Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Franz-Josef Hoffmann berichtete, dass  Aufgrund einer EU-Verordnung die ursprüngliche Berechnung des Abflussverhaltens unter Zeitdruck erfolgt und nun eine Neuberechnung notwendig sei.

Durch die Renaturierung der Wurm ab der Realschule bis zur Burg Trips werde sich das Fließverhalten verbessern und es entstünden keine negativen Effekte für die flussabwärtigen Anlieger. Grundsätzlich sei für die weggenommene Retetionsfläche am Krankenhaus ein Ausgleich zu schaffen. Im Bereich der Renaturierung ist dies nun möglich. Bei den Planungen bestehe zurzeit noch Abstimmungsbedarf mit Anliegern/Eigentümern. Der Fußgängerüberweg liegt bei einem Jahrhunderthochwasser mit der Unterseite im Wasser und müsse daher entfernt  oder um einen Meter höher gelegt werden um einen Abstand zwischen Brücke und Flussoberfläche bei Hochwasser von 50 cm zu erhalten. Dies ergebe eine unschöne Optik und man versuche daher Grundstücksflächen zu erwerben, bzw. Verhandlungen über die Inanspruchnahme der Grundstücke zu führen, um eine bessere Lösung zu finden. Würde eine Mauer entfernt, ergäben sich andere Varianten.

 

Ausschussvorsitzender Paulus bat um Auskunft ob die Gewässerführung zwischen Krankenhaus und Kreissparkasse verändert werde.

 

Dies sei vom WVER nicht beabsichtigt, die Mauerplanung in diesem Bereich solle so erhalten bleiben.

 

Stadtverordneter Speuser bat um Erläuterung der Bemessungsgrundlage, warum eine Neuberechnung erfolgt sei und wie dies im Zusammenhang mit dem europ. Hochwasserrisikomanagement stünde.

 

Herr Hoffmann führte aus, dass die Berechnung für die gesamte Länge der Wurm von Aachen bis zur Einmündung in die Rur erfolgte. Aufgrund neuer Erkenntnisse und Verfahren habe man eine Neuberechung vorgenommen. Die Berechnungen seien auf ein Jahrhunderthochwaser ausgelegt. Damit trage man dem europ. Hochwasserrisikomanagement Rechnung.

 

Nach den Planungsunterlagen würden gemäß Stadtverordnetem Kleinen einige Bäume und Sträucher entfernt. Er bat um Auskunft wie der Ausgleich hierfür geplant sei. Außerdem würde Uferfläche abgetragen, genaue Zahlen über die wegfallende Uferfläche könne man dem Plan jedoch nicht entnehmen.

 

Ein Eingriff in die Natur sei unumgänglich, er werde laut Herrn Hoffmann jedoch so gering wie möglich gehalten. Auch wenn die genaue Fläche der Aufforstung noch nicht ausgewiesen sei, werde der WVER den Ausgleich schaffen. Da die ausstehenden Verhandlungen mit den Anliegern noch nicht zu Ende seien, könnten noch Änderungen in der Planung erfolgen.

 

Stadtverordnete Slupik bat um Erläuterung ob die Renaturierung mit der Schaffung der Retentionsflächen bis Ende 2016 einherginge. Ferner seien Veränderungen im Bereich von Übach-Palenberg vorgenommen worden die sich eventuell auf den Stadtkern von Geilenkirchen auswirken könnten.

 

Von einer höheren Gefährdung könne man nicht ausgehen gab Herr Hoffmann an. Man habe jedoch die Berechnungen an die Gegebenheiten angepasst. Sollten sich aus neueren Berechnungen neue Bedarfe ergeben, würden diese natürlich umgehend angepasst. Die Gewinnung von Retentionsflächen werde den Hochwasserschutz als eine Maßnahme unterstützen, andere jedoch nicht vollständig ersetzen können. Hierbei handele es sich um eine flankierende Maßnahme.

 

Sachkundiger Bürger Kochs erkundigte sich nochmals nach der Berechnung der neuen Höhe für die Fußgängerbrücke an der Kreissparkasse und wie sei bei dem Umbau der Kläranlage der Ausgleich geschaffen worden.

 

Durch ein neues 2-D Modell sei die Berechnung der Höhe des Wasserspiegels genauer geworden laut Herrn Hoffmann. Als Bauherr sei man verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderung der Wälle kein schädigendes Ereignis ausgelöst oder unterstützt würde. Dieser Nachweis sei für die Änderung am Klärwerk geführt worden. Ein Ausgleich musste nicht geschaffen werden.

 

Bisher sei nach der Auffassung von Herrn Dr. Evertz bei der Berechnung der Wassermenge unterhalb der Stadt Geilenkirchen immer Zufluss gleich dem Abfluss. Ein Vergleich zu den Zahlen von vor 2 Jahren würde einer Logik entbehren.

 

Technischer Beigeordneter Mönter führte hierzu aus, dass die modifizierten Wassermengenberechnungen  zu einer neuen Höhenlage führen würden.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Speuser führte Herr Hoffmann aus, dass den Katastrophenschutz im Falle eines Hochwassers bei den örtlichen und überörtlichen Ordnungsbehörden liege. Sandsäcke seien beim THW u.a. Hilfsorganisationen eingelagert.