Sitzung: 17.02.2016 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 453/2016
Beschlussvorschlag:
Über die aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hervorgegangenen Anregungen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |