Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Technischer Beigeordneter Mönter wies zu Beginn seiner Ausführungen darauf hin, dass die Unterlagen zum Konsultationsverfahren relativ kurz vor Zustellung der Sitzungseinladung eingegangen seien. Darüber hinaus seien die zu sichtenden Unterlagen mit über 400 Seiten zu umfangreich gewesen, um rechtzeitig zur Einladung eine inhaltlich erschöpfende Sitzungsvorlage erarbeiten zu können.

 

Auf den Rechtscharakter und das Zustandekommen des Bundesverkehrswegeplans eingehend, erklärte Herr Mönter, dass der Bund für Finanzierung, Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege zuständig sei. Zu den Bundesverkehrswegen würden sowohl die Bundesfern- und Wasserstraßen sowie die Bundesschienenwege gehören. Der Bundeverkehrswegeplan (BVWP) sei ein wichtiges Instrument, wenn es um die Planung der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene gehe.

 

Der BVWP habe weder Gesetzescharakter noch sei er ein Finanzierungsplan und werde von der Bundesregierung verabschiedet. Aus dem Plan erfolge zunächst die Entwicklung von Bedarfsplänen für die einzelnen Verkehrsträger. Anschließend verabschiede man im Bundestag die entsprechenden Ausbaugesetze. Es folgten dann – je nach Erfordernis – nachfolgende Planungen, wie Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungen und Planfeststellungsverfahren.

 

Der Planungshorizont des aktuell vorliegenden Planes sei das Jahr 2030; der Vorläuferplan stamme aus 2003.

 

Bevor es zur Verabschiedung des BVWP-Entwurfes komme, bestehe für jeden die Möglichkeit, den Planentwurf inkl. Umweltbericht online einzusehen und bis zum 02.05.2016 schriftlich oder online Stellung zu nehmen. Allerdings werde es zu den eingegangenen Stellungnahmen keine individuelle Antwort geben, sondern einen „zusammenfassenden Bericht im Beteiligungsverfahren“.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter führte weiter aus, dass im Planentwurf darauf hingewiesen werde, dass Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplanes sowie rein wertende Meinungsäußerungen nicht berücksichtigt werden würden.

 

Hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrsaufkommens bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 2010 gehe man von einer erheblichen Steigerung aus; im Güterverkehr um 38 % und im Personenverkehr um 12,9 %.

Ziel des Planes sei daher die Schaffung einer reibungslosen Mobilität im Personenverkehr und eines leistungsfähigen Güterverkehrs. Hierbei würden die Aspekte Sicherheit, Klima-, Umwelt- und Lärmschutz Berücksichtigung finden. Externe gutachterliche Prüfung der Umweltverträglichkeit und eine Kostenprognose würden vor Aufnahme eines Projektes in den BVWG erfolgen.

 

Als Effekte der Planumsetzung verspreche man sich u. a. eine Beseitigung von Engpässen und eine Reduzierung von Staus um mehr als 150 Mio. Fahrzeugstunden. Schließlich erwarte man durch die Verbesserung von Schienenstrecken den Abbau von 11.400 Stunden Wartezeit pro Jahr und damit verbunden eine teilweise Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene.

 

Bevor Herr Mönter auf konkrete Maßnahmen einging, die das Stadtgebiet Geilenkirchen betreffen würden, sagte er noch zur Methodik des Planes, dass man die einzelnen Projektvorschläge in Dringlichkeitsstufen eingeteilt habe. Hierbei sei bei der Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ (VB) bzw. „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ (VB-E) beabsichtigt, diese Maßnahmen bis 2030 umzusetzen oder zumindest zu beginnen.

Die Maßnahmen des „Weiteren Bedarfs“ (WB) seien für die Zeit danach vorgesehen.

 

Wichtig sei es zu beachten, dass lt. BVWP-Entwurf im jetzigen Entwicklungsstadium noch keine Variantenprüfung erfolgt sei (z. B. bei einer Ortsumgehung). Eine solche Entscheidung über die Linienführung finde erst in nachgelagerten Planverfahren statt.

 

Gegenstand des BVWP sei u. a. die B 221, an der Baumaßnahmen an zwei Teilbereichen auf dem Stadtgebiet Geilenkirchen in die Planung aufgenommen worden seien, nämlich 1. die Ortsumgehung Scherpenseel und 2. der vierstreifige Ausbau in Richtung A 46 zwischen Tripsrath und der Auffahrt zur A 46.

 

Detaillierte Informationen zu diesen beiden Maßnahmen können der Anlage entnommen werden.

 

Zur Bewertung aus städtischer Sicht teilte Herr Mönter Folgendes mit:

 

Ortsumgehung Scherpenseel (B 221 OU Scherpenseel)

 

Der Bedarf einer Ortsumgehung Scherpenseel sei durchaus nachvollziehbar und auch die Trassenführung südlich und südöstlich von Grotenrath und südöstlich von Teveren. Es erscheine als möglich, in dem Korridor zwischen Scherpenseel, Siepenbusch und Windhausen einerseits sowie Grotenrath und Teveren andererseits eine B 221 n umgebungsverträglich zu planen und zu bauen.

