Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2016 auf 69,00 €, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,16 €/kg festgesetzt.

 


Herr Stadtverordneter Weiler beschrieb, dass seiner Kenntnis nach eine Rückstellung des Kreises Heinsberg bei den Müllgebühren ertragswirksam aufgelöst worden sei. Er erkundigte sich, welche Auswirkungen dies für die Stadt Geilenkirchen habe.

 

Herr Goertz führte aus, dass diese Auflösung einer Rückstellung des Kreises Heinsberg keinen Bezug zu den aktuell vom Kreis Heinsberg erhobenen Abfallgebühren habe. Seiner Kenntnis nach habe der Kreis die Auflösung der Rückstellungen als einmaligen Ertrag im Kreishaushalt 2016 verbucht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0