Sitzung: 19.11.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 393/2015
Beschlussvorschlag:
Der Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat am 11.02.2015, über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |