Sitzung: 09.12.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 404/2015
Beschlussvorschlag:
- Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.
- Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2013 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |