Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzungsperiode im Januar und Februar 2016 verschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, Fragen der Fraktionen an die beteiligten Vereine weiterzuleiten und einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zur Erörterung der Angelegenheit mit den Fraktionsvorsitzenden und den beteiligen Vereinen zu vereinbaren.

 


Herr Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Vorhaben grundsätzlich befürworte. Es müssten jedoch noch einige Punkte geklärt werden. Fraglich sei, was das Architekturbüro blass zu dem Vorhaben sage, da das Büro auch zuständig für die Planung der Flächen vor dem Schwimmbad sei. Das Büro solle daher gehört werden. Außerdem machte Herr Stadtverordneter Dr. Evertz darauf aufmerksam, dass sich im für das Bürgerhaus vorgesehenen Bereich derzeit ein Beachvolleyballfeld befinde, das von der Schule durch eigenes Engagement hergerichtet worden sei. Es müsse geklärt werden, wer ein neues Feld anlegen und die Kosten hierfür tragen solle. Schließlich erkundigte sich Herr Stadtverordneter Dr. Evertz, ob Aufträge auch an lokale Firmen vergeben werden könnten. In Geilenkirchen gebe es eine kompetente Firma für Holzbau. Fraglich sei, ob ein Angebot von dieser Firma eingeholt worden sei. Die Antworten auf diese drei geäußerten Fragen sollten bis zur nächsten Ratssitzung gegeben werden. Möglicherweise könne die Beschlussfassung auch auf einen noch späteren Zeitpunkt vertagt werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Planung des Architekturbüros blass für das Hallenbad nicht beeinflusst werde. Das Büro habe einen Entwurf für ein freistehendes Vereinsheim unterbreitet. Standorte südlich oder nördlich des Hallenbades seien hierfür auch diskutiert worden. Für das derzeitige Vorhaben zum Bau des Vereinsheims seien sowohl der Entwurf des Büros blass als auch der von dem Büro geplante Hallenbadneubau nicht relevant. Das Architekturbüro sei damit einverstanden, dass das Vereinsheim von anderen geplant werde. Das Büro habe zudem in der Vergangenheit erklärt, dass es die Rechte für den Entwurf des Vereinsheims abgetreten hätte, wenn der Entwurf durch andere hätte verwirklicht werden sollen. Bezüglich der zweiten Frage zur Lage des Beachvolleyballfeldes erklärte Herr Technischer Beigeordneter Mönter, dass dieser Standort im Bereich des derzeitigen Beachvolleyballfeldes bereits in der Vergangenheit auch im Gespräch gewesen sei. Nachdem die Verwaltung sich für eine Positionierung des Vereinsheims an der Jahnstraße entschieden habe, hätten die Vereine jedoch Gründe für eine Verortung im Bereich des Beachvolleyballfeldes vorgebracht. Es gebe kein grundsätzliches Argument gegen diesen Standort. Das Feld müsse gegebenenfalls verlegt werden. Hinsichtlich der dritten Frage zur Ausschreibung des Vorhabens erklärte Herr Technischer Beigeordneter Mönter, dass der Bau des Vereinsheims im Zusammenhang mit dem Hallenbadneubau ausschreibungspflichtig gewesen wäre. Nach derzeitiger Planung werde die Stadt Geilenkirchen jedoch nicht als Bauherr des Vereinsheims und Auftraggeber der Maßnahmen in Erscheinung treten, sondern lediglich als Zuschussgeber. Aus diesem Grund müsse keine Vergabe durchgeführt werden. Der Bauherr könne die Anbieter wählen.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja teilte mit, dass er als Mitglied des Fördervereins Bauchem befangen sei und zog sich in den Zuschauerraum zurück.

