Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2015 und die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen vom 27.09.2015 werden nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des KWahlG für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Bürgermeister Schmitz nahm an der Abstimmung nicht teil.