Frau Stadtverordnete Kals-Deußen sprach sich gegen eine Beratung der Angelegenheit in dieser Sitzung aus, da sie das umfangreiche Schreiben, das zu diesem Punkt verschickt worden sei, erst wenige Stunden vor der Sitzung erhalten habe.

 

Herr Stadtverordneter Jansen erläuterte vor Beginn der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt, dass sich die letzten Kinder bei einer Brandschutzübung in der KGS Teveren erst vier Minuten nach Auslösung des Alarms außerhalb des Gebäudes befunden hätten. Aus diesem Grund bestehe Gefahr im Verzug. Die Angelegenheit müsse daher nun besprochen werden, um eine Lösung zu finden. Herr Stadtverordneter Jansen schlug vor, eine Sirene in jeder Klasse zu installieren. Die Kosten hierfür würden maximal 1.000 Euro betragen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass die Verwaltung lediglich Kenntnis darüber habe, dass ein Schreiben zu diesem Thema verschickt worden sei. Die Verwaltung habe jedoch nicht zum Kreis der Empfänger gehört. Die Besorgnis der Eltern teile die Verwaltung nicht. An allen städtischen Schulen seien seit dem Jahr 2005 Sanierungsmaßnahmen bzgl. des Brandschutzes anhand einer Prioritätenliste durchgeführt worden. In der KGS Teveren würden noch Arbeiten zum Abschluss der Sanierung ausstehen. Das Gebäude entspreche den rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz. Eine Räumung sei mit Handsirenen möglich. Zwei bauliche Rettungswege seien vorhanden, um eine zügige Entfluchtung zu gewährleisten. Für zwei Klassenräume sei ein zweiter Rettungsweg geschaffen worden, indem eine Möglichkeit zum Anleitern hergerichtet worden sei. Eine Alarmierung per Handsirene widerspreche nicht dem Stand der Technik. Die Handsirene müsse zu hören sein. Daher gebe es in der KGS eine den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechende Handsirene, deren Alarmton 110 Dezibel betrage. Die Sirene könne an verschiedenen Standorten betrieben werden. In einem Klassenraum sei das Alarmsignal gehört, aber falsch gedeutet worden. Die Turnhalle sei nicht sofort geräumt worden. Die Turnhalle und das Schulgebäude seien zwei voneinander unabhängige Gebäude. Dem Hausmeister sei es aus organisatorischer Sicht möglich und zumutbar, nach Alarmierung in dem einen Gebäude auch das andere Gebäude zu warnen und zu räumen. Handlungsbedarf bestehe dahingehend, dass Schlüsse aus der Brandschutzübung gezogen werden müssten. Es müsse dafür gesorgt werden, dass eine Sirene überall gehört und der Alarmton als solcher wahrgenommen werde. Bei Installation einer Alarmierungsanlage müsse diese auch mit allen Kabeln dicht und brandsicher sein. Brandmeldeanlagen würden daher hohe Investitionskosten bedeuten. Eine Installation einer Brandmeldeanlage sei bei dem laufenden Investitionsvolumen nicht möglich. Die Handsirene könne wirkungsvoll eingesetzt werden. Die noch ausstehenden Arbeiten zur brandschutztechnischen Sanierung würden durchgeführt. So sei beispielsweise eine Bearbeitung der Treppenhäuser für das nächste Jahr in der Maßnahmenplanung vorgesehen und könne möglicherweise bereits in diesem Jahr durchgeführt werden. Die in der KGS geplanten Maßnahmen könnten auch vorgezogen werden. Dies würde jedoch dazu führen, dass andere Maßnahmen auf später verschoben werden müssten. Dies sei jedoch nicht empfehlenswert, da das Gebäude der KGS nach Aussage eines Brandschutzsachverständigen vom 16.03.2016 in einem guten und sicheren Zustand sei.

