Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertrag zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Musikschule Geilenkirchen wird so geändert, dass die von der Stadt Geilenkirchen jährlich überwiesenen Zuschüsse bis zu einer Höhe von 3.500 € nicht mehr zwingend im Kalenderjahr verausgabt werden müssen, sondern zur Ansparung von größeren Investitionen (Anschaffungen von Vermögensgegenständen über 410 €) auch auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Dazu ist der Betrag von der Musikschule auf einem zweckgebundenen Sonderkonto anzulegen und die entsprechende Verwendung innerhalb von 5 Jahren der Stadt Geilenkirchen nachzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0