Sitzung: 09.12.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 395/2015
Beschlussvorschlag:
Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2015 und die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen vom 27.09.2015 werden nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des KWahlG für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Bürgermeister Schmitz nahm an der Abstimmung nicht teil.