 

Herr Stadtverordneter Benden führte aus, dass geklärt werden müsse, ob die Zweifel der Eltern berechtigt seien. Mit dem Thema Brandschutz müsse man sensibel umgehen. Er erkundigte sich, ob die Verwaltung die Sirene selbst vor Ort getestet habe und ob ein Test zusammen mit der Elternpflegschaft und den Fraktionen durchgeführt werden könne. Die Verwaltung sollte sauber darlegen können, dass keine Gefahr bestehe. Eine Evakuierungszeit von vier Minuten sei zu lang. Die Ursachen für diesen langen Zeitraum müssten identifiziert werden.

 

Herr Stadtverordneter Paulus erklärte, dass man den Vorfall und die Meldung ernst nehmen und darüber nachdenken müsse, ob eine Übergangslösung bis zur Installation einer Brandmeldeanlage möglich sei. Der Brandschutzbeauftragte der Stadt solle sich damit beschäftigen. Das Thema sei bereits zuvor im Rat beraten worden. Dabei sei ausgesagt worden, dass die Technik zu diesem Zeitpunkt ausreichend gewesen sei. Mit Gefahren müsse man sensibel umgehen. Technik und Abläufe bei Alarmierungen müssten überprüft werden. Fraglich sei, ob die Brandschutzübung so abgelaufen sei, wie es im Ernstfall erforderlich wäre. Das Thema müsse sachlich und zielorientiert besprochen werden. Es sei beruhigend, dass die KGS Teveren auf der Prioritätenliste stehe. Bis zur Durchführung der geplanten Maßnahmen müsse der Brandschutz gewährleistet werden.

 

Herr Stadtverordneter Speuser führte aus, dass die Turnhalle und das Schulgebäude zwei voneinander unabhängige Gebäude seien. Beide müssten von den zuständigen Bereichen wie dem Bauordnungsamt, dem Ordnungsamt und der Feuerwehr überprüft werden. Laut einem Runderlass müssten Schulen alle fünf Jahre im Hinblick auf den Brandschutz überprüft werden. Fraglich sei, wo sich die Handsirene in der KGS Teveren genau befinde. Brandschutz müsse organisatorisch sichergestellt werden. Möglicherweise könnten mehrere Sirenen im Gebäude installiert werden.

 

Herr Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass das Thema realistisch und sensibel betrachtet werden müsse. Fraglich sei, wer die Alarmierung durchgeführt habe, ob ein Brandschutzhelfer existent gewesen sei und ob die Räumlichkeiten im Hinblick auf die vollständige Räumung überprüft worden seien. Der Stadtbrandmeister und die Feuerwehr sollten befragt und ihre Einschätzung von der Verwaltung abgewartet werden, da dies die Fachleute auf diesem Gebiet seien. Eine Rettung müsse zügig und geordnet gestaltet werden.

 

Herr Stadtverordneter Jansen berichtete, dass aus vergangenen Sitzungen bekannt sei, dass die Maßnahme bearbeitet werde. Er merkte an, dass das Gebäude und alle Vorrichtungen zwar den gesetzlichen Anforderungen entsprechen könnten, allerdings trotzdem Kinder bei einem Brand verletzt werden könnten. Die Gefahr sei aktuell vorhanden, auch wenn sie möglicherweise auf Fehler in der Brandschutzübung zurückzuführen sei. Es sollten Funksirenen installiert werden. Diese seien relativ günstig zu erwerben.

 