Die genaue Linienführung werde in einem künftigen Verwaltungsverfahren abzustimmen sein. Dabei wäre dann insbesondere darauf zu achten, dass die Verbindung mit der L 42 in der Nähe von Teveren umgebungsverträglich verlaufe.

 

Diese Einschätzung harmoniere im Wesentlichen auch mit einem Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom August 2000.

 

Ausbau in Richtung A 46 (zwischen Tripsrath und der Auffahrt zur A 46)

 

Die Optimierung der Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz sei begrüßenswert. Die Verbindung zwischen der K 4 (Straeten) und der Landstraße sei, bezogen auf die Querung der B 221, als teilplanfreier Knotenpunkt angedacht. Es käme also zu einer Über- oder Unterführung der K 4 unter Beibehaltung und Entschärfung des Anschlusses an die B 221.

 

Vorschlag für eine Stellungnahme

 

Es sei gesetzlich nicht erforderlich, zum BVWP-Entwurf Stellung zu beziehen. Man könne sich darauf beschränken, die Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Falls eine Stellungnahme abgegeben werden soll, empfehle die Verwaltung dies wie folgt:

 

„Die Stadt Geilenkirchen begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Bundesverkehrswegesituation zu optimieren.

 

Bezogen auf die Maßnahme Ortsumgehung Scherpenseel wird die Notwendigkeit dieser Maßnahme geteilt.

 

Bei der noch anstehenden Linienbestimmung wird darauf zu achten sein, dass es in den der Linie benachbarten Orten nicht zu unzumutbaren Immissionen kommt.

 

Bezogen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird dann auch zu untersuchen sein, ob das Teilstück der L 42 alt zwischen Anschlussstelle Teveren und Umgehungsstraße ausreichend leistungsfähig ist.

 

Die Maßnahme vierstreifiger Ausbau der B 221 ab Höhe Tripsrath bis zur Anschlussstelle A 46 wird begrüßt.“

 

Zu Beginn der sich anschließenden Diskussion bemängelte Ausschussmitglied Jansen, dass die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen umfangreicher hätten sein können. Man habe nun nicht die Möglichkeit gehabt, sich ausreichend mit der Angelegenheit zu befassen.

Inhaltlich habe er Bedenken zum Plan, was die zukünftige Situation im Bereich Tripsrath anbelange.

 

Frau Hensen bezog sich auf die Ortsumgehung Scherpenseel und machte deutlich, dass die Bewohner von Grotenrath darüber besorgt seien, dass die zukünftige Trasse zu nah an ihren Wohnhäusern vorbeiführen könnte. Man befürchte Belästigungen für den Stadtteil und mit den erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft seien große Veränderungen für die Landwirte verbunden.

Sie appellierte daher, dass die die Verantwortungsträger dafür sorgen, dass die Trasse so weit wie möglich vom Ortsteil Grotenrath abrückt.

 

Technischer Beigeordneter Mönter wies nochmals darauf hin, dass aus Zeitgründen und aufgrund des Dokumentenumfangs die Vorlage zum Bundesverkehrswegeplan nicht ausführlicher ausgefallen sei. Die Stellungnahme könne man aber noch in der Ratssitzung am 27.04.2016 verabschieden.

 

Ausschussmitglied Winands stellt fest, dass der Stadtteil Teveren im Vergleich zu Grotenrath schlechter dastehen würde, was den Abstand zwischen der gezeigten Trasse (Ortsumgehung Scherpenseel) und die Wohnbebauung betreffe. Vorausgesetzt, es handele sich um eine Vorplanung, stellte er die Frage, ob man nicht die Trasse der OU Scherpenseel in nordöstliche Richtung länger ziehen könne und die Anbindung der Ortsumgehung an die L 42 weiter vom Ort Teveren in östliche Richtung legen könne.

 

Hierzu erklärte Herr Mönter, dass die gezeigte Karte ein Auszug aus dem Umweltbericht sei. Die Darstellung gebe daher in erster Linie den Wirkkorridor der Straßenplanung wieder. Nach Verabschiedung des BVWP sei für die Umsetzung konkreter Straßenbauprojekte die Durchführung formeller Verfahren erforderlich, bei denen es erst um die konkrete Linienbestimmung gehen werde. Diese Verfahren seien in mehrere Schritte aufgeteilt, die auch entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Gegenstand hätten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung könne dann auch die Stadt eine Stellungnahme zum Trassenverlauf abgeben. Schließlich würden die Ergebnisse der einzelnen Verfahrensschritte in einem Planfeststellungsbeschluss münden, gegen den man ggf. auch Klage erheben könne.