 

Herr Stadtverordneter Weiler erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze. Geilenkirchen habe verglichen mit anderen Kommunen mit ähnlicher Größe und ähnlicher Struktur weniger Bürgerhäuser. Zudem gebe es keine Stadthalle und in einigen Ortschaften seien auch Pfarrsäle als Treffpunkte weggefallen. Das Bürgerhaus könne eine positive Wirkung für Bauchem und andere Stadtteile entfalten. Positiv hervorzuheben sei, dass die Gesamtkosten des Baus um ca. 100.000 Euro verringert werden konnten. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Raumes könnten Mehreinnahmen etwa durch Vermietung oder Bewirtung generiert werden, die zur Tilgung oder Sondertilgung genutzt werden könnten. Bei dieser Maßnahme werde Geld eingesetzt, um Vermögenswerte zu schaffen, die der Stadt für einen langen Zeitraum erhalten bleiben würden. Die Zinsen seien außerdem zur Zeit sehr günstig. Das Vereinsheim habe insbesondere für den Ortsteil Bauchem eine hohe soziale Komponente, da es als Treffpunkt diene und bisher nach dem Brand des Schwimmbades kein neuer Treffpunkt in Bauchem geschaffen worden sei.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen stellte einige Fragen zu diesem Vorhaben. Er erkundigte sich, ob die Stadt Geilenkirchen Eigentümer des Gebäudes werde, da derzeit nicht die Stadt, sondern der Förderverein der Bauchemer Ortsvereine als Bauherr in Erscheinung trete. Außerdem sei fraglich, wie das Vorhaben steuerlich behandelt werde und ob der Förderverein etwa vorsteuerabzugsberechtigt sei. Bezüglich der Kosten des Projekts erkundigte sich Herr Stadtverordneter Kohnen, ob es sich bei der Summe von gut 400.000 Euro um den Brutto- oder Nettobetrag handele. Er machte darauf aufmerksam, dass für die Gewerke wie etwa im Bereich Heizung und Sanitär keine detaillierte Aufstellung vorliege und erkundigte sich, ob und inwieweit die Vereine Eigenleistungen erbringen könnten. Ferner erklärte Herr Stadtverordneter Kohnen, dass zusätzlich zum bereits bewilligen städtischen Zuschuss von 200.000 Euro heute weitere 80.000 Euro beschlossen werden sollten und erkundigte sich, ob der Förderverein die von ihm selbst bereitzustellenden finanziellen Mittel durch einen Kredit oder etwa durch eine Bürgschaft der Stadt Geilenkirchen erhalte. Herr Stadtverordneter Kohnen sprach sich dabei klar gegen die Übernahme einer Bürgschaft aus, unter anderem weil die Stadt Geilenkirchen bisher noch nie eine Bürgschaft übernommen habe und hier kein Präzedenzfall geschaffen werden dürfe. Schließlich erkundigte sich Herr Stadtverordneter Kohnen, ob eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Geilenkirchen und dem Förderverein abgeschlossen werde. Er machte darauf aufmerksam, dass allein zur Begleichung von Zinsen und Tilgung etwa 5.000 Euro jährlich erbracht werden müssten. Zudem müssten auch Gebühren und Beiträge für Wasser und Strom gezahlt werden.

 

Herr Stadtverordneter Wolff teilte die Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Kohnen. Die Vorlage sei seiner Ansicht nach nicht entscheidungsreif. Die Finanzierung werfe große Fragen auf. Er sprach sich grundsätzlich für das Vorhaben aus, lehnte aber ebenfalls eine Bürgschaft der Stadt Geilenkirchen ab, da die Stadt Geilenkirchen bei einer Bürgschaft bei Zahlungsproblemen der Vereine nicht haften solle. Es müsse eine Fertigstellungsgarantie abgegeben werden. Da das vorliegende Konzept noch unreif sei, solle in dieser Sitzung nicht entschieden werden. Der Tagesordnungspunkt könne möglicherweise auf die Sitzungsperiode im Januar und Februar 2016 verschoben werden. In der Zwischenzeit sollten offene Fragen beantwortet werden, um eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Stadtverordneter Gerads erklärte, dass das Vereinsgebäude notwendig sei. Er stimmte den Ausführungen der Herren Stadtverordneten Kohnen und Wolff zu und fragte, ob der Anteil des Vereins in Höhe von 100.000 Euro an den Baukosten finanziert werden sollten. Auch Herr Stadtverordneter Gerads sprach sich klar gegen eine Bürgschaft der Stadt aus.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen führte aus, dass das Gebäude benötigt werde, das vorgelegte Konzept jedoch unreif sei. Die Fraktion „Für GK!“ spreche sich für eine tiefergehende Beratung, die Einholung von mehr Informationen und die Ausarbeitung konkreter Vorgaben aus. Auf Grund der Vorlage sei heute keine Entscheidung möglich.

