Herr Stadtverordneter Hoffmann berichtete, dass am 09.03.2016 im WDR-Videotext mitgeteilt worden sei, dass ein neues Gesetz bzgl. Altkleidercontainer in Kraft getreten sei. Kommunen könnten nun entscheiden, ob sie die Aufstellung von Altkleidercontainern selbst durchführen oder ausschreiben möchten. Herr Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich, wie die Stadt Geilenkirchen verfahren werde.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen führte aus, dass die Verwaltung die Sachlage auswerten werde und über das geplante künftige Vorgehen berichten werde.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Grundmann erklärte Herr Erster Beigeordneter Brunen, dass Sitzungsdokumente und -informationen auch an sachkundige Bürger weitergegeben werden würden.

 

Herr Stadtverordneter Banzet erkundigte sich, ob der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 10.03.2016 beschlussfähig gewesen sei und warum der Bürgermeister nicht an dieser ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach seiner Neubesetzung teilgenommen hatte.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass er aus terminlichen Gründen nicht an der Sitzung habe teilnehmen können.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Verwaltung die Angelegenheit aufarbeite. Es werde unterstellt, dass der Ausschuss beschlussfähig gewesen sei. Der Ausschuss sei im Januar ordnungsgemäß neu zusammengesetzt worden. Die beratenden und stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses seien jedoch bereits am Anfang der Legislaturperiode für die Dauer der bis 2020 laufenden Legislaturperiode benannt und verpflichtet worden.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen erkundigte sich, ob der am 16.03.2016 erschienene Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes der Verwaltung bereits vorliege und ob dieser an die Fraktionen weitergeleitet werden könne. Der Plan sei insbesondere im Hinblick auf die B221 interessant. Zudem fragte Herr Stadtverordneter Kleinen, ob es auf dem städtischen Friedhof Geilenkirchen ein Feld zur Beisetzung von Sternenkindern gebe. Falls dem nicht so sei, werde die Fraktion „Geilenkirchen bewegen! und FDP“ einen Antrag zur Ergänzung der Friedhofsordnung ausarbeiten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass ihm der Bundesverkehrswegeplan noch nicht vorliege. Sobald der Plan vorliege, werde er an die Fraktionen weitergeleitet.

 

Herr Goertz führte aus, dass es seiner Kenntnis nach derzeit kein Feld zur Beisetzung von Sternenkindern auf dem städtischen Friedhof Geilenkirchen gebe.

 

Herr Stadtverordneter Speuser berichtete, dass von den im Jahr 2010 an der Verbindungsstraße zwischen Hochheid und Tripsrath aufgesetzten Leitpfosten lediglich einer noch vorhanden sei. Er fragte, ob vor dem nächsten Winter dort wieder Leitpfosten aufgestellt werden könnten.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Verwaltung die Angelegenheit prüfen werde.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass in den vergangenen Monaten häufiger E-Mails vom Leiter des Rechnungsprüfungsamts mit Informationen über Sachverhalte aus Rats- und Ausschusssitzungen gesendet worden seien. Herr Stadtverordneter Kravanja schlug vor, den Amtsleiter zur frühzeitigen Einbindung bei Rats- und Ausschusstagesordnungspunkten in regelmäßigen Abständen zum erweiterten Verwaltungsvorstand einzuladen. Dadurch, dass die E-Mails sehr kurzfristig vor der Sitzung verschickt worden seien, sei die Arbeit für die Fraktionen erschwert worden.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen legte dar, dass der Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamts vor der letzten Jugendhilfeausschusssitzung zwei Anmerkungen per E-Mail versendet habe. Der Niederschrift sei zu entnehmen, dass in der Sitzung zu diesen Anmerkungen ausführlich Stellung genommen und die Argumentation des Rechnungsprüfungsamts dadurch deutlich entkräftet worden sei.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen stimmte Herrn Stadtverordneten Kravanja zu. Eine gute Vorbereitung auf Sitzungsinhalte sei nicht möglich, wenn E-Mails mit neuen Informationen den Rats- und Ausschussmitgliedern erst kurz vor der Sitzung zugehen würden. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts habe solche Mails in den vergangenen Monaten kurzfristig vor Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses verschickt.

 

Frau Stadtverordnete Brandt berichtete, dass nach Aussagen von Bürgern aus Geilenkirchen-Beeck von dem Reitplatz der dort ansässigen Reitschule Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Licht zu vernehmen seien. Die Reitschule habe eine Genehmigung zum Bau einer Reithalle erhalten. Ab dem 31.12.2015 habe die Nutzung des Reitplatzes entfallen sollen. Da die Beeinträchtigungen nach Darstellung der Bürger noch immer vorhanden seien, erkundigte sich Frau Stadtverordnete Brandt nach dem derzeitigen Sachstand.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter machte darauf aufmerksam, dass es sich hier um einen Einzelfall handele, der nicht im öffentlichen Teil einer Sitzung behandelt werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Benden fragte nach dem Sachstand bezüglich des Antrages der Fraktionen zur Kontaktaufnahme des Bürgermeisters mit dem Landrat des Kreises Heinsberg bzgl. Tihange.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass der Kreis Heinsberg sich nach Aussage des Landrats und der Presse zusammen mit allen kreisangehörigen Kommunen an der Klage der Städteregion Aachen beteiligen werde.

