Sitzung: 09.12.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 403/2015
Beschlussvorschlag:
Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 25.08.2014 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 06.11.2015 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2013 vom 25.08.2014 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |