Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hervorgegangenen Anregungen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewogen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung verabschiedet.


Keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0