Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgeschlagenen Stellenplanänderungen werden beschlossen:

 

EG/BesGr

Erläuterungen

a) Beamte

A 9 g. D.

Neueinrichtung einer Beamtenstelle

b) Beschäftigte

EG 9

Wegfall einer Beschäftigtenstelle

c) Beschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst

S 14

Stellenanhebung aus S 11 für den ASD

S 13

Stellenanhebung aus S 10

S 11 b

Stellenanhebung aus S 11 für 4 vorhandene Stellen

S 9

Stellenanhebung aus S 8

S 8 a

Neueinrichtung von zwei Stellen für Erzieherinnen

 


Frau Stadtverordnete Kals-Deußen merkte an, dass die plötzliche Anhebung von S 11-Stellen auf S 14 sowie von S 10-Stellen auf S 13 ungewöhnlich sei und erkundigte sich nach den Gründen für diese Anhebung.

 

Herr Klee schilderte, dass die Anhebung von S 10 nach S 13 erfolgen müsse, da die Stelleninhaberin die Leiterin eines Kindergartens mit mehr als vierzig Kindern sei und diese Stelle bisher mit S 10 bewertet worden sei. Auf Grund neuer tariflicher Regelungen seien die Stellen von Leiterinnen eines Kindergartens mit mindestens vierzig Kindern in S 13 zu einzugruppieren. Die Stelle sei derzeit zwar nicht besetzt, allerdings habe die Stelleninhaberin eine Höhergruppierung beantragt. Die Höhergruppierung sei auf Grund des Antrags zu gewähren. Die Anhebung von S 11 nach S 14 müsse erfolgen, da die Stelleninhaberin mittlerweile überwiegend im Allgemeinen Sozialen Dienst eingesetzt werde. Tatsächlich werde die Inhaberin derzeit nach S 12 bezahlt. Eine Eingruppierung in S 14 werde unter Umständen im Lauf dieses Jahres auf Grund der Garantenstellung für Beschäftigte des Allgemeinen Sozialen Dienstes erfolgen.

 

Herr Stadtverordneter Weiler regte an, künftig bei solchen Entscheidungen eine Entgelttabelle beizufügen, um die Höhe der Gehälter darzustellen. Er erkundigte sich außerdem, ob die Mehraufwendungen im Haushalt 2016 bereits berücksichtigt worden seien und wie hoch die Summe der Mehraufwendungen sei.

 

Herr Goertz erklärte, dass Aussagen zur Finanzierung in der Vorlage getroffen worden seien. Alle Änderungen mit Ausnahme der Höhergruppierung von S 11 zu S 14 und der beiden zusätzlichen Erzieherinnen-Stellen seien im Haushalt 2016 eingeplant. Im Dezember müsse dieser Mehraufwand möglicherweise als eine zu beschließende überplanmäßige Aufwendung finanziert werden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Kravanja berichtete Herr Goertz, dass die Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle möglicherweise Folgen für die Höhe der einzuplanenden Zuführungen zu Pensionsrückstellungen haben könnte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0