Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat am 11.02.2015, über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0