Sitzung: 10.11.2015 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 395/2015
Beschlussvorschlag:
Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2015 und die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen vom 27.09.2015 werden nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des KWahlG für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |