Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Bildung der Ausschüsse, die Anzahl der Ausschusssitze, die Zusammensetzung der Ausschüsse mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern, die Verteilung der Ausschussvorsitze, die namentliche Besetzung der Ausschüsse sowie die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

 

Für jedes ordentliche Ausschussmitglied wird ein persönlicher erster Stellvertreter namentlich bestellt. Für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Ausschussmitgliedes und seines ersten Stellvertreters werden weitere Stellvertreter bestellt und auf einer Liste festgehalten. Das an der ersten Position der Liste aufgeführte stellvertretende Ausschussmitglied fungiert als zweiter Stellvertreter, falls das ordentliche Ausschussmitglied und sein erster Stellvertreter verhindert sind. Sollte auch der zweite Stellvertreter verhindert sein, so übernimmt das an zweiter Position der Liste aufgeführte stellvertretende Ausschussmitglied die Stellvertretung. Sollte auch dieser Stellvertreter verhindert sein, richtet sich die weitere Stellvertretung nach der in der Liste festgeschriebenen Reihenfolge (Listenplatz 3, 4, 5 usw.). Der Stellvertreter muss stets eindeutig bestimmbar sein. Ein originäres oder stellvertretendes Ausschussmitglied wird immer aus der Liste der Fraktion vertreten, der es zum Zeitpunkt des Verhinderungsfalls angehört.

 


Bürgermeister Schmitz erklärte, dass eine Liste als einheitlicher Wahlvorschlag nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW vorliege. Über diese Liste solle abgestimmt werden.

 

Herr Stadtverordneter Mingers merkte an, dass Einzelvertreter in diesem einheitlichen Wahlvorschlag nicht berücksichtigt worden seien und verwies auf andere Kommunen des Kreises Heinsberg, in denen Einzelvertreter im einheitlichen Wahlvorschlag enthalten seien. Auf Grund der Nichtberücksichtigung der Einzelmandatsträger werde er sich bei der Abstimmung enthalten. Er werde als beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 GO NRW an Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses teilnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

1