Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.

 

  1. Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2013 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0