 

Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass gegenüber den Einwohner des Ortsteils Bauchem ausgedrückt werden müsse, dass der Rat das Bürgerhaus befürworte. Es müsse gezeigt werden, dass das Engagement der Vereine erkannt und gewürdigt werde. Herr Stadtverordneter Benden beantragte, die weitere Beratung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzungsperiode im Januar und Februar zu verschieben. In der Zwischenzeit sollten noch offene Fragen in Zusammenarbeit mit den Vereinen und der Verwaltung abgearbeitet werden. Wenn jetzt 80.000 Euro als zusätzlicher Zuschuss ohne ein aussagekräftiges Konzept gewährt werden würden, wäre dies ein falscher Ansatz und ein falsches Signal für den Haushalt und künftige Vorhaben der Vereine.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann führte aus, dass in der UBA-Sitzung eine beeindruckende Planung präsentiert, jedoch keine Auskunft über die Finanzierung gegeben worden sei. Solange das Konzept nicht ausgereift sei, könne die SPD-Fraktion nicht dafür oder dagegen stimmen. Fraglich sei, ob eine Entscheidung noch im Jahr 2015 fallen müsse oder auch erst im 2016 getroffen werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Schumacher betonte, dass es nicht stimme, dass die Finanzierung nicht ausgewogen sei. Der Förderverein habe mit den Fraktionen gesprochen und das Finanzierungsmodell offengelegt. Außerdem habe eine Marktschau stattgefunden. Preise und Angebote für den Bau des Vereinsheims seien verglichen worden. Die Baukosten für das Gebäude würden sich auf etwa 204.000 Euro belaufen. Die übrigen Kosten würden mit den Gewerken zusammenhängen. In den letzten Monaten habe der Rat entschieden, dass 200.000 Euro als Grundlage des Zuschusses bewilligt werden sollten und dass über eine mögliche Erhöhung des Zuschusses bei Bedarf diskutiert werden könne. Der Verein übernehme den Rest der Finanzierung und werde diese Aufwendungen etwa durch Einnahmen decken, die durch Vermietung und Bewirtung bei der Nutzung des zusätzlichen Raumes erwirtschaftet werden. Die Kosten für das Vereinsheim liegen nun mit gut 400.000 Euro etwa 100.000 Euro niedriger als die vom Architekten in Höhe von gut 500.000 Euro veranschlagte Summe. Dem Verein solle der Bau eines Vereinsheimes für diese Summe zugetraut werden.

 

Herr Stadtverordneter Benden machte darauf aufmerksam, dass die Fraktionen alles bedenken müssten. Es bestehe noch viel Beratungsbedarf. Möglicherweise seien nicht alle Beteiligten auf dem gleichen Stand. Daher könne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Sitzung keinen Beschluss fassen und sich für das Bürgerhaus aussprechen, auch wenn die Fraktion das Bürgerhaus grundsätzlich befürworte.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass eine Verschiebung der Beratung und Beschlussfassung in das Jahr 2016 nicht schädlich sei.

 

Herr Stadtverordneter Gerads stellte klar, dass zur Aufnahme eines Kredits durch den Förderverein Grundkapital vorhanden sein müsse.

 

Herr Stadtverordneter Weiler beantragte, dass bei einer Vertagung der Entscheidung auf die nächste Sitzungsperiode im Januar und Februar 2016 zuvor konkrete Fragen von den Fraktionen formuliert und von der Verwaltung an die beteiligten Vereine weitergeleitet werden sollten. Zur Klärung offener Fragen sollte ein Termin für ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und den beteiligten Vereinen von der Verwaltung vereinbart werden.

 

Der Ausschuss formulierte folgenden Beschlussvorschlag:

„Die Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzungsperiode im Januar und Februar 2016 verschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, Fragen der Fraktionen an die beteiligten Vereine weiterzuleiten und einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zur Erörterung der Angelegenheit mit den Fraktionsvorsitzenden und den beteiligen Vereinen zu vereinbaren.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0