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz schlug vor, die Brandschutzübung schnellstmöglich zu wiederholen, um möglicherweise Mängel und Fehler, die im Ablauf geschehen seien, zu beheben. Die Übung solle nicht angekündigt werden. Außerdem solle geprüft werden, ob Handsirenen und Personen zur Alarmierung in ausreichender Zahl vorhanden seien. Eine preiswerte Alarmierungsanlage sei eine gute Alternative zur Alarmierung per Handsirene.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen stimmte den Aussagen der Herren Stadtverordneten Dr. Evertz und Schumacher zu. Es habe sich um eine Übung gehandelt. Sinn einer Übung sei, dass die Kinder lernen, wie sie das Gebäude im Brandfall verlassen müssten. Fraglich sei, wann die letzte Brandschutzübung stattgefunden habe. Solche Übungen müssten regelmäßig durchgeführt und die Lehrer entsprechend geschult werden. Der Brandschutzbeauftragte solle beurteilen, was angeschafft werden müsse. Bei Installation einer Brandmeldeanlage müsse diese einer DIN-Norm entsprechen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Herr Stadtverordneter Gerads unterstützte die Aussagen des Herrn Stadtverordneten Schumacher. Fachleute sollten die Gegebenheiten überprüfen. Es müsse geprüft werden, ob eine Brandmeldeanlage vorhanden sei und ob der Hausmeister bei Aufenthalt in der Turnhalle Kenntnis von einem Brand im Schulgebäude erhalten könne. Möglicherweise könne eine zweite Handsirene in der Turnhalle installiert werden. Bei Installation einer Brandmeldeanlage müssten auch die Leitungen dieser Anlage feuerfest sein. Es sei daher mit Kosten zu rechnen, die die zuvor bezifferten etwa 2.000 Euro überschreiten. Gegenüber Funksirenen seien Handsirenen eine bessere Alternative, da das Signal von Funksirenen gestört werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros sprach sich ebenfalls dafür aus, den Brandschutz und den Ablauf der Brandschutzübung von Fachleuten überprüfen zu lassen. Die Übungen sollten jährlich durchgeführt werden. Fachleute sollten entscheiden, was getan werden müsse und ob Maßnahmen an der KGS Teveren vorgezogen und andere Projekte zurückgestellt werden sollten.

 

Frau Stadtverordnete Bintakys-Heinrichs stimmte Herrn Stadtverordneten Speuser zu. Es bestehe Handlungsbedarf. Möglicherweise könne in den Ferien eine zweite Handsirene in der KGS Teveren angebracht werden, damit sich Eltern und Schüler sicherer fühlen.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann fasste zusammen, dass die Verwaltung die Übung auswerten und Rückschlüsse ziehen solle. Möglicherweise bestehe Optimierungsbedarf seitens der Schüler beim Vorgang der Räumung des Gebäudes. Falls nach der Auswertung und Reaktion der Verwaltung weiterhin Mängel bestehen sollten, müsse die Politik die Verwaltung auf Beseitigung der Mängel drängen.

 

Frau Stadtverordnete Brandt erklärte, dass Brandmelder in öffentlichen Gebäuden Pflicht seien und erkundigte sich, ob Brandmelder in der Schule vorhanden seien.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter schilderte, dass die Schule in regelmäßigen Abständen nach der Schulbaurichtlinie von Fachleuten begangen und untersucht werde. Eine Alarmierung mit einer funktionierenden Handsirene sei grundsätzlich zulässig. Die derzeit in der KGS befindliche Sirene sei der Schule im Dezember 2015 übergeben worden. Die Sirene müsse stets einsatzbereit und auch zugänglich sein, wenn ein Hausmeister nicht da sei. Die Alarmierung müsse an mehreren Stellen wiederholt werden. Brandschutzübungen müssten zwei Mal jährlich durchgeführt werden, davon mindestens ein Mal unangekündigt. Eine Übung müsse innerhalb der ersten Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres durchgeführt werden, damit die Schüler und Lehrer sich mit der Art der Alarmierung vertraut machen könnten. Bei der Brandschutzübung in der KGS Teveren sei das Alarmsignal falsch zugeordnet worden. Die Ergebnisse der Übung müssten ausgewertet und Konsequenzen gezogen werden. Konsequenzen könnten etwa in organisatorischer Hinsicht oder in Form der Anschaffung einer weiteren Sirene gezogen werden. Fachleute, die in dieser Angelegenheit entscheiden, haben die aktuelle Situation als genügend eingeschätzt. Kinder seien nicht gefährdet.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass alle Fraktionen die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens kundgetan hätten. Die Verwaltung habe wenig Zeit zur Reaktion in dieser Angelegenheit gehabt. Die Dringlichkeit der Beratung über diese Angelegenheit sei dargelegt worden.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja erkundigte sich, ob der Brandschutzbedarfsplan den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden könne und wie ein Hausmeister von einem Brand und der vorgeschriebenen Vorgehensweise bei der Alarmierung erfahre.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Stadtverordneten entsprechende Informationen erhalten würden.