Frau Stadtverordnete Hensen berichtete, dass es im Kindergarten Teveren im vergangenen halben Jahr einen hohen Krankenstand von teilweise mehr als 60 Prozent gegeben habe und erkundigte sich, ob der Krankenstand immer noch so hoch sei und ob und wie die Kinderbetreuung sicher gestellt werde.

 

Herr Klee legte dar, dass jährlich eine sachgerechte Personalkonzeption ermittelt werde. Die Betreuung werde sichergestellt, indem etwa Springerkräfte eingesetzt werden. Für das neue Kindergartenjahr werde turnusmäßig eine neue Konzeption ausgearbeitet.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros machte erneut auf die Lärmbelästigung der Anwohner durch den Musikpark aufmerksam. Er betonte, dass er bereits zum dritten Mal in einer Ratssitzung eine Anfrage diesbezüglich stelle und auf seine bisherigen Anfragen noch keine Antwort der Verwaltung erhalten habe. Er bat um zeitnahe Antwort. Seit langer Zeit würden sich mehrere Anwohner über die vom Musikpark ausgehende Lärmbelästigung auch bei der Verwaltung persönlich beschweren. Herr Stadtverordneter Mesaros erkundigte sich, ob die Stadt Geilenkirchen in dieser Angelegenheit etwas unternehmen könne und ob etwa Messungen durchgeführt werden könnten. Die Verwaltung habe bereits vor einiger Zeit geäußert, dass sie sich mit dem Betreiber in Verbindung gesetzt habe und Messungen vorgenommen werden sollten. Herr Stadtverordneter Mesaros erkundigte sich, wie der Sachstand nun sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass er nach jeder Anfrage des Herrn Stadtverordneten Mesaros Kontakt zum Betreiber des Musikparks aufgenommen habe. Eine Messung liege noch nicht vor, da die Stadt Geilenkirchen nicht die Möglichkeiten zur Durchführung einer Messung habe und daher den Kreis Heinsberg um Amtshilfe habe bitten müssen. Die entsprechende Abteilung des Kreises Heinsberg habe aus terminlichen Gründen bisher noch keine Messung vornehmen können. Alternativ könne ein Gutachter von der Stadt Geilenkirchen mit der Durchführung einer Messung beauftragt werden. Wenn Grenzwerte überschritten werden würden, könnten die Kosten für das Gutachten dem Betreiber des Musikparks in Rechnung gestellt werden. Da jedoch noch nicht klar sei, ob Grenzwerte tatsächlich überschritten werden, könne es auch möglich sein, dass die Stadt Geilenkirchen die Kosten für den Gutachter selbst tragen müsse, wenn Grenzwerte nicht überschritten werden würden. Deshalb müsse verwaltungsintern geklärt werden, welche Kosten bei der Beauftragung eines Gutachters entstehen und ob die Kosten möglicherweise von der Stadt Geilenkirchen übernommen werden sollten.

 

Frau Stadtverordnete Brandt legte dar, dass auch sie bereits im Rat Fragen hierzu gestellt habe. Das Verfahren laufe nun bereits seit vier Monaten. Vor 21 Jahren sei ausgesagt worden, dass ein Lärmschutzwall errichtet werden solle, sodass Anwohner nicht gestört werden sollten. Die Anwohner würden derzeit an einigen Tagen während der Woche auf Grund des Lärms aufwachen und somit in ihrer Nachtruhe gestört. Dies hätten Stadtverordnete bereits des Öfteren angesprochen. Die Bürger wollen, dass die Angelegenheit geprüft werde.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter stellte klar, dass die Verwaltung daran interessiert sei, dass die Angelegenheit mit Zahlen belegt werde. Es sei nicht sicher, ob Grenzwerte überschritten werden würden.

 

Herr Stadtverordneter Gerads fragte, ob es richtig sei, dass die Messung ausgesetzt werde, um Kosten zu schonen, weil unklar sei, ob der Betrieb des Musikparks tatsächlich zu laut sei.

 

Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob es im Ermessen der Stadt liege, etwas zu tun. Die Stadtverordneten hätten die Aufgabe, mit der Verwaltung zu sprechen. Die Verwaltung habe die Aufgabe, einen Nachweis über die Lautstärke zu erbringen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter schildere, dass die Angelegenheit bearbeitet werde. Die Verwaltung sei bestrebt, durch Messungen nachweisbare und belegbare Informationen zu beschaffen, um zu klären, ob Grenzwerte überschritten werden. Für diese Messungen sei der Kreis um Amtshilfe gebeten worden. Die Amtshilfe sei zugesagt worden, allerdings stehe noch kein Termin fest. Die Verwaltung könne nun auf Messungen des Kreises warten oder selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Wenn Messungen ergeben würden, dass Grenzwerte überschritten würden, müsse das Problem vom Betreiber des Musikparks beseitigt werden.

