Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Vorlage: 393/2015
Beschluss:
Der Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat am 11.02.2015, über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Auf Bitte des
Ausschussvorsitzenden fasste Erster Beigeordneter Brunen den Sachverhalt
zusammen und wies hierbei besonders darauf hin, dass die zu treffende
Entscheidung keinesfalls negative Auswirkungen auf die Realschule haben würde,
zumal hier nunmehr ein Hauptschulzweig eingerichtet werde.
Frau Thelen begrüßte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie Herr Grundmann für die SPD-Fraktion
den Beschlussvorschlag. Beide betonten, dass der zu Grunde liegende Beschluss
bereits seinerzeit nicht die Zustimmung der Fraktion gefunden habe.
Für die CDU-Fraktion verwies
Stadtverordneter Kappes auf die nunmehr geänderte Situation, aufgrund der auch
ohne die seinerzeit getroffene Regelung sichergestellt sei, dass alle
Geilenkirchener Kinder eine weiterführende Schule in Geilenkirchen besuchen
könnten.
Auch Herr Kleinen verwies für
die Fraktion „Geilenkirchen bewegen“ auf die geänderte Ausgangslage und
begrüßte daher die Aufhebung des seinerzeitigen Beschlusses zum jetzigen
Zeitpunkt.
Stadtverordnete Brandt
begrüßte für die Bürgerliste und Stadtverordneter Mesaros für die Fraktion „Für
GK“ ebenfalls die nunmehr geplante Aufhebung des Beschlusses.
Ausschussvorsitzender Banzet stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |