Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 70. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Herr Ausschussvorsitzender Conrads schlug vor, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 zur Beratung zusammenzufassen. Er begrüßte Herrn Schnuis vom Büro Raumplan und erteilte ihm das Wort.

 

Herr Schnuis erläuterte den Inhalt der Planung für das neue Baugebiet in Lindern anhand einer PowerPoint Präsentation (in der Anlage beigefügt).

 

Herr Schnuis führte aus, dass die Errichtung von ca. 39 Hauseinheiten möglich sei. Innerhalb der geplanten Ausgleichsfläche sei ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, die festgesetzte Hecke bilde einen Übergang zum freien Landschaftsraum. Die Parzellierung des Baugebietes sei so geplant, dass die nördlich des Bebauungsplangebietes liegende Parzelle im Bedarfsfalle später angebunden werden könne.

 

Herr Conrads bedankte sich bei Herrn Schnuis. Herr Rainer Jansen kritisierte, dass vor den geplanten Doppelhäusern keine Garagen geplant seien. In der recht schmal geplanten Straße davor gebe es ebenfalls keine Parkmöglichkeiten. Herr Schnuis erklärte, dass in dem Gestaltungskonzept vor diesen Häusern Carports dargestellt seien. Natürlich sei aber auch die Errichtung von Garagen zulässig.

 

Auf die Frage von Herrn R. Jansen, wer die geplante Hecke pflanzen und pflegen solle, entgegnete Herr Schnuis, dass dies durch bauordnungsrechtliche Maßnahmen sichergestellt werden müsse. Auf den Einwand von Herrn R. Jansen, ob dies realistischerweise durchsetzbar sei, erläuterte Herr Technischer Beigeordneter Mönter, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes auch verwaltungsrechtlich durchgesetzt werden könnten und dies auch in der Vergangenheit schon praktiziert worden sei. Herr R. Jansen bat darum, dieses Anliegen explizit ins Protokoll aufzunehmen.

 

Herr Grundmann regte an, im Zuge der Erschließung Leerrohre für Glasfaser einzubauen. Ausschussvorsitzender Conrads meinte, dass diese Anregung aufgenommen werden könne, die Frage stelle sich jedoch, wer diese Maßnahme bezahlen solle. Herr Mönter verwies auf die ohnehin erforderliche Abstimmung zwischen dem Erschließungsträger und der Deutsche Glasfaser GmbH.

 

Herr Stamm erkundigte sich, ob es bei einer Traufhöhe von maximal 5,0 m überhaupt möglich sei, zwei Vollgeschosse zu errichten. Herr A. Jansen erläuterte, dass in der Tat eine Traufhöhe von 5,0 m keine zwei Vollgeschosse zulasse. Die textlichen Festsetzungen sähen allerdings eine Regelung vor, nach der die festgesetzten Traufhöhen um 2,00 m überschritten werden dürften, wenn das Gebäude ist als Einzelhaus errichtet wird, die Seitenwände einen Abstand zu seitlichen Grundstücksgrenzen von 4,00 m einhalten und die maximale Firsthöhe um mindestens 0,50 m unterschritten wird.

 

Herr Ebel kam nochmals auf die Leerrohre für Glasfaser zu sprechen. Er war der Ansicht, dass dies nicht teuer in der Umsetzung und unbedingt vorzusehen sei. Ausschussvorsitzender Conrads erinnerte daran, dass die Verwaltung bereits zugesagt habe, hier vermittelnd tätig zu werden. Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass die Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen als Erschließungsträgerin die Verhandlungen mit den Versorgungsträgern führe. Es müsse abgewartet werden, ob es für die Glasfaserversorgung Angebote geben werde. Die Stadt setze sich jedoch für die Breitbandversorgung ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0