Beschluss:

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat am 11.02.2015, über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden fasste Erster Beigeordneter Brunen den Sachverhalt zusammen und wies hierbei besonders darauf hin, dass die zu treffende Entscheidung keinesfalls negative Auswirkungen auf die Realschule haben würde, zumal hier nunmehr ein Hauptschulzweig eingerichtet werde.

 

Frau Thelen begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie Herr Grundmann für die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag. Beide betonten, dass der zu Grunde liegende Beschluss bereits seinerzeit nicht die Zustimmung der Fraktion gefunden habe.

 

Für die CDU-Fraktion verwies Stadtverordneter Kappes auf die nunmehr geänderte Situation, aufgrund der auch ohne die seinerzeit getroffene Regelung sichergestellt sei, dass alle Geilenkirchener Kinder eine weiterführende Schule in Geilenkirchen besuchen könnten.

 

Auch Herr Kleinen verwies für die Fraktion „Geilenkirchen bewegen“ auf die geänderte Ausgangslage und begrüßte daher die Aufhebung des seinerzeitigen Beschlusses zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Stadtverordnete Brandt begrüßte für die Bürgerliste und Stadtverordneter Mesaros für die Fraktion „Für GK“ ebenfalls die nunmehr geplante Aufhebung des Beschlusses.

 

Ausschussvorsitzender Banzet stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0