Sitzung: 09.12.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 415/2015
Beschlussvorschlag:
Der Vertrag zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Musikschule Geilenkirchen wird so geändert, dass die von der Stadt Geilenkirchen jährlich überwiesenen Zuschüsse bis zu einer Höhe von 3.500 € nicht mehr zwingend im Kalenderjahr verausgabt werden müssen, sondern zur Ansparung von größeren Investitionen (Anschaffungen von Vermögensgegenständen über 410 €) auch auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Dazu ist der Betrag von der Musikschule auf einem zweckgebundenen Sonderkonto anzulegen und die entsprechende Verwendung innerhalb von 5 Jahren der Stadt Geilenkirchen nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |