Sitzung: 10.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 507/2016
Beschluss:
Der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen als Träger der Jugendhilfeeinrichtung Zille wird die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses vertraglich zugesichert, der die tatsächlich entstehenden tariflich geleisteten Personalkosten zweier vollzeitbeschäftigter sozialpädagogischer Fachkräfte abdeckt. Zusätzlich werden die im Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit entstehenden und nachgewiesenen Sach- und Mobilitätskosten bis zu einer Höhe von jährlich 11.000 € erstattet.
Ausschussvorsitzender Mesaros verwies auf die Vorlage und bat um
Nachfragen.
Stadtverordnete Hensen begrüßte im Namen der Fraktion Geilenkirchen
bewegen! und FDP die vorgestellte Konzeption. Sie äußerte aber ausdrücklich das
Bedauern darüber, dass die katholische Kirchengemeinde ihr Angebot einfach
eingestellt habe. Sie wolle an dieser Stelle Frau Baldes für ihre Arbeit und
ihr Engagement danken.
Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kappes teilte Herr Schulz mit, dass der
Zuschuss für das NewCom bislang 50.000 € betragen habe. Er verwies zudem
darauf, dass auch zu diesem Punkt Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes
vorlägen. Die Kosten für die Stadt lägen weiterhin in diesem Rahmen, da bislang
Personalkosten für eine jahrzehntelang beschäftigte pädagogische Fachkraft
erstattet wurden. Die zu erwartenden Kosten für eine neu eingestellte, jüngere
Fachkraft, seien geringer als vorher.
Stadtverordneter Kappes wollte ferner wissen, ob die vorhandenen
Räumlichkeiten des Zille ausreichend für die neuen Aufgaben seien. Herr Schulz
wies darauf hin, dass es vorrangig zunächst um den Ausbau der mobilen
Jugendsozialarbeit gehe. Sollte sich weiterer Raumbedarf zeigen, so sei an
einen weiteren Standort in Bauchem gedacht. Bislang sei nur ein grobes Konzept
erstellt worden, die Feinheiten können erst dann erarbeitet werden, wenn es
einen grundsätzlichen Beschluss des Ausschusses gebe. Hierauf erwiderte
Stadtverordneter Kappes, dass er Schwierigkeiten sehe zuzustimmen, wenn die
Kosten unklar seien. Herr Schulz verwies noch einmal darauf, dass dies ein
Prozess sei an dem der Ausschuss dann weiter beteiligt werde. Man müsse sehen,
dass das Jugendamt lediglich eine 0,4-Stelle für mobile Jugendsozialarbeit zur
Verfügung hätte um etwas aufzubauen. Das Angebot des Zille sei bereits bekannt
und etabliert und gut vernetzt. Grundsätzlich sei ohnehin auf Grund des großen
Angebots eine Unterstützung und Vertretung der Leitung mittlerweile notwendig.
Er lobte in diesem Zusammenhang auch noch einmal die vielen Angebote im Bereich
der Integration von Flüchtlingen. Weitere Kosten hingen davon ab, ob und welche
Räumlichkeiten ggf. benötigt werden. Dies würde man dann dem Ausschuss wieder
zur Beratung vorlegen.
Stadtverordneter Schumacher merkte an, dass dies ja dann für das Bürgerhaus
in Bauchem spräche.
Ausschussmitglied Horrichs-Gerads merkte an, dass eine Anlaufstelle für
Kinder und Jugendliche in Geilenkirchen wichtig sei, gerade wenn sie aus
benachteiligten Familien stammten. Hier sei durch die Schließung des NewCom
eine Lücke entstanden. Es sei wichtig, hier eine neue Anlaufstelle für Familien
zu schaffen, die mit geringen Mitteln zu finanzieren sei, aber helfe, spätere
Folgekosten zu vermeiden.
Ausschussmitglied Barwinski wies darauf hin, dass bei den Personalkosten noch die Zuschläge berücksichtigt werden müssen, die für Nacht- und Wochenendarbeit zu zahlen seien. Diese könnten sich aus seiner Erfahrung schnell zu einem größeren Betrag summieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |