Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt gemäß Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege, das Bodendenkmal „Gut Opheim“ in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen einzutragen.

Gleichzeitig wird die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Umnutzung der Fläche als Ackerland oder Wald erteilt.


Stadtverordneter Grundmann erinnerte an den langwierigen Prozess, der nun in eine Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste münde. In diesem Zusammenhang bat er um Mitteilung, wie mit den angemeldeten Bedenken des Eigentümers umgegangen würde und wollte wissen, ob die Stadt die Entscheidung der Eintragung alleine treffen könne. Eine Genehmigung zur Umnutzung der Fläche könne doch zur Zerstörung  des Bodendenkmals führen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter gab hierzu an, dass man aus der Umnutzung der Fläche von Wiese in Ackerland keine Rückschlüsse auf eine negative Beeinträchtigung des Bodendenkmals schließen könne. Der Eigentümer sei von Gesetz her dazu verpflichtet, die Fläche des Bodendenkmals schonend zu nutzen. Über die Umnutzung der Fläche wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband und dem Eigentümer entschieden, sodass einer Eintragung als Bodendenkmal nichts mehr entgegenstehe.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz erinnerte an die noch fehlende Beschilderung bezüglich vorheriger Bodendenkmaleintragungen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter gab hierzu an, dass die Arbeiten zur Beschilderung bisher noch nicht abgeschlossen seien und bat um Verständnis, dass zurzeit noch andere Arbeiten vorrangig behandelt würden. Die vorbereitenden Arbeiten zur Beschilderung werden fortgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

1

Enthaltung:

2