Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Entwurfsplanung zum Neubau von Wohnungen für Flüchtlinge in der Straße An der Friedensburg wird beschlossen.


Ausschussvorsitzender Paulus begrüßte Herrn Dipl. Ing. Arthur Stefelmanns vom gleichnamigen Architekturbüro zum Tagesordnungspunkt 2 und übergab ihm das Wort.

 

Herr Stefelmanns stellte anhand seiner Präsentation (s. Anlage) seine Planungen für die Flüchtlingsunterkünfte und mögliche Folgenutzungen vor.

 

Stadtverordnete Slupik dankte für die gelungene Vorstellung der Planung. Sie begrüßte ausdrücklich den ethischen Ansatz des „Willkommens“ in Geilenkirchen. Sie gab jedoch zu bedenken, dass ein 2. Bauabschnitt so nicht abgesprochen sei, da man den Ansatz der dezentralen Unterbringung verfolgen wolle. Man möge doch nach anderen Standorten für weitere Flüchtlingsunterkünfte suchen.

 

Diesen Ausführungen schloss sich Stadtverordneter Grundmann an. Er stellte dar, dass  man lediglich einer Unterbringung von 120 Flüchtlingen an diesem Standort zugestimmt habe. Ein 2. Bauabschnitt sei für Flüchtlinge dort nicht besprochen worden. Darüber hinaus sei in den Planzeichnungen ein Teich enthalten, welcher nicht realisiert werden solle. Viele Flüchtlinge könnten nicht schwimmen und es bestehe die Gefahr, dass dort Personen ertrinken.

 

Da die Schlafzimmer der Unterkünfte teilweise in Richtung Straße bzw. Gleisanlagen ausgerichtet seien, wollte Stadtverordneter Graf wissen, ob der Schallschutz beachtet worden bzw. gewährleistet sei. Weiterhin bestand Informationsbedarf zu der Frage, ob es bei der einen  Zuwegung durch das Parkhaus in die Stadt bleibe. Letztlich würde der Nordpfeil in den Plänen nicht zu den Schatten in den Entwurfsplänen passen.

 

Stadtverordneter Kleinen teilte mit, dass die eingezeichneten Betten nicht mit der angestrebten Bewohnerzahl überein stimmten. Er wollte wissen, ob die Einrichtung mit Etagenbetten ausgestattet würde und bat um Erläuterung, warum die Gemeinschaftsräume nicht über sanitäre Einrichtungen verfügen würden und ob eine barrierefreie Einheit für Flüchtlinge mit Behinderungen eingeplant sei.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen begrüßte ebenfalls die gelungen Planung für 120 Flüchtlinge. Sie erkundigte sich jedoch danach, ob energetische Maßnahmen durchdacht worden seien und alle Förderungen Berücksichtigung fänden.

 

Sachkundige Bürger Eggert wollte wissen, ob die Außentreppe mit einem Dach versehen sei. Zudem sei eine Unterbringung von mehr 120 Flüchtlingen nicht mit einer dezentralen Unterbringung vereinbar. Grundsätzlich leiste die Verwaltung gute Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung, die vorgestellte Planung sei gelungen.

 

Technischer Beigeordnete Mönter stellte klar, dass die vorgestellte Planung für den 2. Bauabschnitt lediglich eine Darstellung der Möglichkeit sei, die keinesfalls beschlossene Sache sei.

Bei einer Folgeverwendung für die Flüchtlingsunterkunft könnten noch 2 zusätzliche Einheiten gebaut werden, dies gebe der Bauplatz her. Alternative Standorte für weitere Wohneinheiten wurden bereits durchdacht. Zurzeit hoffe man mit diesem Projekt ausreichend Wohnraum zu schaffen. Würde sich ein weiterer Bedarf an Flüchtlingsunterkünften abzeichnen, werde die Verwaltung dem Ausschuss und dem Rat rechtzeitig Alternativstandorte vorschlagen.  Die in der ehemaligen Selfkant-Kaserne erworbene Immobilie könnte dazu beitragen, dass keine weitere Wohneinheit gebaut werden müsse. 

Zu dem von Herrn Grundmann angesprochenen Teil erläuterte Herr Mönter, dass es sich hierbei um ein Regenrückhaltebecken für das Parkhaus handele, das mit einem hohen Zaun umgrenzt sei. Ein Rückbau des Beckens sei nicht möglich.

Weiterhin stellt er dar, dass als Gehweg in die Innenstadt ein Fußweg neben dem Parkhaus geplant sei, um den Bewohnern nur eine möglichst kurze Wegstrecke zuzumuten. Dieser Weg würde bis zur Bahnunterführung reichen.

An den Gemeinschaftsräumen seien mit Absicht keine zusätzlichen sanitären Anlagen geplant worden, da ein Nutzen aus diesen Anlagen den Erhaltungsaufwand deutlich unterschreiten würde. Die Gemeinschaftsräume seien vornehmlich für die Bewohner geplant worden und diese könnten ihre Sanitärräume in den Wohnungen nutzen.

Die Barrierefreiheit sei erst einmal nur für den Zugang im Erdgeschoss geplant. Sollte ein Flüchtling auf eine Barrierefreiheit angewiesen sein, müsse man darauf kurzfristig reagieren. Es sei bisher nur mit einer Standardausstattung geplant worden. Zu dieser Standardausstattung gehöre auch das Aufstellen von Etagenbetten. Die Energieeinsparverordnung sei berücksichtigt worden. Auf zusätzliche energetische Maßnahmen habe man aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet. Das Projekt werde öffentlich über einen Nullzinskredit gefördert und eine weitere Förderung sei darüber hinaus nicht möglich.

 

Hierzu ergänzte der Architekt Arthur Stefelmanns, dass ein Schallschutzgutachten zurzeit noch ausstehe. Er gehe jedoch davon aus, dass es nur zu Nachbesserungen im Bereich der Fenster kommen könne. Die Kosten für besser schallisolierte Fenster seien mit dem bestehenden Kostenrahmen noch vereinbar. Die Stahlaußentreppe sei nicht mit einer Überdachung geplant worden, sondern als offene Gitterrosttreppe. Diese sei gut für den Außenbereich geeignet.

 

Stadtverordneter Graf bat noch um Mitteilung ob der Schwerbehindertenbeauftragte in die Planung mit einbezogen worden sei.

 

Hierzu gab der technische Beigeordnete Mönter an, dass es sich um die Planung eines Wohngebäudes handele und nicht um ein öffentliches Gebäude. Eine Beteiligung sei hier nicht gefordert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

2

Enthaltung:

0