 

Herr Stadtverordneter Schumacher erkundigte sich, ob städtische Bäume einen Abstand zu Privatgrundstücken einhalten müssen und ob es zulässig sei, dass die Wurzeln dieser Bäume in Privatgrundstücke hereinwachsen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass Grenzflächen aus dem Nachbarrecht für öffentliche Parks und Grundstücke nicht gelten würden. Städtische Bäume dürften folglich näher an Privatgrundstücken stehen als Bäume, die sich auf Privatgrundstücken befänden. Wenn ein Privatgrundstück jedoch durch einen nahe an dem Grundstück befindlichen städtischen Baum geschädigt werde, könnten nachbarrechtliche Abwehrrechte geltend gemacht werden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Dr. Evertz führte Herr Technischer Beigeordneter Mönter aus, dass die Verwaltung derzeit Standorte für einen Bürgerwald begutachte. Eine Vorlage werde dem zuständigen Ausschuss nach der Sommerpause präsentiert. Zuvor seien noch Abstimmungen erforderlich, um die Gestaltung und Verortung des Bürgerwaldes zu klären.

 

Herr Stadtverordneter Gerads berichtete, dass der Kreis Heinsberg nach einem Bericht der Zeitung am 16.03.2016 eine Aufstockung des Parkdecks an den Berufskollegs nicht vorsehe und erkundigte sich, warum der Rat hierüber nicht vorab informiert worden sei.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass er bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2016 mitgeteilt habe, dass der Landrat sich gegen eine Aufstockung ausgesprochen habe. In einer E-Mail habe der Landrat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass eine Aufstockung nicht förderfähig sei. Alles andere sei Wunschdenken. Bürgermeister Schmitz habe Frau Regierungspräsidentin Walsken ein Schreiben übermittelt. Die Regierungspräsidentin habe zugesagt, dass sie mit dem Landrat über diese Angelegenheit sprechen werde.

 

Herr Stadtverordneter Conrads fragte, ob es sich bei den Berufskollegs nicht um eine Angelegenheit des Kreises Heinsberg handele und ob der Kreis Heinsberg nicht die Verkehrssicherungspflicht innehabe und im daher eine ausreichende Parkplatzsituation schaffen müsse. Auf Grund des Bedarfs an Parkplätzen seitens der Berufskollegs sei das Parkhaus gebaut worden. Nun seien weitere Parkplätze erforderlich. Der Kreis Heinsberg habe jedoch lediglich angeregt, dass die Stadt Geilenkirchen Parkverbote einrichten könne.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass bei Errichtung des Parkhauses Vorkehrungen getroffen worden seien, um eine Aufstockung zu ermöglichen. Er werde die Angelegenheit weiter verfolgen und zunächst eine Antwort der Regierungspräsidentin abwarten.

 

Herr Stadtverordneter Weiler stimmte den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Conrads zu und verwies auf gesetzliche Bestimmungen zu Mehrfamilienhäusern, die die Zahl der einzurichtenden Stellplätze vorschreiben würden. Im Umkehrschluss gelte, dass auch Schulen genügend Parkplätze vorhalten müssten. Eine Großzahl der Schüler der Berufskollegs würde mit PKW zur Schule kommen. Dies liege unter anderem daran, dass der ÖPNV nicht gut ausgebaut sei. Die Schülerzahlen der Berufskollegs seien in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Zahl der Schüler solle als Schlüssel zur Berechnung der erforderlichen Zahl der Stellplätze herangezogen werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass es baurechtlich einen Bestandsschutz gebe. Dieser gelte solange, bis ein baurechtliches Verfahren durchgeführt werde. Der Kreis Heinsberg sei eigentlich verpflichtet, einen Stellplatznachweis auf Basis der Schülerzahlen für das Berufskolleg zu erbringen, allerdings sei dies auf Grund des derzeit geltenden Bestandsschutzes rechtlich nicht durchsetzbar.

 

Herr Stadtverordneter Paulus berichtete, dass der Landrat die Einrichtung eines Parkverbots zur Bekämpfung dieses Missstandes empfohlen habe. Diese Antwort sei jedoch fragwürdig und unpassend, da der Verkehr erfahrungsgemäß nicht verschwinden, sondern sich in andere Straßen verlagern würde.

 

Frau Stadtverordnete Brandt erkundigte sich, ob die Stadt bezüglich der vom Musikpark ausgehenden Lärmbelästigung etwas unternommen habe. Anwohner hätten mitgeteilt, dass sich der Lärm nach der letzten Ratssitzung erheblich verringert habe.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter schilderte, dass die Stadt Geilenkirchen sich an den Kreis gewandt habe. Dieser habe erklärt, dass er nicht zur Amtshilfe in der Lage sei. Daraufhin habe die Stadtverwaltung eine Begutachtung beauftragt, die jedoch bisher noch nicht habe durchgeführt werden können.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros führte aus, dass nach Aussage des Betreibers Messungen geplant seien. Von Anwohnern habe Herr Stadtverordneter Mesaros gemischte Rückmeldungen bezüglich der aktuellen Lärmbelastung erhalten.

 

Herr Stadtverordneter Jansen regte an, dass Anwohnerparken an den Berufskollegs eingerichtet werden könne. Es sei denkbar, dass Lehrer und Schüler dann auf den Landrat Druck zur Ausdehnung der Parkmöglichkeiten ausüben.

 

Frau Stadtverordnete vom Scheidt erkundigte sich, ob für die am 19. und 20.03.2016 stattfindende Autoshow auch der Bereich der Einfallstraßen zwischen dem Kreisverkehr am Amtsgericht und Waldhausen sowie an der Ecke Kornmühle bis zum Synagogenplatz gesäubert werde.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Verwaltung dies prüfen werde.

 

Herr Stadtverordneter Speuser erkundigte sich, warum zur Eröffnung der Autoshow lediglich die Fraktionsvorsitzenden eingeladen worden seien.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass die Autoshow von der HS-Woche veranstaltet werde und die Verwaltung an der Organisation nicht beteiligt sei.