Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden Paulus stellte Herr Mundt vom Förderverein der Ortsvereine Bauchem e.V. das Bauprojekt vor. In einer Präsentation waren die geplante örtliche Lage sowie Fassadengestaltung und Raumpläne enthalten.

 

Stadtverordneten Graf fragte nach, ob der Schwerbehindertenbeauftragte Pütz in die Planung mit einbezogen worden sei.

 

Hierzu gab Herr Mundt an, dass bei der Planung die Eingangstüren und Durchgänge entsprechend der Belange für Behinderte ausgelegt seien und eine Behindertentoilette eingeplant sei.

 

Es handele sich um eine kostensenkende Holzbaumaßnahme die durchaus ansprechend geplant sei, doch sei die Frage, ob diese in das Gesamtkonzept des Schwimmbadneubaus passen würde. Stadtverordnetem Dr. Evertz fehle eine Gesamtkonzeption in Verbindung mit dem Schwimmbadneubau. Darüber hinaus sei eine Anbindung des Bürgerhauses an das Blockheizkraftwerk nicht dargestellt. Auch die Bestimmung des neuen Bauplatzes sei, entgegen der bisherigen Planung ohne nachvollziehbaren Grund erfolgt. Er wünsche daher etwas mehr Zeit um sich über die geänderte Planung zu verständigen, zumal mit dem neuen Standort ein Volleyballfeld wegfallen werde. Grundsätzlich unterstütze er das Bauprojekt, es habe jedoch kein Verständnis für das plötzliche Tempo.

 

Die Farbgebung sowie Standort seien noch diskutabel erläuterte Herr Mundt. Bei der Energieversorgung mit Heizenergie würde man Fernwärme in einem Holzbauwerk einsetzen. Dies sei die beste Variante.

 

Technischer Beigeordneter Mönter führte hierzu aus, dass in der Energiezentrale noch freie Abgänge vorhanden seien. Eine mögliche Anbindung an ein künftiges Blockheizkraftwerk könne eingeplant werden. Aus der Energiezentrale sollten Mittels des Heizkraftwerkes Schwimmbad, Schule und Vereinsheim versorgt werden. Über den entstehenden Zuschussbedarf würden dann Verhandlungen zwischen dem Verein und der Stadt geführt. Bei der Planung habe man dem Verein einen größeren Handlungsspielraum eingeräumt.

 

In der vorgestellten Planung sei der Eigenanteil für den Stadtverordneten Grundmann nicht erkennbar ausgewiesen. Die Fertigbauweise lasse ja nur einen begrenzten Freiraum für Eigenleistungen des Vereins zu.

 

Vorgesehen seien für die Eigenleistung die Installation von Elektro und Wasser, Anbringen der Gipskartonplatten im Innenraum und deren Verspachtelung.

 

Stadtverordneter Schumacher war der Meinung das  nun Zeit zu handeln sei. Die Halle werde von den Vereinen  dringend benötigt. Man habe sich ausreichend Gedanken über den Bau des Heimes gemacht. Die Planung sei mit allen angeschlossenen Vereinen abgestimmt und die zu übernehmende Eigenleistung könne man noch genauer definieren. Man habe die Kosten gegenüber der ursprünglichen Planung um 100.000,- € gesenkt. Neben der Eigenleistung benötigt der Verein nun noch einen weiteren Zuschuss. Man möge der Planung zustimmen, da es auch Modellcharakter für künftige Projekte habe.

 

Neben Stadtverordneten Speuser sagten viele Ausschussmitglieder ihre Unterstützung für das Projekt zu. Für ihn sei aber auch noch zu klären, ob es sich um ein reguläres genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handele oder ob hier Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten gelten würden.

 

Die Verwaltung erklärte dazu, dass man über die Genehmigung eine max. zulässige Besucherzahl festschreiben könne, um das Bürgerhaus außerhalb einem Verfahren nach der Versammlungsstättenverordnung zu halten. Man müsse dies nach Fertigstellung auch entsprechend kontrollieren.

 

Ein klares Signal für die Vereine aus den Reihen der CDU wünschte sich Stadtverordnete Slupik. Es sei ein schlüssiges Konzept vorgelegt worden. Bei den Vereinen sei nicht mehr auf Zeit zu setzen. Diese müssen schon seit dem Schwimmhallenbrand ausweichen und könnten nur ein eingeschränktes Angebot bieten.

 

Stadtverordneter Volles wollte noch wissen, ob die Belüftung des Gebäudes schon enthalten sei und ob eine Ausschreibung des Projektes erfolgen muss.

 

Herr Mundt gab an, dass die Belüftung enthalten sei. Ergänzend gab technischer Beigeordneter Mönter an, dass die Stadt nicht als Auftraggeber oder Bauherr auftrete, sodass hier keine Ausschreibungspflicht vorliege. Der Verein könne dies nach eigenen Vorgaben handhaben und entsprechende Verträge schließen.

 

Der sachkundige Bürger Eggert fragte nach, ob Alternativangebote durch den Verein eingeholt worden seien. Stadtverordneter Dr. Evertz ergänzte, dass für ihn noch nicht klar sei, ob eine Ausschreibung erfolgen müsse oder nicht. Auch Entscheidungen über die Lage, Farbgebung sowie Eingliederung in das Gesamtbild solle man nicht übereilen. Ein weiterer Monat in der Planung sei zu verkraften, auch um sich eine transparenteres Bild über die Projektplanung und -ausführung machen zu können. Zudem kenne man die Projektplanung erst seit einer Woche.

 

Nach einer lebhaften Diskussion nahmen die Mitglieder den Entwurf für das Vereinsheim zur Kenntnis, nicht ohne vorher nochmals den Wunsch vorzutragen, das Projekt unterstützen zu wollen.