Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausführungsplanung des WVER zum Neubau einer Wurmbrücke bei Burg Trips wird in der zur Sitzung vorgestellten Fassung zugestimmt. Der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem WVER über die Kostenbeteiligung der Stadt am Brückenneubau von bis zu brutto 175.406,00 Euro in der Textentwurfsfassung vom 28.09.2015 wird beschlossen.


Nach Begrüßung erteilte der Ausschussvorsitzende Herrn Franz-Josef Hoffmann vom Wasserverband Eifel-Rur das Wort, um die Ausführungsplanung der Brücke bei Burg Trips vorzustellen.

Anhand der Baupläne stellte Herr Hoffmann den Neubau der Brücke an Burg Trips sowie die notwendige Behelfsbrücke vor und teilte mit, dass die Stadt für eine maximale Kostenbeteiligung von netto 90.000,- € eine neue Brücke über die Wurm erhalte und könne sich so notwendige Sanierungskosten sparen. Um die Brücke neu bauen zu können, sei auch der Bau einer Behelfsbrücke notwendig, da eine andere Planung wegen der notwendigen Rettungswege für Burg Trips nicht möglich sei. Die Kostenbeteiligung der Stadt daran sei hier zum gleichen Prozentsatz vorgesehen. Man hoffe, dass die Brücke mit einem städtischen Anteil von netto 21.000,- € erbaut werden könne. Der Höchstbetrag für den städtischen Anteil sei auf netto 57.400,- € festgelegt. Dieser Betrag werde aber höchstwahrscheinlich nicht erreicht.

Die gesamte Baummaßnahme könne im Jahr 2016 durchgeführt werden. Man habe für die Erdarbeiten an der Brücke und der Renaturierung eine separate Ausschreibung für das erste Quartal 2016 vorgenommen. Die Beauftragung erfolge im Januar 2016. Die Erdarbeiten incl. der Bodendeponierung seien vorab ausgeschrieben worden, um möglichen Preiserhöhungen im Bereich der Erdarbeiten vorzubeugen. Die Vergabe der Bauleistungen stünde für März/April an, sodass eine Fertigstellung Ende 2016 geplant sei.

 

Technischer Beigeordneter Mönter trug vor, dass die ausgehandelte Vereinbarung mit dem WVER für die Stadt Geilenkirchen sehr gut sei. So erhalte man für einen überschaubaren maximalen Betrag ein neues Brückenbauwerk und könne sich die notwendigen Sanierungskosten für das vorhandene Brückenbauwerk sparen.

 

Stadtverordneter Graf bat um Erläuterung der errechneten Kostenbeteiligung durch die Stadt. Die Beträge von Brutto 175.000,- € stünden nicht im Einklang mit den vorgetragenen Zahlen von insgesamt 147.000,- €.

 

Herr Hoffmann gab hierzu an, dass die für die Stadt Geilenkirchen kalkulierten Beiträge von 90.000,- € für die Brücke und 57.000,- € für die Behelfsbrücke noch um die Mehrwertsteuer zu erhöhen sei.

 

Bei den Haushaltsansätzen für 2016 sei laut Herrn Savoir noch ein anderer Betrag eingeplant worden, da die Haushaltsplanungen für das Jahr 2016 bereits vor der Mitteilung des WVER erfolgt sei.

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Graf gab Herr Hoffmann an, dass die Brücke in ihrer Ausführung einen rutschfesten Belag für den Fußgängerteil erhalten werde.

 

Ob das neue Brückenbauwerk über die gleiche Breite verfüge wie das bisherige, wollte Stadtverordnete Slupik wissen.

 

Hierzu gab Herr Hoffmann an, dass die Breite der Brücke erhalten bliebe, aber der Gehweg von der Fahrbahn abgegrenzt werde.

 

Stadtverordneter Kleinen gab zu bedenken, dass bei einem frühesten Baubeginn Anfang 2016 und einer geplanten Fertigstellung Ende 2016 mit einer Verschiebung der Zahlung in das Haushaltsjahr 2017 zu rechnen sei. Dann müssten die Haushaltsmittel übertragen werden.

 

Herr Hoffmann führte aus, dass man mit der Fertigstellung Ende 2016 fest rechne und damit verbunden auch mit der Abnahme nach VOB. Insoweit werde der Anteil der Stadt Geilenkirchen auch im Haushaltsjahr 2016 fällig.

 

Stadtverordneter Evertz regte an, dass man die neue Brücke nicht in ähnlich der Behelfsbrücke bauen könne. Die Lage der Behelfsbrücke sei ansprechender. Darüber hinaus seien bei der geplanten Behelfsbrücke sicherlich Bäume im Weg, welche gefällt werden müssten. Er hoffe, dass die Fällung von Bäumen vermieden werden könne insbesondere die Eichen nicht gefällt werden müssen.

 

Dies sei gemäß Herrn Hoffmann nicht zu vermeiden. Er versicherte, dass der Eingriff in die Natur auf das geringstmögliche Maß beschränkt und so schonend wie möglich erfolgen werde. Vor Ort werde man versuchen mit der Fällung nur eines Baumes auszukommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0