Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2016 einzustellen und zu verabschieden.


Herr Schulz wies zunächst darauf hin, dass die Entwicklung des Haushaltes seit nunmehr fünf Jahren relativ konstant sei. Der Zuschussbedarf des gesamten Jugendamtes für das Jahr 2016 steige nur geringfügig um 35.000 € an, dies sei eindeutig gegen den allgemeinen Trend. Somit bestehe weiterhin, auch aus finanzieller Sicht, kein Nachteil gegenüber der früheren Zahlung der Jugendamtsumlage an den Kreis.

 

Größter Kostenfaktur und finanziell riskantester Ausgabenbereich seien die Hilfen zur Erziehung, die Veränderungen dort seien bereits in der Vorlage umfangreich erläutert worden. Erkennbar sei, dass die im Gesetz vorgesehenen Ausgestaltungsformen der Hilfen zur Erziehung so genutzt würden, dass die Hilfen jeweils an den Bedarf der Familien angepasst würden. Die Haushaltsplanung lasse durch die Einrichtung eines Budgets (BG 16) flexibles Handeln zu, da Mehrausgaben bei einer Position durch Einsparungen bei anderen innerhalb des Budgets ausgeglichen werden könnten.

 

Die Stabilisierung der Kosten in diesem Bereich habe auch damit zu tun, dass die frühere Botschaft, auf dem Wohnungsmarkt einen weiteren Ausbau des Überangebots an familiengerechtem Wohnraum zu verhindern, angekommen sei.

 

Im KiTa-Bereich gebe es nach der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren im kommenden Jahr ebenfalls keine höheren Belastungen, steigende Kosten würden durch höhere Betriebskostenzuschüsse und Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen weitestgehend ausgeglichen. Im Bereich der Tagespflege gebe es Mehraufwendungen von 90.000 €, was auf höhere Fallzahlen und das Entgeltsystem zurückzuführen sei, was langjährige Tätigkeit in der Tagespflege höher entlohne.

 

Weiter sei man in Überlegungen, inwieweit ein Ausbau der KiTa-Plätze möglich sei, hierüber werde man in der nächsten Sitzung berichten.

 

Zuletzt seien noch die Kostenanstiege beim Unterhaltsvorschuss zu erwähnen, welche sich aus weiterhin steigenden Fallzahlen und einem per Gesetz gestiegenen Mindestunterhaltsbeitrag ergäben.

 

Stadtverordneter Kappes erkundigte sich danach, ob der Rechtsanspruch im KiTa-Bereich auch für Flüchtlinge gelte. Herr Schulz bejahte dies, dies sei auch ein wesentlicher Grund für die beabsichtigen Nachbesserungen, nachdem man in der Vergangenheit bewusst Überkapazitäten vermieden habe.

 

Ausschussmitglied Grein erkundigte sich danach, wann die KiTas Informationen über die erwarte Zahl an Familien bzw. Kindern erhalte, diese seien vor Beginn des Anmeldeverfahrens im Januar erforderlich. Sie wies auf das Problem hin, dass es für die sprachliche Integration wichtig zu wissen sei, wie lange eine Familie schon in Deutschland lebe, da sonst die Zusammenstellung der Gruppen nicht gelänge.

 

Herr Schulz verwies darauf, dass sich diese Situation auch für die Verwaltung so nicht planbar war, man jetzt aber die entsprechenden Zahlen erheben und, z.B. in der Leiterinnenrunde, dann mit den Einrichtungen erörtern werde um entsprechende Planungen vorzunehmen und abzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Speuser ob bereits Kinder aus Flüchtlingsfamilien KiTas besuchten, erklärte Herr Schulz, dass es vereinzelt Fälle gebe, vor der Sitzung aber jetzt keine Gesamtzahl mehr abgefragt wurde.

 

Ausschussvorsitzender Mesaros bedankte sich für die Ausführungen und fasste noch einmal das insgesamt positive Ergebnis zusammen mit dem man zufrieden sein könne, da sich die Zahlen gegen den allgemeinen Trend entwickeln würden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0