 

Herr Alexander Jansen teilte mit, dass die Verwaltung vor etwa einer Woche eine Zwischenantwort vom Kreis Heinsberg erhalten habe. In dieser Angelegenheit habe bereits häufig Kontakt zur Kreisverwaltung bestanden. Da bestimmte Gegebenheiten etwa bezüglich Wetter und Windrichtung bei einer Messung vorliegen müssten, seien Messtermine bereits einige Male verschoben worden. Die heute getätigten Aussagen der Stadtverordneten werde Herr Jansen zum Anlass nehmen, den Kreis mit Nachdruck erneut um Amtshilfe zu bitten. Zwar ist die Stadt Geilenkirchen als Bauaufsichtsbehörde für die Entscheidung zuständig, allerdings werde für die Entscheidung ein Input des Kreises Heinsberg benötigt. Die Verwaltung werde am 18.02.2016 nachhaken und möglicherweise einen privaten Gutachter beauftragen.

 

Herr Stadtverordneter Weiler legte dar, dass Bürger sich über die geltenden Regelungen zur Müllabfuhr im Stadtgebiet beschwert hätten. Die Verwaltung habe zwar bekannt gegeben, dass die Firma Schönmakers nun montags erst um 10 Uhr den Müll sammele, allerdings habe die Müllsammlung in den vergangenen Wochen nach Aussagen von Bürgern bereits vor 10 Uhr stattgefunden. Herr Stadtverordneter Weiler regte außerdem an, dass die Verwaltung erneut über die Abfuhrregelung informieren solle, da einige Unternehmen auch jetzt noch Müll am Freitag oder Samstag an die Straße stellen, da sie von einer Abfuhr montagsmorgens ab 6 Uhr ausgehen würden.

 

Herr Goertz berichtete, dass die Firma Schönmakers den Müll derzeit vor 10 Uhr und ab 10 Uhr abfahre. Ab dem Jahr 2017 solle die Müllabfuhr nicht mehr montags durchgeführt werden.

 

Herr Stadtverordneter Benden teilte mit, dass die Verwaltung hinsichtlich der Schimmelbelastung der Kellerräume des Kindergartens Teveren gut gehandelt habe. Ein Gutachten sei eingeholt worden. Da bei den Eltern noch Informationsbedarf bestehe, erkundigte er sich, ob eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden könne.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen stellte klar, dass es bereits eine Elternversammlung zu dieser Angelegenheit gegeben habe, bei der er und der Stadtbetriebsleiter Herr Eickhoff vor Ort gewesen seien. Bei dieser offiziellen Elternversammlung seien etwa 30 Eltern erschienen.

 

Herr Stadtverordneter Benden berichtete außerdem, dass erneut Bäume in der AWACS-Einflugschneise gefällt worden seien. Die Verwaltung habe zugesagt, dass vor Fällungen im Umwelt- und Bauausschuss informiert werde. Diese Information sei jedoch nicht gegeben worden. Fraglich sei unter anderem, welche Bäume in welcher Anzahl gefällt worden seien und ob es sich um städtische Bäume handele. Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob Wiederaufforstung oder Ausgleichsmaßnahmen geplant seien.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass diese Fällarbeiten bereits Ende 2014 im Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt und nun mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt worden seien. Im Ausschuss seien Karten mit Markierungen der Vermessungspunkte vorgestellt worden. Lediglich die dort markierten Bäume wurden gefällt. Nachpflanzungen seien geplant, allerdings gebe es keine gesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich der Fällungen. Es wurden nur einzelne Bäume abgeholzt. Die Fällungen wurden mit Behörden und der Stadt Geilenkirchen abgestimmt. Es habe eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Geilenkirchen und des Kreises Heinsberg gegeben.

 

Herr Eickhoff berichtete auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Benden, dass der Zeitplan beim Feuerwehrgerätehaus Prummern nach derzeitigem Kenntnisstand eingehalten werden könne und Ausschreibungen in etwa zwei Wochen starten würden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Graf führte Herr Erster Beigeordneter Brunen aus, dass etwa die Abholzung von Birken und Bäumen im Allgemeinen nur bis Ende Februar durchgeführt werden dürfe, um die Brut nicht zu stören. Eine spätere Abholzung etwa Ende April könne nicht durchgeführt werden.