 

Ausschussmitglied Kleinen erinnerte daran, dass man bei den Straßenplanungen auch den Abstand zu den Ortsteilen der Stadt Übach-Palenberg (Scherpenseel, Windhausen, Siepenbusch) berücksichtigen müsse und stellte fest, dass ggf. die Häuser am Windhausener Weg (Stadtteil Teveren) beeinträchtigt sein könnten.

 

Auch hier betonte Herr Mönter, dass es sich bei der vorgelegten Planung des BVWP nicht um parzellenscharfe Linienführungen handele. Die angesprochenen potenziellen Beeinträchtigungen seien in den erwähnten nachgelagerten Verfahren (Linienbestimmungsverfahren/ Planfeststellungsverfahren) zu prüfen. Ggf. könne es hierbei noch zu einer anderen Trassenführung kommen.

 

Frau Kals-Deußen wies auf die Bedeutung des Hatterather Waldes als Naherholungsgebiet (sowohl für Hatterath als auch darüber hinaus) hin und stellte fest, dass die Hatterather Bevölkerung bereits Beeinträchtigungen durch die bestehende B 221 hinnehmen müsse. Im Hinblick auf den neuen Verlauf der K 4 (Anbindung der Heinsberger Landstraße an die Zufahrt nach Straeten) schlug sie vor, eine Durchschneidung des Hatterather Waldes zu vermeiden.

 

Auf eine entsprechende Anfrage aus den Reihen des Ausschusses erklärte Herr Alexander Jansen, dass man einen vierspurigen Ausbau der B 221 zwischen Tripsrath und der Autobahn (A 46 bei „Janses Mattes“) plane. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die bisher praktizierte 2 + 1-Lösung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt habe. Ein großes Problem sei in diesem Bereich der Berufsverkehr zu den Stoßzeiten. Hier erhoffe man sich durch den vierspurigen Ausbau eine deutliche Verbesserung.

Die neue Anbindung an die K 4 (Zubringer nach Straeten) halte Herr Jansen für sehr wichtig und wies darauf hin, dass ein Eingriff in die Flächen des Hatterather Waldes kompensiert werden könne.

Auch diese Belange könnten in den nachgelagerten Verfahren ausreichend erörtert werden, da es sich – wie bereits gesagt – im vorliegenden Verfahren noch nicht um eine konkrete Linienbestimmung handele, sondern der BVWP Basis für weitere Planungsschritte sei.

 

Dennoch, so meinte Herr Benden an dieser Stelle, solle man schon jetzt in einer entsprechenden Stellungnahme auf potenzielle Mängel hinweisen und bezog diese auf eine Schonung des Hatterather Waldes und darauf, die Anbindung der OU Scherpenseel an die L 42 möglichst weit weg von Teveren vorzusehen.

 

Auf die Bedeutung des Hatterather Waldes für die Naherholung und als Rückzugsort für Tiere wies auch Ausschussmitglied Gerards hin und ergänzte, dass der Stadtteil Hatterath zusätzlich durch die Konzentrationszonen für Windkraft beeinträchtigt sei. Durch einen weiteren Eingriff in Natur und Landschaft in Form der Anbindung der K 4, werde der Erholungswert der Landschaft sukzessive gemindert.

 

Zu der Frage, in welchem Zeitfenster mit einer Umsetzung der im BVWP dargestellten Maßnahmen zu rechnen sei, erklärte Herr Mönter, dass der Plan davon ausgehe, dass die Maßnahmen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen worden seien, vorausgesetzt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.

Darüber hinaus teilte er noch auf eine Anfrage hin mit, dass über die Erhebung einer zukünftigen Straßenmaut nichts bekannt sei.

 

Vor dem Hintergrund einer Anbindung des Industriegebietes in Lindern stellte Herr Benden die Frage, ob es zu einer Anpassung des Planes komme, wenn der Bau weiterer Straßen erforderlich sei.

 

Diesbezüglich stellte Herr Mönter klar, dass die Anbindung des GI-Lindern über eine Landesstraße erfolgen würde, der BVWP jedoch nur Bundesverkehrswege zum Inhalt habe.

 

Aus den Reihen des Ausschusses wurde gewünscht, in der heutigen Sitzung keine Stellungnahme zu beschließen. Vielmehr solle die Verwaltung einen konkreten Vorschlag zur Abgabe einer Stellungnahme für die nächste Sitzung des Stadtrates am 27.04.2016 unterbreiten und der Niederschrift (siehe Anlage) bzw. der Einladung zur Ratssitzung beifügen.

 

Anmerkung:

 

Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan erhalten Sie:

 

zum vierspurigen Ausbau der B 221 zwischen Tripsrath und A 46

 

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B221-G10-NW/B221-G10-NW.html

 

zur Ortsumgehung Scherpenseel

 

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B221-G30-NW/B221-G30-NW.html

 

Einstiegsseite zum Bundesverkehrswegeplan und Umweltbericht u.a.

 

http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/InhalteHerunterladen/inhalte_node.html