Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Steuerung der Ampelanlage an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße, Theodor-Heuss-Ring, Nikolaus-Becker-Straße wird beibehalten.


Stadtverordneter Grundmann fasste einleitend den Antrag der SPD Stadtratsfraktion zusammen. Man möge zur Vermeidung von größeren Rückstaus die Ampelschaltung an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Str., Theodor-Heuss-Ring und Nikolaus-Becker Str. umprogrammieren, um eine längere Grünphase für den Verkehr Richtung Hünshoven (stadtauswärts) zu ermöglichen. Zudem sei man von der Verwaltung im Vorfeld  schlecht beraten worden. Die Einhaltung von Tempo 20 in diesem Bereich solle außerdem regelmäßig kontrolliert werden.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen führte aus, dass Sie den Antrag der SPD Fraktion ablehnen werde. Die Ampelschaltung und die Verkehrsführung seien bewusst so gewählt worden um den Verkehr zu entschleunigen. Man wollte den Bereich attraktiver für Fußgänger gestalten und nicht für den Verkehr.

 

Grundsätzlich schloss sich die Stadtverordnete Slupik den Äußerungen der Vorrednerin an.

Sie führte aus, dass die Ampelschaltung und die Verkehrsführung kontrovers in der Fraktion diskutiert wurden. Man werde sich jedoch dem Verwaltungsvorschlag anschließen und die bestehende Ampelschaltung so belassen wollen. Ein eigener Versuch habe ihr gezeigt, dass es unbequem sei mit dem Auto in Richtung Hünshoven an der Kreuzung links abzubiegen, gerade auch dann, wenn die Schule zu Ende sei und viele Kinder abgeholt würden und auch zu Fuß dort unterwegs seien.

 

Stadtverordneter Grundmann führte an, dass es gerade für den Schulverkehr ein fauler Kompromiss sei. Bei größeren Rückstaus sei der Bereich an der Ausfahrt der Kreissparkasse bis hin zur Ampelkreuzung unattraktiv für Außengastronomie. Alternativ könne man ja das Linksabbiegen an der Kreissparkasse verbieten.

 

Stadtverordneter Kleinen teilte mit, dass seine Fraktion, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde. Das Hauptproblem sei seiner Meinung nach der Schulverkehr.  Hier sehe er keinen Handlungsbedarf. Die Argumente für die bestehende Regelung seien bereits ausgetauscht worden. Der Durchgangsverkehr in diesem Bereich solle nicht begünstigt werden.

 

Auch Stadtverordneter Graf wollte dem Verwaltungsvorschlag folgen. Er regte jedoch die Anbringung eines „Grünen Pfeiles“ zum Rechtsabbiegen an der Ampelanlage an.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz bezog sich nochmals auf den gehemmten Verkehrsfluss. Die Verwaltung habe dem Ausschuss keine richtige Planung über den abfließenden Verkehr vorgelegt. Durch eine Nachbesserung für die Linksabbieger an der Ampelanlage könne man begangene Fehler nachbessern. Ein Verbot des Linksabbiegens würde dem aufgestellten Gesamtkonzept widersprechen. Letztendlich bliebe zurzeit eine völlig unbefriedigende Situation für den abfließenden Verkehr.

 

Ausschussvorsitzender Paulus vertrat die Ansicht, dass der Generalverkehrsplan mit dem Landesbetrieb ausreichend diskutiert wurde. Langfristig stelle sich ihm die Frage, ob ein Umstieg auf intelligente Ampelanlagen nicht grundsätzlich angestrebt werden solle.

 

Stadtverordneter Conrads führte aus, dass er den Antrag der SPD unterstützen werde. Die fehlende Linksabbiegerspur brächte eine Verringerung der Durchfahrfrequenz mit sich. Wenn die beantragte Änderung eingeführt werde, gebe es keinen Grund mehr, die bestehende 5-Sekundenschaltung beizubehalten.

 

Sachkundiger Bürger Eggert unterstützte den Antrag ebenfalls, da kein Grund für die zeitliche Belastung der Verkehrsteilnehmer gesehen werde.

 

Stadtverordneter Graf erinnerte nochmals an seine Idee einen „Grünen Pfeil“ für Rechtsabbieger anzubringen.

 

Dem Widersprach die Stadtverordnete vom Scheidt, da ihrer Meinung nach die Anbringung eines „Grünen Pfeils“ nur erlaubt sei, wenn eine separate Rechtsabbiegerspur ausgewiesen sei.

 

So auch Stadtverordneter Conrads. Er empfahl zunächst eine rechtliche Prüfung für die Anbringung eines „Grünen Pfeils“. Er ging ebenfalls davon aus, dass diese Regelung an der bestehenden Ampelanlage unzulässig sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

8

Enthaltung:

0