit den „Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich und Steuervereinfachungsgesetz“ auf sich habe. Außerdem fragte sie, warum Maßnahmen zur Instandhaltung der Infrastruktur nicht im Jahr 2015 umgesetzt worden seien und ob auch für das Jahr 2016 geplante Maßnahmen in das Jahr 2017 verschoben werden müssten. Sie erkundigte sich, welche Maßnahmen genau und aus welchem Grund verschoben werden müssten.

 

Herr Goertz legte dar, dass er in einer Mail an Frau Stadtverordnete Kals-Deußen „Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich- und Steuervereinfachungsgesetz“ erläutern werde. Bezüglich der Maßnahmen zur Instandhaltung der Infrastruktur erklärte er, dass das Gebäudemanagement unter anderem auf Grund der Planung und Durchführung des Hallenbadneubaus in den Jahren 2014 und 2015 Instandhaltungsaufgaben nicht habe ausführen können. Daher hätten Maßnahmen aus dem Jahr 2015 teilweise ins Folgejahr verschoben werden müssen.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen beschrieb, dass durchschnittliche Haushalte durch die Erhöhung der Grundsteuer B jährlich um 50 Euro zusätzlich belastet würden und erkundigte sich, ob durch die Erhöhung die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vermieden werden könne.

 

Herr Goertz betonte, dass die Hebesatzerhöhung erforderlich sei, um die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu vermeiden. Bei Nichtanpassung der Hebesätze müsse die Stadt Geilenkirchen auf Grund ihrer Finanzlage ein Haushaltssicherungskonzept erstellen. Bei Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts müssten die Hebesätze auf das im Eckpunktepapier vorgeschlagene Niveau angehoben werden. Die Verwaltung komme daher nicht um eine Erhöhung der Hebesätze herum.

 

Herr Stadtverordneter Benden bemerkte, dass es sich bei der Vorlage um ein Eckpunktepapier zum Haushalt handele. Dieses könne noch bearbeitet werden. An dieser Stelle sollten keine inhaltlichen Diskussionen geführt werden, sondern bei Bedarf Änderungsanträge eingereicht werden. Die Grundsteuer B werde zwar erhöht, jedoch nur um 42 Punkte, was etwa 10 Prozent bedeute. Über die Inhalte des Eckpunktepapiers könne noch in den Fraktionen diskutiert werden.

 

Herr Stadtverordneter Graf legte dar, dass die „Gaststreitkräftestationierungshilfe“ im Jahr 2016 um nahezu 50 Prozent reduziert werden würde. Ihm sei bekannt, dass die Kanadier abgezogen seien, jedoch würden auch neue Streitkräfte anderer Verbände neu nach Geilenkirchen kommen.

 

Herr Goertz führte aus, dass bei diesem Punkt berücksichtigt werde, wie viel Geld vom Land als Verteilungsmasse an die Kommunen abgegeben werde. Diese Masse habe sich reduziert, daher habe sich auch die im Eckpunktepapier veranschlagte Summe reduziert. Die tatsächliche Zahl der in Geilenkirchen vorhandenen Streitkräfte werde nicht berücksichtigt.

 

Herr Stadtverordneter Paulus berichtete, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung beauftragt habe, die Wertbemessung von Grundstücken zu erhöhen. Dies solle seiner Kenntnis nach im Jahr 2015 oder 2016 stattfinden. Er erkundigte sich, ob ein genauer Termin bekannt sei und welche Auswirkungen die Erhöhung der Wertbemessung für die Stadt Geilenkirchen habe.

 

Herr Goertz erklärte, dass über eine neue Berechnungsmethode noch nichts bekannt sei. Das Finanzamt sei für die Erhebung des Grundsteuermessbetrags zuständig und gebe diese ermittelten Beträge an die Stadtverwaltung weiter. In der Kämmerertagung sei das Thema angesprochen worden, jedoch sei die Relevanz des Themas auf Bundesebene möglicherweise noch nicht erkannt worden. Für das Jahr 2016 sei das Thema wahrscheinlich noch nicht relevant.