Sitzung: 28.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 453/2016
Beschlussvorschlag:
Über die aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hervorgegangenen Anregungen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung verabschiedet.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |