Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertrag zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Musikschule Geilenkirchen wird so geändert, dass die von der Stadt Geilenkirchen jährlich überwiesenen Zuschüsse bis zu einer Höhe von 3.500 € nicht mehr zwingend im Kalenderjahr verausgabt werden müssen, sondern zur Ansparung von größeren Investitionen (Anschaffungen von Vermögensgegenständen über 410 €) auch auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Dazu ist der Betrag von der Musikschule auf einem zweckgebundenen Sonderkonto anzulegen und die entsprechende Verwendung innerhalb von 5 Jahren der Stadt Geilenkirchen nachzuweisen.

 


Herr Stadtverordneter Wolff kritisierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend, dass eine Ansparung nicht über fünf Jahre, sondern maximal über zwei Jahre ermöglicht werden sollte. Der Zuschuss für die Musikschule sei in der Vergangenheit eingeführt worden, um einen verantwortungsvollen Umgang der Musikschule mit den zur Verfügung gestellten Geldern zu erreichen. Zudem verwies Herr Stadtverordneter Wolff auf die Finanzlage der Stadt, bei der auch die Höhe und die Vorgehensweise bei der Gewährung dieses Zuschusses hinterfragt werden müssten.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass die Musikschule in Gesprächen in den letzten Monaten ausgedrückt habe, dass die Anschaffung und Finanzierung größerer Wertgegenstände derzeit nicht möglich sei. Durch die Möglichkeit zur Erwirtschaftung von Überschüssen könne dies ermöglicht werden. Das aktuell betriebene Modell mit der Bindung des Zuschusses an das jeweilige Kalenderjahr sei kontraproduktiv. Durch die Sammlung von Spenden werde beispielsweise der Zuschussbedarf verringert, wodurch kein wirklicher Anreiz zur Sammlung weiterer Spenden gegeben werde. Durch die Möglichkeit zur Ansparung eines Teils des Zuschusses über mehrere Kalenderjahre könne die Musikschule flexibler handeln und auch größere Wertgegenstände anschaffen, die von der Musikschule benötigt würden. Die Fraktion der Freien Bürgerliste werde daher dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Herr Stadtverordneter Benden befürwortete ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Möglicherweise könne die Musikschule auch zuerst die im Rahmen des Zuschusses bereitgestellten Mittel verbrauchen und danach auf Spenden zurückgreifen. Durch die Möglichkeit zur Ansparung über fünf Jahre werde die Musikschule zur vorausschauenden Planung motiviert und es bestehe nicht mehr der Druck, in den letzten Monaten eines Jahres noch nicht genutzte Mittel nutzen zu müssen, da diese sonst verfallen würden.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass die SPD-Fraktion ebenfalls den Verwaltungsvorschlag unterstütze. Die Musikschule solle die Möglichkeit erhalten, Beträge über fünf Jahre ansparen zu können und nicht am Jahresende noch nicht genutzte Teile des Zuschusses ausgeben müssen.

 

Herr Stadtverordneter Weiler führte aus, dass auch die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimmen werde. Durch die Möglichkeit zur Ansparung werde kaufmännisches Handeln ermöglicht. Auch der Zeitraum von fünf Jahren sei gut gewählt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

2