Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung in der als Anlage beigefügten Form zu


Ausschussvorsitzender Mesaros begrüßte die Leiterin der Suchberatungsstelle des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen, Frau Tiebel, und bat sie um Vorstellung der Arbeit der Suchberatungsstelle sowie den Weg zur vorliegenden Kooperationsvereinbarung.

 

Frau Tiebel stellte sich dem Ausschuss kurz vor und erläuterte, dass es neben der Stelle in Geilenkirchen noch zwei Beratungsstellen des Kreises in Heinsberg und Erkelenz gäbe. Neben den Suchtkranken berate man auch von Sucht Bedrohte und auch Angehörige. Hauptteil der Arbeit sei die Vermittlung in stationäre Therapien, die Durchführung und Begleitung von ambulanten Therapien sowie die psychosoziale Begleitung der Menschen.

 

Der Zugang erfolge unterschiedlich. Manche Menschen kämen freiwillig, oftmals stehe aber Druck von anderen dahinter, seien es Familie oder Arbeitgeber als auch andere Institutionen wie Jugendämter oder Jobcenter.

 

Die nun vorliegende Kooperationsvereinbarung sei von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Jugend- und der Suchthilfe, also Mitarbeitern der Jugendämter und der Beratungsstellen, entwickelt worden. Daneben habe man das große Glück gehabt, Frau Tödte, Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle „Frauen und Sucht NRW“, als Beraterin und Moderatorin für den Prozess gewinnen zu können, die bereits auf Erfahrungen mit entsprechenden Vereinbarungen zurückgreifen konnte.

 

Anlass für die Entwicklung der Kooperationsvereinbarung für ursprünglich das in 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz gewesen, wodurch die Zusammenarbeit der Institutionen verbessert werden solle.

Nach einem ersten Treffen im Oktober 2012 fanden bis September 2015 insgesamt 11 weitere Termine statt.

 

Die Zusammenarbeit sei wichtig, um Ängste bei den Betroffenen abzubauen, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies beträfe insbesondere Schwangere mit Sucht, die oftmals den Kontakt zum Jugendamt scheuten.

 

Frau Tiebel erläuterte, dass es bundesweit etwa 2,6 Millionen Kinder gebe, die bei suchtkranken oder von Sucht bedrohten Eltern lebten. 30.000 Kinder seien vom Konsum illegaler Drogen durch ihre Eltern betroffen, 2.200 Neugeborene jährlich hätten Schädigungen durch Alkohol in der Schwangerschaft. Jeweils ein Drittel der Kinder entwickle im weiteren Leben schwere Störungen bzw. mittelschwere Störungen; lediglich ein Drittel zeige ein hohes Maß an Resilienz und sei später nicht belastet durch diese Situation in der Kindheit.  Es habe also schon immer Überschneidungen zwischen der Jugend- und der Suchthilfe gegeben, wobei an dieser Stelle auch nicht verschwiegen werden dürfe, dass es auch gegenseitige Vorurteile und Vorbehalte gegeben habe, die zunächst diskutiert wurden.

 

Im Vordergrund stehe jedoch die Tatsache, dass auch suchtkranke Eltern in der Regel gute Eltern sein wollten. Sie bräuchten jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung viel Unterstützung, wie Frau Tiebel auch anhand eines Beispiels einer im Ende gelungenen Kooperation von Jugend- und Suchthilfe darstellte. Genau dies sei also die gemeinsame Aufgabe der beiden Bereiche. Die in der Kooperationsvereinbarung geregelte fachübergreifende Hilfe soll suchtkranken Eltern und deren Kindern bei entsprechender Bereitschaft zur Mitarbeit ein gemeinsames Leben ermöglichen.

 

Ausschussmitglied Küppenbender lobte die vorliegende Vereinbarung, er fragte jedoch nach den zugehörigen Anlagen. Frau Tiebel reichte die Anlagen nach, damit diese der Niederschrift beigefügt werden können. Konkret erkundigte sich Her Küppenbender nach der Gültigkeit der Schweigepflichtsentbindung. Frau Tiebel erläuterte diesbezüglich, dass die Entbindung nur immer jeweils gegenüber einer Institution gelte und jederzeit auch widerrufen werden könne.

 

Auf die entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Horrichs-Gerads stellte Frau Tiebel klar, dass nicht nur Alkohol- und Drogensucht zur Arbeit der Suchtberatungsstelle gehören, sondern alle Arten von Süchten, auch die angesprochene Spiel- und Internetsucht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0